Schutzvertrag rückgängig machen?

Hallo zusammen...

Wir haben hier ein sehr großes Problem. Vor ca. 1 Woche haben wir einen Hund von einem Tierschutzverein per Schutzvertrag und Schutzgebühr "gekauft". Hierin steht allerdings: Mit der Übernahme übernehmen wir die Tierhalterhaftung sowie die gesetzlichen Verpflichtungen usw.... Unter anderem findet sich dort der Punkt: der Übergeber übernimmt keine Gewährleistung für die weiter Entwicklung bzgl. Wesensart, Gesundheit, Größe und Fell. Falls das Tier sofort zurück gegeben werden muss, sollen uns Kosten in Höhe von 10 Euro auf erliegen, bis das Tier vermittelt wird, höchstens aber 1 Monat.

Nun wurde uns gesagt, dass der Hund eine Fehlstellung des Laufes hat und dieses aber im Alltag nicht beeinträchtigt. Lediglich Rennstrecken sollten vermieden werden. Als der Hund zu uns kam, humpelte der Hund nach dem Spaziergang, leckte sich die Pfote, hob diese dauernd an und hechelt durchgehend. Dies wurde beim ersten Treffen nicht gesehen. Die Besitzerin ist auch der Meinung, dass er dies bei ihr nicht getan hat. Wir waren daraufhin mit ihr beim Tierarzt und dieser meinte, dass dort auf jeden Fall etwas gemacht werden muss und wir uns in einer Klinik melden sollten. Wir können und wollen aber nicht für so eine Op aufkommen, da uns das vor dem Kauf nicht gesagt wurde.

Was passiert nun, wenn wir den Hund, wenn auch schweren Herzens, zurück geben wollen? Die Schutzgebühr ist wahrscheinlich futsch. Aber müssen wir auch die täglichen 10 Euro bezahlen? Ist dies nicht hinfällig, grade wegen "Sachmängel"? So blöd sich das auch anhört. Wir können den Hund leider nicht halten. Nicht NUR wegen der Op. Was kommt nun auf uns zu??

Sind echt überfordert mit ihr. Es fällt uns schwer sie wieder herzugeben. Aber trotz allen Überlegungen ist es nicht anders möglich :(

Hund, Rückgabe, Tierrechte, Schutzgebühr, schutzvertrag
Ebay-Ware nach Polen zurückschicken?

Hallihallo Leute :)

Und zwar habe ich über Ebay Ware aus Polen gekauft und will diese zurückschicken, weil ich das falsche Produkt erworben habe.

Laut dem Verkäufer trage ich die Rücksendekosten. Ich habe eine Rückgabeanfrage auf deutsch verschickt und gehe davon aus, dass die das verstehen, weil die Ware auf der deutschen Ebay-Seite komplett auf deutsch angeboten wurde, oder? So und nun bekam ich eine Nachricht von Ebay, in der ich aufgefordert werde, die Ware zurückzuschicken. Da stand, dass ich ein Rücksendeetikett (also so eine Art Briefmarke für Pakete oder?) erwerben muss. Das wollte ich tun und dann kam eine rot angezeigte Fehlermeldung, dass dies nicht geht. Vielleicht weils zurück nach Polen muss? Und im Support bei Ebay steht wiederum, dass ich die Rückgabe mit dem Verkäufer klären solle, der aber auf meine vor einigen Tagen verschickten Anfrage noch nicht geantwortet hat. Die ebay-Nachricht und der Support widersprechen sich oder ich verstehe das falsch. Hinzu kommt, dass in der Ebay-Nachricht stand, dass die Ware vor dem 2. Mai bei denen ankommen muss (bekam die Nachricht heute Nacht). Kommt sie später an, wird darauf hingewiesen, dass ich dann eventuell keine Rückerstattung mehr erhalten kann und das ich so schnell wie möglich eine Sendungsnummer (was das auch sein mag) auf Ebay hochladen soll.

