Kontoführungsgebühr als Student

Hallo, Was fällt alles unter die Kontoführungsgebühr? Als Student hat mir meine Bank damals eine kostenlose EC-Karte sowie eine Befreiung von den Kontoführungsgebühren zugesagt. Wurde bis jetzt auch eingehalten. Inzwischen ist die EC-Karte aber abgelaufen und es musste eine neue ausgestellt werden, was aber ca. 22 Euro kostet. Dazu wurden mir Gebühren für die Kontoführung berechnet. Auf Nachfrage hieß es das wäre rechtens so. (Azubi) Sie meinte das käme daher dass sie mir die Kontoauszüge nach Hause schicken würden. Das stimmt - aber das machen sie seit 3 Jahren so und haben bisher auch nichts berechnet. Auf diesen Einwand hin meinte sie das würde ja auch Porto kosten und so. Davon abgesehen müsste die Zusendung von Kontoauszügen doch mit einem Pauschalbetrag versehen sein, oder? Sie hatten mir nämlich schon früher mal aus Versehen Kontogebühren abgebucht, die lagen aber 2-3 Euro höher. (die Gebühren wurden mir nach Reklamation komplett erstattet) Diese Schwankung lässt mich vermuten dass das einfach die kompletten Gebühren sind die pro Quartal berechnet werden. Im Preisverzeichnis habe ich keinen derartigen Posten finden können. Habe nur den Posten "Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden" in Höhe von 0,25€ gefunden. Fußnote: Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt". Weiß jemand Rat? GB

Finanzen, Gebühren, Bank, Konto, Student, Kontoführungsgebühr
Anwalt berechnet 660 Euro für einen Brief und ein Telefonat?

Hallo,

seit ein paar Monaten habe ich ein Problem mit einer stümperhaften Firma, die einen Lackierauftrag total versaut hat, jedoch auf Zahlung der Rechnung besteht. Da mir jedoch durch die Arbeit dieser Firma ein Schaden im fünfstelligen Bereich entstanden ist, habe ich mich an einen Anwalt gewandt, da die Firma in keinster Weise kooperieren wollte. Da durch den Schaden auch das Geschäft zum stillstand gekommen ist, und so ziemlich das ganze Kapital jetzt "totliegt" habe ich den Anwalt gefragt, was für kosten auf mich zukommen werden. Dieser meinte, ich brauch mir keine Sorgen machen, wir setzen uns mal zusammen und sprechen darüber. Dann bat er mich noch um eine Auflistung des Schadens, welche ihm bisher aber noch nicht vorliegt. Als mein Gegner meinte, er muss sich einen Anwalt nehmen, schrieb mein Anwalt einen kurzen Brief zurück. Das war’s. Jetzt bekam ich eine Rechnung in Höhe von 660 Euro, welche seine bisherige Tätigkeit abdeckt. Als ich ihn anrief um zu fragen, ob die Rechnung denn richtig sei, wurde er nur patzig und meinte ich müsse das bezahlen.

Das kann doch nicht richtig sein, oder? Muss man in so einem Fall nicht den Mandaten darüber in Kenntnis setzten, was es kostet, wenn er einen Brief schreibt? Auch hat er einen Streitwert als Grundlage genommen, der überhaupt nicht passt, und erst recht nicht abgestimmt ist mit mir. Was kann ich dagegen unternehmen?

Gebühren, Recht, Anwalt

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