GEMA und GEZ Abzocker - Sky sowieso!?

Zur ehemaligen GEZ, da wurde ja bereits viel gesagt. Für das, was man bietet, ist eigentlich jede Beitragserhebung zu hoch. Ärgerlich, aber der Staat spielt ja mit! Was mich aber ebenso interessiert bzw. auch im Moment selbst trifft, ist die Beitragserhebung der GEMA. Grundsätzlich - meine Lebensgefährtin hat eine Gaststätte betrieben. Sky wurde angemeldet, obwohl hier auch die Relationen hinsichtlich des Monatsbeitrages - 630 € für eine knapp 60qm große Eckkneipe - nicht stimmten. Ein GEMA-Vertrag musste zusätzlich abgeschlossen werden, obwohl ich mich noch immer frage, woher dieses Unternehmen wusste, dass damals die Kneipe übernommen wurde (es wurde noch renoviert, da stand man schon "auf der Matte"!) Nach 4 Jahren stellten wir fest, dass alle Kosten nicht mehr gedeckt werden können und dass wir uns auf Dauer enorm verschulden würden. Ergo, wurde der auslaufende Mietvertrag nicht mehr verlängert und das Gewerbe zum 31.08.15 abgemeldet. Kopien von der Abmeldung wurden dann unmittelbar nach der Zustellung durch das Gewerbeamt - Mitte Juli - an Sky und GEMA geschickt. Sky akzeptierte zum 31.08.15, weil ja die Kneipe nicht mehr existierte - die GEMA besteht auf der Einhaltung einer Kündigungsfrist und will den Beitrag bis zum 06.11.15 bezahlt haben, obwohl auch gar keine Nutzung mehr möglich ist, weil die Kneipe absolut leergeräumt ist. Nach meiner Auffassung enden alle Verträge dann, wenn ein Gewerbe abgemeldet ist, oder? Hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht? Ist meine Annahme richtig oder falsch? Ich stecke sehr ungerne einem solchen "Halsabschneiderunternehmen" Geld zu, welches normalerweise - nach meiner Auffassung - nicht mehr nötig ist.

Gebühren, GEMA
Fragen zur KITA Gebühren?

Hallo zusammen,

mein Sohn wird in zwei Wochen 1 Jahr alt und soll wird ab August nächsten Jahres in die KITA kommen. Ich habe mich deshalb schon mal etwas mit dem Thema Kita Gebühren beschäftigt und habe dazu nun einige Fragen.

Kurz die Eckdaten: Meine Frau hat eine zwei Jährige Elternzeit die noch bis November nächsten Jahres gehen wird und wird dementsprechend bis November auch noch Elterngeld bekommen. Ich bin voll berufstätig und in einem normalen Arbeitsverhältnis.

Ich weiß das es mehrere KITA Gebührenstufen gibt die abhängig von den Brutto - Einkünften beider Erziehungsberechtigter sind.

  1. Welche Einkünfte sind für die Berechnung des Einkommens sind neben dem ganz normalen Gehalt relevant (Elterngeld, Kindergeld, evtl. KITA Zuschuss vom Arbeitgeber)? Das Elterngeld zum Bsp. muss ja Ende des Jahres immer noch versteuert werden. So wäre man überspitzt gesagt, ja doppelt bestraft.
  2. Welches Gehalt ist für die Berechnung relevant? Das reine Bruttoeinkommen oder das berechnete Bruttoeinkommen das ich nach der Steuererklärung habe ? Durch meine tägliche Fahrt zur Arbeit (täglich/80km), komme ich alleine mit den Werbungskosten für die Pendlerpauschale auf über 3000€. Sollte es das Gehalt nach der Steuerklärung sein würde mich interessieren wie das ermittelt wird. Wird dann als Grundlage die Summe der Steuerklärung vom letzten Jahr genommen ? Was passiert wenn diese sich bei der nächsten Steuerklärung ändert ?
  3. Mein Arbeitgeber bietet mir die Möglichkeit einen KITA Zuschusses an. Dieser wird ungefähr 50% der KITA Gebühren decken. Wäre es theoretisch möglich das der Arbeitgeber meiner Frau, die restlichen 50% beisteuert wenn Sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht oder kann es immer nur maximal einen Zuschuss geben.
  4. Diese Frage passt nicht ganz zum Thema. Da ich dafür aber keinen neuen Thread aufmachen möchte, nehme ich diese mal hier auf. Was würde passieren wenn meine Frau bereits im September wieder Ihre Arbeit aufnimmt. Wird dann Ihr noch bis November zustehendes Elterngeld wegfallen oder gekürzt oder ganz normal weiter ausbezahlt ?
Kinder, Gebühren, Elterngeld, Elternzeit, Kindertagesstätte
EDEKA berechtet bei Kartenzahlung unter 10 Euro 1 Euro Gebühr (Rechtens?)

