Hallo!
Ich bin vor wenigen Monaten in eine Altbauwohnung gezogen. Diese wurde mit dem Satz "Erstbezug nach Komplett-Renovierung" beworben und sah auch auf den ersten Blick prima aus. Nun da es Herbst ist und kälter wird, merke ich, wie kalt es in der Wohnung wird. Ich habe Doppelfenster, deren äußere Fenster jeweils von innen extrem beschlagen. Morgens kann ich nicht durch die Fenster schauen und das Wasser tropft so sehr von den Scheiben, dass ich mehrmals am Tag die Fensterbretter wischen muss.
Nun meine Frage: Ist der Vermieter dazu verpflichtet, uns neue Scheiben einbauen zu lassen? (ich spreche wie gesagt nicht von leichtem Tau an den Scheiben - es bilden sich richtige Pfützen, wenn ich nicht wischen würde, würde es auf absehbare Zeit schimmeln. Dazu kommt eben die schlechte Isolierung und dadurch bedingt erhöhte Heizkosten). Oder habe ich nun tatsächlich Pech in der Sache, da ich bereits eingezogen bin und bei der Wohnungsübergabe (die natürlich im Sommer stattfand) alles zu meiner Zufriedenheit unterschrieben habe?
Ich würde gerne, bevor ich mich an die Hausverwaltung wende, wissen, welche Rechte ich hier habe. Vielleicht weiß ja jemand genaueres.
Vielen Dank schon mal!