Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.

Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.

Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.

Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.

P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.

Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kundi123614

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ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Widerspruch, Ablehnungsbescheid
Was soll ich in dieser Situation überhaupt noch tun?

Hallo liebe Gemeinde,

ich befinde mich wirklich in einer sehr verzweifelten Situation.

Ich schildere kurz meinen aktuellen Werdegang:

  1. Ich habe letztes Jahr Ende Juni meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration erfolgreich abgeschlossen, allerdings mit der Abschlussnote 4,0 (war aber Erstversuch)
  2. Ich wurde vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen, weil die wirtschaftliche Probleme hatten. Aber ich habe vom Ausbildungsbetrieb ein sehr gutes Ausbildungszeugnis bekommen (Note 1), weil meine betriebliche Leistung sehr gut war.
  3. 01.09.2022 bis 31.10.2022 - Danach habe ich vom 01.09. bis 31.10. Vollzeit als Fachinformatiker in einem Unternehmen gearbeitet. Diese Stelle habe ich dann selber trotz sehr gutem Feedback der Firma in der Probezeit gekündigt, weil ich eine Zusage für eine viel bessere Position bei einem anderen Arbeitgeber erhalten hatte, bei der ich mich auch während der Bewerbungsphase beworben hatte.
  4. 01.11.2022 bis 31.03.2022 - Fachinformatiker im öffentlichen Dienst. Für diese Stelle bin ich dann circa 300km umgezogen und dieser Umzug hat sehr viel Geld gekostet. Diese Stelle war im öffentlichen Dienst. Der Abteilungsleiter, der mich hergeholt hat, hat selber nach zwei Monaten das Unternehmen verlassen und das Umfeld war leider sehr toxisch - dazu kam noch ein neuer Abteilungsleiter hinzu, der wegen meinem Migrationshintergrund mir gegenüber von Anfang an sehr voreingenommen war (kann ich leider nicht nachweisen) und somit bin ich in der Probezeit nach 5 Monaten gekündigt worden. Das aktuelle Arbeitsverhältnis endet zum 31.03.2022

Ich hätte nun folgende Fragen:

  1. Wie kann ich meine 4,0 Abschlussnote in der FISI-Abschlussprüfung irgendwie positiv darstellen?
  2. Das WICHTIGSTE überhaupt- soll ich Punkt 3 (die Stelle von 01.09.2022 bis 31.10.2022) im Lebenslauf überhaupt erwähnen oder weglassen? Das macht ja überhaupt keinen guten Eindruck, eine Stelle nur nach 2 Monaten zu verlassen?
  3. Wie soll ich die aktuelle Kündigung seitens Arbeitgeber nach 5 Monaten in der Probezeit überhaupt erklären?

Ich bin wirklich um jeden Tipp dankbar - ich bin sehr verzweifelt und verängstigt….

Vielen Dank im Voraus!

Arbeit, Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Jobsuche, Probezeit, Stellensuche, Vorstellungsgespräch, Lebenslauf Lücke
Befristeter Arbeitsvertrag! Moglichkeit auf unbefristeten AV? (Behörde feat. Angestellter / Arbeitnehmer KEIN Beamter)?

Einstellung der Betroffenen Person mit GdB 60 Anfang 07/2018 bei der BA (KEIN Beamter, Angestelltenverhältnis) mit Befristung als TSB (Telefonserviceberater für das Jobcenter) zu Ende 06/2020 mit Probezeit, diese bestanden ist. 

Möglichkeit auf einem unbefristeten AV nur mit internen Bewerbungen/Vorstellungsgesprächen, da externe Bewerbungen nicht berücksichtigt werden bzw. nur sehr schwierig und externe Ausschreibungen befristet sind. 

Dennoch wurde sich auf eine externe Stelle bei der BA beworben, da näherer Arbeitsplatz gesundheitlich zwingend erforderlich ist (andere Geschäftsstelle, anderer Standort, gleiche Tarifstufe "TE 5"), neue Anstellung als Fachassistent in der EZ im Jobcenter in 11/2019, ABER Vertrag mit gleicher Befristung zu 06/2020, da O-Ton nicht länger als 2 Jahre befristet werden kann (Die Info hierzu kam mal, das man, wenn man sich bewirbt, unbefristet einstellen muss.), sondern die Befristung bis Ende 06/2020 bleibt. 

In 10/2019 wurdem neue Mitarbeiter eingestellt, die sich extern beworben, vorher keine Anstellung bei der BA hatten und die direkt einen unbefristeten AV erhalten haben.

Gibt es eine Möglichkeit, das betroffene Person einen unbefristeten AV bekommt, da a.) das Angestelltenverhältnis bereits bei der BA vorhanden ist und man die Info bekam, daß man bei einem Wechsel, wie z.B. den Aufgabenbereich mit gleicher Tarifstufe, unbefristet eingestellt werden muss und b.) externe Bewerber die komplett neu und ohne Erfahrung in den Bereichen sind, direkt unbefristet eingestellt wurden, obwohl die Ausschreibungen selbst mit einer Befristung ausgeschrieben war. 