Leider haben wir in unserem kleinen Ort (Dorfcharakter) leider nur eine Einkaufsmöglichkeit! Und das ist ein kleiner (nicht sehr sauber geführter) EDEKA-Markt. Wenn es für mich möglich ist, so fahre ich (mit Bus) etwas weiter und gehe in einen richtigen Supermarkt einkaufen. Nun zu meiner Frage: Unser EDEKA-Markt bietet die Kartenzahlung (EC) erst ab 10 Euro Einkaufswert an. Unter einem Betrag von 10 Euro würden die 1 Euro für den Karteneinsatz verlangen. Ich nehme die Antwort mal zuvor: Ich weiss, das dies nicht rechtens ist! Zitat aus den Geschäftsbedingungen zwischen Kreditinstitut und Einzelhändler: "Es ist ausdrücklich untersagt, einen Mindestbetrag einzufordern. Aus juristischer Sicht ist EC als Bargeld anzusehen, da es ausschließlich bei einer Deckung durch das Kontoguthaben bzw. ggf. Dispo möglich ist. Ein Einsatz der EC-Karte kostet den Einzelhändler 0,8 Cent - für electronic cash-Umsätze bis 25,56 € jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,08 € pro Umsatz - für electronic cash-Umsätze über 25,56 € jeweils ein Entgelt in Höhe von 0,3 % des electronic cash-Umsatzes (Stand 2013) Somit sind die Gebühren lächerlich gering, da auch beim Umgang mit Bargeld für den Einzelhändler Kosten anfallen." In dem Moment, wo der Kunde mit solchen Informationen unseren Marktleiter des EDEKA-Marktes konfrotiert, so wird der Kunde (vorerst höflich) gebeten woanders einzukaufen. So meine Beobachtung. Aber unser EDEKA-Markt hat hier vor Ort leider ein relatives Monopol. Und wenn ich mich an die übergeordnete EDEKA-Zentrale wende, so wird unser Anliegen nicht anonym bearbeitet. Ich trage grundsätzlich (fast) kein Geld mehr mit mir. Denn dank des Elektronic-Cash brauche ich lästiges Kleingeld nicht mehr in schweren Portemonnaies in der Tasche haben, die alle 5 Jahre entweder aus der Hosen- Jackentasche fallen oder gar geklaut werden. Gibt es irgendeine übergeordnete Beschwerdestelle, wo man sich (möglichst anonym) hinwenden kann?

Geld, einkaufen, Gebühren, Kartenzahlung
Incasso horrende Mahngebühren bezahlen....

Hallo zusammen,

ich bin bei Fitx angemeldet und konnte den letzten Mitgliedsbeitrag (vom Januar) in Höhe von 15 Euro nicht bezahlen da am 02.01 nicht genug Geld auf dem Konto war. Hab dies lediglich nicht gemerkt, weil eigentlich immer zum ersten des Monats einen Dauerauftrag in Höhe von 65 Euro überwiesen wird und Fitx hat das bisher immer danach abgebucht. Diesmal allerdings war das nicht der Fall. Ich war dann auch seit Dezember nicht mehr im FitX tätig und konnte somit auch nicht bemerken das mein Zugang verwehrt wurde. Jetzt vor einer Woche war ich wieder trainieren und bekam dann Vorort mit das da irgendwas nicht stimmt und ich in der Zentrale anrufen soll, gesagt getan. Dort haben die mir dann mitgeteilt das ich den letzten Monat nicht bezahlt habe. Natürlich haben die auch Post verschickt allerdings an einer falschen Adresse, denn ich selbst habe nie Post gesehen hätte es ja sonst sofort bezahlt war ja selbst überrascht. Die haben das dann sofort nach Incasso geschickt und sollte dann weiteres mit den klären. Incasso die eine komplett falsche Adresse von mir hatte, Konradstr.111 (ich glaub die gibt es sogar garnicht) dort habe ich erstmal nie gewohnt sondern es war 11b und wohne dort schon seit 2 Jahren nicht mehr. Haben mir dann gesagt das ich 102 Euro nachzahlen muss. Die setzten sich (genau so haben die mir das telefonisch mitgeteilt habe ja nie Briefe gesehen) aus 15euro Fitx Gebühren + 30 euro Incasso Gebühren und andere Gebühren zusammen, ja dann frag ich mich doch erstmal was sind die anderen Gebühren und muss ich jetzt wirklich so viel bezahlen? Bin dort komplett ahnungslos hatte noch nie sowas. Der momentane Stand ist das ich dort diese Woche anrufen soll und den bescheid geben muss wie ich das bezahlen möchte.

