Ebay-Kleinanzeigen Privatverkauf - Käufer will Geld zurück - Was tun?

8 Antworten

Da du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, spielt es keine Rolle, ob das Handy zum Zeitpunkt der Übergabe noch funktioniert hat und später erst kaputt gegangen ist. Der Käufer scheint sich auszukennen und reklamiert zu Recht.

Umso verwunderlicher ist es, dass er mit dem Blödsinn von Anzeige und Anwalt anfängt. Es drängt sich der Verdacht aus, dass er dir ein anderes Handy unterjubeln will.

Ich würde das Gerät zurücknehmen und dabei überprüfen, ob es tatsächlich das ist, das du ihm verkauft hast.

Kytori 
Fragesteller
 16.06.2015, 23:08

Den Verdacht hatte ich auch, da er mir erzählte, dass er das gleiche Modell hat, nur das seines nicht mehr funktionieren würde... 

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ronnyarmin  16.06.2015, 23:26
@Kytori

Hoffentlich hast du von deinem die Seriennummer notiert!

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Hast du in deiner Anzeige oder bezeugt bei Prüfung nicht ausdrücklich jegliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen, haftets du dafür, dass "die Sache frei von Sachmängeln ist" und "eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann", meint, dass das Handy mit jeder SIM-Karte nutzbar ist.

Daher darf er vom Kaufvertrg zurücktreten; auf anwaltliche oder gerichtliche Auseinadersetzung würde ich mich da nicht einlassen wollen.

Vielmehr das Handy neu anbieten und auf diese Einschränkung explizit hinweisen: Eine bekannte Eigenschaft wäre nämlich kein Sachmangel, auf den sich ein anderer Käufer noch berufen könnte :-O

G imager761

Sie drohen mir mit Anzeige und Anwalt wenn ich ihnen das Geld (35€) nicht zurück gebe.

Diese Aussage ist ein beliebtes Hobby um Verkäufer zu erschrecken. Welche Anzeige bitte? Du hast keine strafbare Handlung begangen. Wofür ein Anwalt? Berechtigte Forderungen kann ich zivilrechtlich eintreiben.

Viel wichtiger scheint mir die Frage, ob Du Dir wenigstens die Serienummer notiert hast? Dann könntest Du im Gegenzug wahrscheinlich versuchten Betrug nachweisen, bzw. schriftlich argumentieren, das das von Dir verkaufte Handy mit der Nr. xxx bei Übergabe funtkionierte.

Sollte das Handy aber versteckte Schäden gehabt haben, dann bist du nicht aus der Sachmängelhaftung. Aber es steht nun Aussage gegen Aussage "Sim-Karte". Also was soll passieren?

imager761  17.06.2015, 10:48

Rechtsirriger Unsinn :-O

  • Selbstverständlich darf der K aus Rechtsgrund Verzugschaden auf Kosten des VK anwaltliche Vertretung seiner berechtigten Interessen in Anspruch nehmen, wenn seine Forderung auf Rücktritt (Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung) unerfüllt bliebe
  • Unstreitig hat der VK genau die zu leisten, da er gesetzl. Sachmängelhaftung mangels Auschluss gewährte

G imager761

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Der Ebay-Kleinanzeigenmarkt funktioniert wie der Flohmarkt. Gekauft wie gesehen und geprüft. Spätere Reklamationen ausgeschlossen. Wer weiß denn, ob das überhaupt dein Handy war und zweitens, was er zwischenzeitlich damit angestellt hatte?

franneck1989  17.06.2015, 06:34

"Spätere Reklamationen ausgeschlossen."

Wie kommst du darauf?

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elsalvatore  17.06.2015, 06:55

Gewährleistung muss auch privat ausgeschlossen werden, damit deine These stimmt.

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mineralixx  17.06.2015, 21:33
@elsalvatore

Die Gewährleistung kann man auch mündlich ausschließen. Am besten unter Zeugen.

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Hallo ih habe gestern ein handy vekauft.es funktioniert nur das das handy mit dir redet, nachdem ich es auf werkseinstellung zurück gesetzt habe..das wusste der käufer.std später schrieb sie das es nicht aufhört.. habe ihr gesagt was sie tun muss. Also bestimmte sachen deaktivieren wenn es nicht geht moechte sie ihr geld wieder.. geht das??