Bin vollends überfordert und habe keine Ahnung, was ich jetzt tun soll. Hinzu kommt der Zeitdruck wegen dieser komischen Deadline. Also soll ich die Ware ohne Antwort vom Verkäufer zurückschicken, wie von Ebay in der Nachricht gefordert, oder, wie im Support beschrieben, es mit dem Verkäufer klären und warten, bis er antwortet und dabei riskieren, dass die Ware bei denen nach dem 2. Mai ankommt?

I need help!!! Vielen Dank im voraus!

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Kann man Bügelkopfhörern zurückgeben bei nicht gefallen?

Ich habe ein für den PC ein Headset (Bügelkopfhörerform) gekauft. Hatte es ausgepackt und nur wenige Minuten auf dem Kopf, weil ich permanent am herumfummeln war, um die Aufnahmequalität zu optimieren. Ohne Erfolg. Das Mikrofon hat ein stets präsentes Rauschen. Auch muss man sämtliche Einstellungen in Windows auf maximum drehen. Also Mikrofonaufnahmestärke 100 und den Booster auf voll. Damit man - aber immer noch leise - wenigstens einigermaßen gehört wird, wenn man eine Aufnahme startet bei der Sound im Hintergrund zu hören ist, selbst dann wenn der Sound beinahe auf null herunter gedreht ist. Und dabei ist es dann natürlich nicht verwunderlich das man ständig ein Rauschen hat. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Um das natürlich erstmal in (negative) Erfahrung zu bringen musste ich das Headset auspacken und anschließen. Nun wollte ich es zurückgeben und doch lieber mein altes Headset wieder neu kaufen. Denn mit dem hatte ich diese Probleme nicht. Nun hat man mir aber gesagt man könne es nicht zurücknehmen, weil es ein Hygieneartikel sei. Im Internet habe ich auch gegoogelt und einiges zu dem Thema gefunden, aber leider keine Aussagen über Bügelkopfhörer. Das man In-ear Kopfhörer nicht zurückgeben kann; gut, das verstehe ich und akzeptiere ich. Aber Bügelkopfhörer? Ich hab die in nichts gesteckt. Hatte die nur auf dem Kopf. Und im Laden darf man Caps ja auch anprobieren, die werden auch auf den Kopf gesetzt.

Hygiene, Recht, Widerruf, Austausch, Hygieneartikel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch, Widerrufsrecht
Hundekaufvertrag_Rückkaufsrecht der Züchterin; Witergabe Verbot

Hallo,

Wir bekommen bald einen Welpen (Norwich Terrier).

Gestern haben wir die Züchterin besucht und unteranderem einen Mustervertrag mitbekommen.

In diesem steht unter dem 'Überüpunkt' Pflichten des Käufers: 3.3 Verbots der Weitergabe des Hundes / Rückkaufsrecht der Züchterin

Der Käüfer verzichtet ausdrücklich auf eine Weitergabe (Verkauf, Verschenken, Verstellen) des Hundes an Dritte, sollte sie den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht behalten können. Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.

4. Konventionalstrafe

Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere gegen Ziffer 3.3 betreffend Weitergabe des Hundes, ist die Züchterin berechtigt das Tier zurückzufordern und dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises aufzuerlegen. ....

Mein Vater (Jurist) sagt, dass es gar nicht erlaubt ist soetwas in den Vertrag zu schreiben (oder hinzuschreiben schon, aber das gilt dann nicht). Also darf die Züchterin nach dem man einen Hund aus ihrer Zucht verkauft hat oder verkaufen will zurückfordern und muss man ihn dann zurück geben oder kann der neue Käufer ihn behalten?

Au0erdem interessiert mich auch noch was mit dem gemeint ist: 'Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.' Heißt das, dass das vorher genantes alles nur gilt wenn der Hund unter 5 Jahre alt ist und wenn er älter ist kann man ihn weitergeben oder, dass man ihn danach gratis abgeben muss, oder vielleicht ganz etwas anderes?

Wir planen natürlich nicht den Hund irgendwann abzugeben, aber es würde mich trotzdem interessieren.

Lg. und danke für eure hilfreichen Antworten m Vorraus, Lena

Hund, Rückgabe

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