Referat: Bundesagentur für Arbeit Vorstellen?

2 Antworten

Das Jobcenter ist grundsätzlich für alle die Arbeitslosen zuständig, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1 (mehr) haben.

Zusätzlich können grundsätzlich diejenigen, die einer sozialversicherungspflichtigten Tätigkeit nachgehen, aber zu wenig Geld verdienen, mit Hilfe des Jobcenters ihr Arbeitsentgelt bis zur Höhe ihres sog. gesetzlichen Bedarfes "aufstocken".

Oder ganz verkürzt ausgedrückt: das Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld 2 / "Bürgergeld", während die Bundesagentur für Arbeit dafür nicht zuständig ist.

Agentur für Arbeit = zuständig für Alg1 (= Versicherungsleistung - erworben durch sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge)

Jobcenter = steuerfinazierte Sicherstellung des Existenzminimums für arbeitsfähige Arbeitslose, die keinen oder nicht ausreichen Anspruch auf Alg1 haben oder durch ihre Arbeitstätigkeit keine Einkünfte erzielen, die das Existenzminimum decken (zusammengelegt aus der früheren Sozialhilfe und der früheren Arbeitslosenhilfe)