Rückgabe eines Hundes?

Hallo, wir haben vor ca 2 Wochen einen Hund privat mit Kaufvertrag gekauft für echt viel Geld. Beim Gespräch hieß es, er verträgt sich mit Katzen. Nachdem er sich 2 Tage eingelebt hatte und sicherer in seiner neuen Umgebung wurde, fing er an unsere Katzen zu jagen und steigerte sich dabei von Tag zu Tag. Nun war es so, dass unsere Katzen sich nicht mehr unter dem Bett hervor getraut haben und auch unters Bett urinierten und kaum gefressen haben. Wir besprachen das mit der Vorbesitzerin und die hat die Züchterin gebeten, den Hund erstmal entgegen zu nehmen, weil wir weiteren Stress für alle Tiere unbedingt vermeiden wollten. Die Züchterin setzte den Hund für das gleiche Geld welches wir bezahlten prompt bei ebay rein, obwohl Sie uns diesen weder durch einen Übernahme Vertrag noch anderweitig abgekauft hat oder unser Einverständnis hat. Der Hund gehört quasi offiziell uns und wir besitzen auch noch den Ausweis, haben den Vertrag und bei Tasso ist er auf uns registriert. Ich bat Sie um eine friedliche Lösung für alles und bot Ihr auch an, dass Sie von der erneuten Vermittlung, eine Aufwandsentschädigung bekommen kann. Sie lehnte allerdings alles ab und möchte uns den Hund auch nicht zurück geben. Sie will ihn jetzt verkaufen und sagt es gibt keine Geld zurück Garantie. Aber rein rechtlich gehört der Hund ja nicht ihr, Sie hat ihn ja nur übergangsweise aufgenommen, damit die Tiere nicht solch einem Stress ausgesetzt sind. Wir möchten für den Hund, der wirklich ein lieber ist, nur ein neues schönes Zuhause finden und wenigstens einen Teil des Geldes wieder bekommen, da wir es lange angespart hatten. Kann mit jemand sagen wie ich weiter vorgehen sollte, ohne, dass das Tier sehr leidet?

Tiere, Hund, Haustiere, Recht, Rückgabe
E-Bike bei OBI gekauft, Fahrrad defekt direkt, Rücknahme verweigert?

Hallo!

Ich brauche Euren Rat:

Mein Schwiegervater hat sich bei OBI ein E-Bike gekauft, im Laden.

Mitgenommen, hat das Lenkrad mit mir fest gemacht, und wollte los fahren. Nun kommt es:

Die Gangschaltung ist defekt: Das Bike springt in keinen Gang runter oder hoch. Es "rasselt" nur.

OBI angerufen: Sie müssen sich direkt beim Hersteller melden.
Er bekam die Nummer, Name und Anschrift.

Termin gemacht. Mein Schwiegervater soll / musste nun Eigenständig das Bike von A nach B fahren.

Heute Vormittag kam der Anruf: Die Gangschaltung ist kaputt, es müssten die Ersatzteile erst bestellt und dann repariert werden. (Auf Kosten vom Hersteller).

Er fuhr dann mit dem kaputten Bike und der Rechnung, hat alles geklärt, und OBI soll sich bitte beim Hersteller melden was Sache ist. Und Er möchte es logischerweiße zurück geben.

OBI: Nein, tut mir Leid. Rücknahme im Markt nicht möglich, das wäre nur gegangen wenn man Online bestellt hätte.
Wenn dann nur aus Kulanz, und da der Hersteller da bereits rum geschraubt hat und dieses repariert, ist eine Rücknahme nicht möglich.
Kauf war letzte Woche.

Es ist kaum zu fassen:
Hat OBI da Recht ? Oder gibt es irgendwelche Gesetze ?
Schließlich reden wir hier von 2499€. Ein Bike was von vorne rein defekt war und mein Schwiegervater jetzt die Fahrtkosten und Fahrerei hat.

Danke!

Fahrrad, Recht, Anwalt, Widerruf, Justiz, Rückgabe, Rückgaberecht, Zivilrecht, Paragraph, Auto und Motorrad
Anzeigen auf Ebay trotz Abholung?

Hallo,

hier sind zwar viele Fragen über das Thema welches in meinem Fragetitel steht, aber die anderen Antworten konnten mir nicht weiterhelfen.

Ich habe gestern ein iPhone verkauft und der Käufer hat es bei mir abgeholt und sich es davor angeschaut. Nach 5 Stunden kam diese Nachricht: (siehe Foto).

Ich verstehe nicht wie das Display plötzlich „abgegangen“ ist denn davor hatte es nie ein solches Problem. Jetzt meint der Käufer, dass ich ihm entweder sein komplettes Geld zurückerstatte und das Handy zurücknehme, oder dass ich ihm nochmal 80€ für die Reperatur gebe.

Ich möchte dies nicht tun denn woher kann ich wissen, dass der Käufer das Handy nicht einfach fallen gelassen hat bzw. selbst kaputt gemacht hat?

  1. Habe ich alle Macken in der Beschreibung festgelegt gehabt.
  2. Hat die Person es selbst abgeholt und hat es sich auch angeschaut
  3. Steht auf Ebay auch, dass eine Zurückerstattung kein Muss ist (siehe Foto).

Zudem meint der Käufer plötzlich, dass es sich nicht um ein original Display handelt und ich ihm hätte angeben müssen, woher ich das Handy davor gekauft habe. Er hat mich sowas nicht gefragt und mir ist auch gar nicht eingefallen sowas zu erwähnen. Außerdem wusste ich nicht, dass das Display anscheinend fake ist denn ich hatte es selbst damals von Ebay, aber habe es problemlos genutzt.
Ich finde es ziemlich komisch, dass das Display „plötzlich“ abgegangen ist.

Hätte er gute Chancen bei einer Anzeige? Und sollte ich vielleicht vor Ihm zur Polizei gehen und mich informieren lassen?

Bild zu Frage
Handy, Smartphone, Recht, eBay, Kleinanzeigen, Rückgabe

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