Laptop nach Online Bestellung austesten und zurückschicken?

2 Antworten

Rein rechtlich ja. Hat das Gerät irgendwelche Schrammen wird der Händler dir diese möglicherweise als Wertminderung ankreiden und dir die entsprechende Summe vom eigentlichen Kaufpreis abziehen. Das Gerät selbst wird dann im Normalfall als B-Ware verkauft, kann ein Schnäppchen sein wenn man aufpasst.

Die feine Art ist das (meiner Sicht nach) trotzdem irgendwie nicht. Es gibt ja genug Seiten die Tests veranstalten, für rein optisch zusagend kann man ja schauen ob das Gerät bei z.B. einem Fachhändler oder Dödelmarkt (&Co.) rumsteht. Alternativ kann man ja hier fragen, gibt genug Leute die sich auskennen und Rat geben.

Aber mal egal ob hüh oder hott: je nach Preis des Gerätes ist ein Schutzbrief/erweiterte Garantie sinnvoll.

ja , aber aufpassen das er keinen schaden nimmt, aber genau dafür wurde das 14 tage rückgaberecht ohne grund eingeführt . sollte er abnutzungerscheinungen aufweisen kann man das verrechnen . und wie immer , die AGB beachten ob da keine merkwürdige klausel drinne ist.