Hundekaufvertrag_Rückkaufsrecht der Züchterin; Witergabe Verbot

Hallo,

Wir bekommen bald einen Welpen (Norwich Terrier).

Gestern haben wir die Züchterin besucht und unteranderem einen Mustervertrag mitbekommen.

In diesem steht unter dem 'Überüpunkt' Pflichten des Käufers: 3.3 Verbots der Weitergabe des Hundes / Rückkaufsrecht der Züchterin

Der Käüfer verzichtet ausdrücklich auf eine Weitergabe (Verkauf, Verschenken, Verstellen) des Hundes an Dritte, sollte sie den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht behalten können. Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.

4. Konventionalstrafe

Bei Verstössen gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, insbesondere gegen Ziffer 3.3 betreffend Weitergabe des Hundes, ist die Züchterin berechtigt das Tier zurückzufordern und dem Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten Kaufpreises aufzuerlegen. ....

Mein Vater (Jurist) sagt, dass es gar nicht erlaubt ist soetwas in den Vertrag zu schreiben (oder hinzuschreiben schon, aber das gilt dann nicht). Also darf die Züchterin nach dem man einen Hund aus ihrer Zucht verkauft hat oder verkaufen will zurückfordern und muss man ihn dann zurück geben oder kann der neue Käufer ihn behalten?

Au0erdem interessiert mich auch noch was mit dem gemeint ist: 'Die Züchtern hat ein Rücknamerecht, bis zum Alter von 5 Jahren gegen einen angemessenen Preis, danach unentgeltlich.' Heißt das, dass das vorher genantes alles nur gilt wenn der Hund unter 5 Jahre alt ist und wenn er älter ist kann man ihn weitergeben oder, dass man ihn danach gratis abgeben muss, oder vielleicht ganz etwas anderes?

Wir planen natürlich nicht den Hund irgendwann abzugeben, aber es würde mich trotzdem interessieren.

Lg. und danke für eure hilfreichen Antworten m Vorraus, Lena

Hund, Rückgabe
Louis Vuitton Speedy Damier Azur zurückgeben

Hallo :) habe mir am 10.01.2015 eine Louis Vuitton Speedy Damier Azur gekauft für 675€. Heute (02.02.15) habe ich feststellen müssen dass sich die Griffe meiner Tasche lösen.. bzw. das rote und braune an den Griffen (gerne lade ich Bilder hoch) ebenso hat meine Tasche immernoch sehr starke Knicke vom Falten, da die Verkäuferin sie sehr sehr stark geknickt hat...

Meine Frage:** Kann ich die Tasche zurückgeben?** Ich kann doch nichts für einen Materialfehler.

Ich war heute im Store um dies zutun. Die Verkäuferin wollte sie nicht zurücknehmen. Sie meinte sie würden sie nur einschicken (Paris) zur Reperatur und dies würde 6-8 Wochen dauern. Ich sehe nicht ein wegen eines von Louis Vuitton verschuldeten Materialfehlers solange auf meine Tasche zu verzichten. Selbst wenn sie die Griffe austauschen würden, hätte das Leder eine andere Farbe als die restlichen Lederteile an der Tasche durch die Patina. Zudem sind die Knicke ja noch in der Tasche die angeblich ja rausgehen sollen (was ich wirklich nicht glaube so sehr wie sie geknickt wurde. Sie sieht sonst aus wie neu. Ich soll nun morgen vorbeikommen wenn der Store Manager da ist, der würde sich die Tasche anschauen.

Wie sieht es mit der Rechtslage aus? Habe ich eine Chance? Ich möchte diese Tasche einfach nicht mehr, sie macht mir nur Kummer. :-( Hoffe mir kann jemand helfen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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