Guten Tag zusammen.
Folgender Sachverhalt. Mein Sohn 14 Jahre alt hat mir gebeichtet , dass er
derjenige war , der aus Jux das Türschloss der Kellertür mit Sekundenkleber gefüllt
hat mit den Kindern aus der Nachbarschaft. Wir wohnen in einem Hochhaus ,
sie haben auch wohl mit Pu Schaum die Tür von dem dem Aufzug Etage wo der Keller
ist versiegelt. Wie ,sollte man jetzt vorgehen bzw , kann der Schaden durch
Bauschaum und Sekundenkleber an Türen und Schlössern beseitigt werden?
Wer haftet dafür und wie wirkt das Material? Er sagte mir es war nur ein Scherz kurz vor Halloween und das es nicht so dramatisch ist.
ich würde mich auf euren Rat freuen.
mfg