Kann man Abendkleider im Geschäft zurückgeben?
Hallo Leute, wir haben am 8.4. in einem Brautmodengeschäft zwei Abendkleider gekauft. Unter großem Druck, wenn wir nicht sofort kaufen würden, wären die Kleider weg. Bis jetzt hingen die Kleider weiter im Geschäft, und sind auch noch nicht geändert. Beide Kleider waren mindestens 2 Konfektionsgrößen zu groß, aber uns wurde versichert, das würde gut geändert werden. Jedenfalls sind die Kleider einfach nicht die richtigen für uns, und wir würden uns auf der Hochzeit unserer Mutter nicht wohlfühlen.
Als wir heute anriefen, um uns zu erkundigen, ob man sie zurückgeben könnte, wurde das schlicht verneint. Ist das rechtmäßig? Auf unserer Rechnung steht, soweit ich sehen kann, nichts von Rückgabe, nur von Umtausch.
Kennt ihr sonst Möglichkeiten, wie man neue Abendkleider wieder verkaufen kann (außer den üblichen VErdächtigen wie ebay etc.)?
3 Antworten
Hallo,
Artikel die vor Ort gekauft werden sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Wenn ein Händler umtauscht, so macht er dies aus Kulanz, gesetzlich ist er nicht verpflichtet, da man die Produkte im Laden begutachten konnte.
Wenn auf dem Kassenbon ein Umtauschrecht eingeräumt wird, so ist dies eine freiwillige Kulanzregelung vom Händler.
Bei Internetgeschäften sieht es anders aus, sofern der Verkäufer eine Firma oder Selbstständig ist.
Dann kann man den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Sollte der Käufer ebenfalls eine Firma oder selbstständig sein, so besteht kein Widerrufsrecht.
Ich würde mit der Bekleidung nochmal ins Geschäft gehen und vorschlagen, dass nicht bar ausgezahlt, sondern ein Gutschein ausgestellt wird, so daß ihr dort andere Bekleidung kaufen könnt.
Dann werden sie kulanter sein.
Viel Glück!
Danke für die Antwort! Nein, da werden wir nichts mehr kaufen. Neben den Kleidern lag noch viel mehr im Argen. Im Moment hoffe ich einfach, dass das Brautkleid meiner Mutter und der Anzug ihres Mannes richtig geändert werden...
Die Abendkleider können wirklich nicht mehr zurückgegeben werden, das ist zu lange her. Grundsätzlich ist es sowieso Kulanz vom Geschäft, die Läden müssen nichts zurücknehmen.
Fies, wenn die da im Laden so einen Druck gemacht haben, aber dort scheint man ja eher keinen Wert auf Kundenfreundlichkeit und Kulanz zu legen, also kannst du die Rückgabe dort wohl echt vergessen.
Du könntest nun außer ebay noch eine Anzeige in die Tageszeitung setzen. Oder in einer Tanzschule fragen, ob du da was aushängen darfst, falls sie sich auch als Abschlussballkleider eignen würden.
Es ist leider eine übliche Kundenmasche, teure Kleider nur einmal zu tragen und nach der Feier zurückzugeben. Deshalb wehren sich Händler natürlich dagegen.
Ansprüche hast du nur, wenn mit den Kleidern etwas nicht in Ordnung ist. Dann kannst du sie umtauschen oder nachbessern lassen. Zurücknehmen muss der Händler sie nur, wenn er nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben.
Hängt ein "Verkauft"-Schild an dem Kleid?
Was ist das für ein mieser Laden, der so unkulant ist?
Danke, aber das Kleid hängt seit dem Kauf noch bei denen im Laden, mit anziehen war also nichts...Wir gucken uns die Kleide rnochmal ganz genau an, bevor wir sie mitnehmen, um sie zu verkaufen.