In diesem Fall fühlt sich betroffene Person (GdB 60 hat mit starken gesundheitlichen Problemen), diskriminiert.

Wer kann helfen?

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Jobcenter schlägt nur ungeeignete Stellen vor

Seit Juni 2013 bin ich nun arbeitslos, da ich aufgrund einer Rheumaerkrankung beider Handgelenke meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abbrechen musste. Leider kommt noch hinzu, dass ich an einer Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose) leide.

Im Endeffekt bedeutet dies, dass ich keine Tätigkeiten mehr ausüben kann, die das Heben und Tragen von Lasten und längeres Stehen und Gehen (bis 15 Minuten geht´s) erfordern. Meine Feinmotorik leidet mittlerweile auch und mir fällt öfter mal was runter. Autofahren kann ich nur noch kurze Strecken und an nass-kalten Tagen gar nicht mehr.

Um nun auf mein Problem zurückzukommen: Das Jobcenter schickt mir Stellenangebote wie "Kurierfahrer bei der Post" oder "Kassierer an der Tankstelle" oder auch "Verkäuferin".

Meines Erachtens sind das Tätigkeiten, die ich nicht mehr ausüben kann. Kurierfahrer ist mir nicht möglich, da ich keine Pakete tragen kann und eben auch nicht Autofahren (meinen eigenen Pkw werde ich Ende des Jahres verkaufen müssen). Kassierer an der Tankstelle stehen die meiste Zeit und Verkäuferinnen benötigen Feinmotorik und in der Stellenanzeige steht auch etwas von "Lager einräumen" und "Raumpflege".

Was soll ich nun tun? Ich möchte arbeiten, bewerbe mich selber unabhängig vom Jobcenter.

Das Jobcenter sieht nicht ein, dass dies nur ungeeignete Jobs sind.

Arbeitslosigkeit, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rheuma
Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung.

Ich habe von der Bundesagentur für Arbeit bekommen in dem das hier steht:Sehr geehrter... Nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine beitragsfreie Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Folgende Zeit im Meldezeitraum 2014 ist ihrem Rentenversicherungsträger zu melden: Beginn 30.07.2014 Ende 31.12.2014 Meldegrund: Ausbildung suche bei einer Deutschen Agentur für Arbeit (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3a SGB VI) Da uns ihre Versicherungsnummer nicht bekannt ist, können wir die genannte Zeit noch nicht an den Rentenverischerungsträger melden. Bitte teilen Sie uns die Versicherungsnummer umgehend unter Vorlage ihres Sozialversicherungsausweis oder einer anderen maschinell erstellten Unterlage ihres Rentenversicherungsträgers (z.B Versicherungsverlauf) mit Info über mich usw... Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine Versicherungsnummer nachweisen können und aufgrund nicht vervollständigter bzw. nicht berücksichtigter Daten keine Versicherungsnummer für Sie beantragt werden kann, werden keine Zeiten an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Bewahren sie bitte dieses Schreiben zum Zwecke des Nachweises bei der Rentenversicherung sorgfältig auf. Ungeachtet des oben angegebenen Zeitraums im Rahmen dieser Jahresmeldung werden Sie von uns weiterhin als ausbildungsuchend geführt. Eine Beendigungsmeldung erhalten Sie nach Beendigung ihrer Ausbildungssuche. Haben sie weitere Fragen... Das Schreiben wurde maschinell erstellt... Ich besuche grade die 10. Klasse und was hat das jetzt mit der Rentenversicherung zu tun?

Brief, Bundesagentur für Arbeit
BfA Recklinghausen Zahlungserinnerung rechtens?

Guten Abend,

Ich habe Gestern ein Brief von der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso) erhalten.

In dem Schreiben weisen Sie mich darauf hin das Ich eine fällige Forderung von 197, 39 € noch nicht beglichen hätte und dies bis zum 22.11.2017 erledigen soll.

Als Verwendungszweck soll Ich mein Zeichen angeben.

Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitslosengeld 2 (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 26,63 € KDU Unterk./heizung (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 164, 51 € Mahnung AA Berlin Mitte 24.03.2014 1,25 € Mahngebühren JC Nordhausen 05.09.2016

Wie soll Ich mich denn jetzt verhalten? Mit dem Arbeitsamt habe Ich schon seid Jahren nichts mehr zu tun und das die mir angeblich zuviel Geld gezahlt haben als Ich vor 3 jahren in Arbeit gegeangen bin kann Ich mir auch nicht vorstellen die haben mich damals eher Verhungern lassen. Ich weiß noch das Ich riesigen Ärger hatte da Ich 1 1/2 Monate ohne Geld da gesessen habe und die Wollen jetzt noch Geld von 1 Monat davor also hätte Ich damals mehr als 2 Monate ohne Geld dagesessen...

Nachweisen kann Ich nichts das ganze kram vom Arbeitsamt ist höchstens noch teilweise vorhanden.

Kann Ich dagegen vorgehen ohne jetzt unsummen an Geld für ein Anwalt auszugeben? Kann mir irgendwer mit fakten oder Erfahrung helfen?

Danke im vorraus.

Recht, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Forderung, Inkasso, Recklinghausen, Zahlungserinnerung