PS: Bin Schüler (18 Jahre) und kann mir kein Anwalt leisten. Freue mich auf jede hilfreiche Antwort!

Gebühren, Anwalt, Inkasso
Sim Karte gesperrt - Rechnung nicht bezahlt

Hi Leute Ich habe ein Problem. Unglücklicherweise war mein Konto nicht ausreichend gedeckt (Es hat da ein Missverständnis mit meinem Fitnessstudio gegeben, weshalb das so entstanden ist) als O2 von meinem Konto ca 30 Euro abbuchen wollte. Ich bin gleich sofort an dem Tag noch zum O2 Shop gerast und habe gesagt ich möchte gerne sofort bar einzahlen. Leider sagte mir der Typ es gäbe ein Systemfehler , er käme nicht an meine Daten und ich könnte nicht bezahlen, weil er nicht wüsste wieviel ich zahlen müsse. (Den genauen Betrag wusste ich da leider auch nicht, da ich noch 2 x zusätzlich 2 GB einmalig gekauft hatte, was natürlich nicht vermerkt war. ) Jedenfalls kam dann am Donnerstag eine Sms "Um eine Sperrung ihres Internetzugangs zu vermeiden , zahlen Sie bitte binnen 3 Tagen Ihre Rechnung." Leider bin ich nicht dazu gekommen in der Zeit und heute Morgen war das Handy dann komplett gesperrt. Wenn ich es anschalten will, steht dort "NUR NOTRUFE, SIM KARTE GESPERRT" Ich war dann natürlich heute da und habe sofort den offenen Betrag (30 Euro) bezahlt. Jetzt meine Fragen: 1.) Der Typ sagte , es dauert etwa 2 Std bis es wieder freigeschaltet ist, ES IST aber NOCH NICHT freigeschaltet und es ist jetzt 4 STD her. Ist das normal? Hat es bei jemandem auch mal länger gedauert?!

2.) Ist es normal das das Handy komplett gesperrt ist und ich gar nicht mehr reinkomme?! Es hieß doch nur das Internet soll gesperrt werden.....

Vielen Dank

Handy, Gebühren, Recht, Vertrag, Handyvertrag
Rechtsanwalt erhebt (willkürlich) Beratungskosten für Erstgespräch am Telefon! IST DAS RECHTENS!?

Hallo, meine Frage dreht sich um folgenden Fall: Im August hatte ich ein rechtliches Problem und mich auf Anraten von Freunden mit einen Anwalt FR Famielienrecht in Verbindung gesetzt. Mit diesem Anwalt habe ich ca. 30 Min telefoniert, in welchem er mir aber meine Grundfragen nicht beantworten konnte. Wir beendeten das Telefonat mit der Erkenntnis, dass ich erstmal Antwort vom Jugendamt abwarte. Am Telefon wurde mir vom Anwalt versichert, dass das Telefonat Nichts(!) kosten würde, sondern erst wenn er richtig aktiv werden würde und ich dann Beratungskostenbeihilfe stellen könne. Doch nach Antwort vom Jugendamt, wurde es nicht mehr nötig diesen in Anspruch zu nehmen. Nun, 6 Monate später bekomme ich eine Rechnung. In dieser wird zunächst behauptet, mich in dem Telefonat vor ** 6 Monaten** in 4 Themen beraten zu haben und dafür werden von mir 190€ + MwSt verlangt, die in dieser Rechnung unter dem Namen "Beratungsgespräch" aufgelistet sind.

Mir kommt der Vorgang sehr unseriös vor, da der Mensch telefonisch noch davon sprach, dass das Telefonat kostenlos sei, da 6 Monate vergangen sind eh überhaupt eine Rechung erstellt wurde und da in dieser nicht mal das genaue Datum des über ein halbes Jahr zurückliegenen Gesprächs genannt wurde.

Meine Fragen nun: 1. Gibt es eine Regelung für solche Telefonate beim ersten Kontakt und in welcher Höhe dadurch Kosten veranschlagt werden dürfen? 2. Auf welcher Rechts- bzw. Berechnungsgrundlage können solche Kosten veranschlagt werden? 3. Wo kann ich (online) die Regelungen nachschlagen, auf welchen Grundlagen sich solche Kosten zusammenstellen und welche Dienstleistungen entgegengebracht werden müssten, um diese zu rechtfertigen?

Die gesamte Art des Vorgehens und diese Zeitspanne erscheint mir fern ab von jeglicher Seriösität zu liegen. Ich freue mich auf viele Antworten, die bestimmt seriöser sind und hoffentlich viele Quellen enthalten, die ich zu dem Thema nochmal nachschlagen kann.

Viele Grüße und Dank voraus!

Beratung, Telefon, Rechnung, Betrug, Rechtsanwalt, Gebühren, Recht, Anwalt, Rechtsberatung

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