Was, wenn die AfD bei einer Wahl die relative Mehrheit bekommt?

Nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus rief Markus Söder aus der Ferne, es wäre eine „grobe Missachtung der Demokratie“, sollte eine Regierung ohne den Wahlsieger CDU gebildet werden. Die rechnerische Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken hätte „überhaupt keine Legitimation“, erklärte Söder.
Der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers nahm für dieses Szenario gar den Begriff vom „Wahl-Klau“ in den Mund.
Andere CDU-Politiker erdichteten ein Wahlgesetz, das dem Erstplatzierten einen „Regierungsauftrag“ verschaffen würde, den das geltende deutsche Wahlsystem nur eben gar nicht kennt. Von „Anstand“ war ebenfalls die Rede.
„Parteien, die abgewählt sind, sollten nicht versuchen, eine Regierung zu bilden.“

Im nächsten Jahr könnten diese Sätze ihre Schöpfer in gehörige Erklärungsnöte bringen.
Dann finden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg statt.
In jedem dieser Länder liefert sich die AfD laut jüngsten Umfragen von Infratest dimap ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit der Partei des Ministerpräsidenten.
INSA weist die AfD sogar in allen drei Ländern auf Platz eins aus.
Der AfD könnte 2024 also der erste Landtagswahlsieg ihrer Parteigeschichte gelingen.
Und dann?
Würde jemand aus den etablierten Parteien die Regierungsbildung ohne die stärkste Kraft in diesem Fall eine „Missachtung der Demokratie“ nennen oder von mangelndem Anstand sprechen?
Würde der Hang zur Macht alle Hürden ignorieren lassen?

und CDU und/oder FDP würden mit der AfD koalieren?

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Regierung, CDU, Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Partei, SPD, Wahlen, Wende, AfD, CDU/CSU, Koalition, politische Korrektheit, Tabuthema
Verkehrswidriges Wenden

Hallo,

ich möchte mich urz ein wenig Schlau machen. Zum Sachverhalt habe ich eine Grafik angehangen.

Heute ist X mit einem Auto (blau) eine Hauptstraße entlang gefahren. An einer Kreuzung hat X gewendet, obwohl das Zusatzschild Wenden verboten angebracht war. Als für X die Ampel auf Grün schaltete, überprüfte X ob aus der von X links liegenden Nebenstraße ein Auto abbiegen wollte. Tatsächlich stand dort ein Auto (C, gelb), welches aber nicht losfuhr. Da kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen war, ist X zügig nach links und hat gewendet - Klar, das durfte X nicht. Kurz nach X kam dann auch das Auto von links (C, gelb). Er fuhr etwa 1 Autolänge hinter X um die Ecke.

Soviel zum Sachverhalt.

An der nächsten Kreuzung jedoch zückte der Autofahrer C sein Handy und machte Fotos von X' Auto (das Auto von C war noch nicht zum Stillstand gekommen!). Als X ausstieg und C fragte, warum C das Auto von X fotografiert, lachte c und meinte, von X auch noch ein Foto machen zu müssen (Dies scheint C aber nicht gelungen zu sein, X' Hand war schnell vor dem Handy). C zeigte sich sehr unfreundlich.

X rechnet nun damit, dass C eine Anzeige gegen X erstattet.

Aber was hat X zu befürchten? Nur einen Wendeverstoß? Oder kann C es auch durchbekommen, dass X ihm die Vorfahrt genommen hat i.V.m Behinderung oder gar Gefährdung? Wie wird Behinderung von Gefährdung abgegrenzt? Können 'Flensburger Punkte' überhaupt erteilt/verhängt werden, wenn kein Beamter vor Ort war sondern sich die Anzeige allein auf einer Zeugenaussage beruht?

Ich hoffe sehr, dass ihr mir meine Fragen beantworten könnt. Und bitte nicht "X hätte nicht abbiegen dürfen".

