Aldi Rückgaberecht von Smartphone

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ob man das Gerät zurückgeben kann und das geld wieder bekommt?

Ja, das kann man. Denn tatsächlich räumt ALDI ein Rückgaberecht ein, und ertattet gegen Vorlage der Quittung und bei vollständiger Rückgabe des Artikels (Akku, Zubehör) den Kaufpreis:

"Alle von uns zusätzlich zum Lebensmittelsortiment verkauften Produkte können Sie in allen ALDI Filialen innerhalb von einem Monat nach Kauf ohne jede Begründung gegen Vorlage des Kassenbons zurückgeben. Der Kaufpreis wird Ihnen erstattet." "Aldi- Garantie", http://www.aldi-nord.de/aldi_garantie.html

Nur nach der gesetzl. Sachmängelhaftung darf sich ein Händler auf seine Nacherfüllung (Reparatur) gem. § 439 BGB berufen.

G imager761

Das musst Du an den Hersteller senden, Aldi nimmt das nicht zurück.Daher sollte man sich solche Dinge im Fachhandel kaufen.

Messkreisfehler  01.11.2014, 07:29

Aldi MUSS es aber annehmen. Für die Gewährleistung ist der Verkäufer, nicht der Hersteller verantwortlich.

1
freejack75  01.11.2014, 07:31
@Messkreisfehler

Stimmt. Allerdings könnte die Abwicklung über den Medion Service trotzdem die schnellste und einfachste Variante sein, falls es nicht direkt zurückgenommen wird.

0
imager761  01.11.2014, 08:01
Das musst Du an den Hersteller senden,

Nein, Nacherfüllung aus Sachmängelhaftung hat der Händler als Verkäufer zu leisten, § 439 BGB :-O>

Aldi nimmt das nicht zurück.

Das ist falsch: http://www.aldi-nord.de/aldi_garantie.html

0

ja, bei einem technischen Defekt steht einem im ersten halben Jahr eine Erstattung, Reperatur oder Ersatz zu.

für die Motzer: ja, theoretisch zwei Jahre. Nur wegen der Beweistlastumkehr läuft das in der Praxis dann unter Kulanz. Sechs Monate gehen dagegen immer.

Messkreisfehler  01.11.2014, 07:28

Stimmt soweit bis auf die direkte Möglichkeit einer Erstattung.

Es kann ein Austauschgerät verlangt werden, nicht jedoch der Kaufpreis, zumindest nicht beim 1. Reparaturversuch.

0
freejack75  01.11.2014, 07:30
@Messkreisfehler

genau, das "oder" ist hier nicht ganz eindeutig. Beim ersten Versuch kann der Händler wählen was er versuchen möchte.

0
Messkreisfehler  01.11.2014, 07:37
@freejack75

Nein, das ist so nicht ganz korrekt, nicht der Händler kann entscheiden ob repariert oder getauscht wird, sondern der Käufer.

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

0
freejack75  01.11.2014, 07:40
@Messkreisfehler

Wobei hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Wie auch immer, entscheidend ist, dass man bei einem Mangel zunächst ein Recht auf die Beseitigung des Mangels hat, und erst wenn dies nicht funktioniert vom Vertrag zurückgetreten werden kann.

0
imager761  01.11.2014, 07:58
@freejack75

So, zurückgerudert, hast du es nun auch kapiert. Nur die Frage immer noch nicht richtig beantwortet: ALDI bietet einen Monat lang Rücknahme ohne Wenn und Aber an :-O

0
freejack75  01.11.2014, 11:22
@imager761

Wer hat wo wegen was zurückgerudert -- Du sprichst in Rätseln.

Und über freiwillige Leistungen ging es nie...

0
imager761  01.11.2014, 07:54

bei einem technischen Defekt steht einem im ersten halben Jahr eine Erstattung

Falsch, lies mal § 439 Abs. 3 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Reperatur oder Ersatz zu.

Eben, aber kein Geld zurück. Und genau das war die Frage, die ALDI aber mit seinem Rückgaberecht ganz anders regelt :-O

G imager761

0
freejack75  01.11.2014, 11:24
@imager761

jaja, "oder" mag misverständlich sein -- ich frage mich nur, was in so gelangweilten Wortklaubern vorgeht...

0

Hingehen und reklamieren. Aldi nimmt die Sachen in Verbindung mit den Einkaufszettel zurück.