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Auto, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wende, abbiegen
Autounfall beim Wenden überholt worden

Folgende Situation: Ich wollte auf einer Straße wenden hab rechts geblinkt, bin zur Hälfte auf den Parkstreifen rechts gefahren um genug Platz für den Wendevorgang zu schaffen. Ich stand dann also mit dem Auto mit der einen Hälfte auf der Straße und mit der andern auf dem Parkstreifen. Dann hab ich links geblinkt und anschließend nach hinten geguckt ob ein Auto kommt wo dann auch ein ganzes Stück entfernt ein Auto kam was ja auch im Normallfall kein Problem ist weil derjenige dann halt kurz hinter mir warten muss bis ich fertig mit Wenden bin. Ich hab dann langsam mit dem Wendevorgang begonnen und kurz nach dem ich dann mit dem linken Vorderrad über der Mittellinie war hat mich das Auto hinter mir überholt und ich bin dem in den Kotflügel gefahren. Polizei sagt ich wäre Schuld weil beim Wenden auf besondere Vorsicht geachtet werden muss. Ich hab die Schuld nicht anerkannt weil in meinen Augen der andere Schuld hat. Der andere hat locker gesehen das ich beim Wenden bin und dann überholt man doch nicht sondern wartet die paar Sekunden bis der andere fertig ist?! Die besondere Vorsicht gilt jawohl genauso fürs Überholen? Selbst wenn ich ein Auto sehe und mir nicht sicher bin was der vor hat bleib ich doch erst mal dahinter und guck was der macht bevor ich überhole?! Ich hab in meinen Augen schon besonders Vorsichtig gewendet. Die Polizei hat das mit dem nicht anerkennen der Schuld erst mal so notiert und meinte die das gibt jetzt ein Bußgeldverfahren und da wird das ganze endschieden.

Schäden sind eigentlich nicht wirkliche große entstanden. Bei ihm eine kleine Beule im Kotflügel bei mir Stoßstande + linker Scheinwerfer also grobe Richtung bei jedem n 1000er denk ich.

Jetzt die Frage wie geh ich am besten weiter vor? Wenn die Bußgeldstelle mir auch noch die Schuld gibt lohnt es sich dagegen vorzugehen? (Rechtsschutz hab ich) Was droht mir als Strafe wenn ich die Schuld bekomme? Gibt’s da schon n Punkt? Das beschäftigt mich am meisten weil ich noch in der Probezeit bin sprich Punkt = Lappen weg.

Auto, Unfall, Bußgeld, Schuld, Strafe, Wende, überholen
Hat Deutschland das Angebot ausgeschlagen die ehemaligen Ostgebiete wieder anzugliedern?

Ich habe des öfteren im Internet gelesen das 1990 im Zuge der Wiedervereinigung die Russen erwägt haben uns Ostpreßen zurückzugeben und auch die Polen damit einverstanden gewesen wären uns Schlesien, Pommern, Ostbrandenburg und Südostpreußen wieder zugeben.

Das das eigentlich hätte passieren sollen, aber Kohl und Genscher sollen das Angebot ausgeschlagen haben. Wenn das so wäre, wäre es Volksverrat und ich glaube kaum das wenige Leute soetwas entscheiden dürften. Und meine Familie kommt ursprünglich aus Pommern und das würde mich echt intressieren.

Ich weiß zumindest das es bei der Eigentumsrückgabe der Verstaatlichen Betriebe und dem Eigentum in der DDR auch zu Konflikte kam. Gorbatschow wollte das das Eigentum wieder an den rechtmäßigen Besitzer zurückkommt, aber Kohl wollte das Eigentum lieber weiterhin im Staatsbesitz wissen um damit Geld einzunehmen. Kohl verbreitete dann das das eine Bedingung für die Wiedervereinigung war, das das Eigentum nicht zurückgegeben wird. Das war eine Lüge.

Also wie sieht es mit der Rückgabe der Ostgebiete aus? Hat Kohl unsere Länder und unsere Heimat verschenkt, nur um Geld zu sparen, oder stimmt die offizielle verkündung das es eine Wiedervereinigungsbedingung war?

Aber bitte nur Leute mit Ahnung und nicht irgendwelche Leute die nur an die offizielle Version, weil sie auch nur die gehört haben, glauben.

Danke :)

MfG

 

Geschichte, kohl, Wende, Michail Gorbatschow, Wiedervereinigung

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