Als Privatperson Bearbeitungsgebühren erheben?
Darf man als Privatperson Bearbeitungsgebühren erheben?
Ich habe ein "Streitgespräch" mit einem kleinen Unternehmen, welches von mir eine Rechnung bezahlt haben möchte, welche unrechtmäßig ist. Dabei gehen zahlreiche Briefe zwischen uns hin und her.
Das unternehmen veranschlagt für jeden Brief, den sie schreiben als "Bearbeitungsgebühr 3,50€.
Sie wollen somit quasi für jede "klarstellung" warum sie von mir Geld verlaqngen noch mehr Geld haben ....
Das empfinde ich als Betrug, denn ich habe ja genau so ein Aufwand meinerseits zu kjlären, was die Sache mit der Rechnung soll.
Darf ich nun als Privatperson ebenfalls jeden von mir (in Zukunft) geschriebenen Brief diesem Unternehemn mit 3,50€ in Rechnung stellen?
6 Antworten
Nein, nicht als Privatperson.
Rechnung bezahlt haben möchte, welche unrechtmäßig ist.
Ich bin mir noch nicht einmal sicher ob die Firma eine Bearbeitungsgebühr verlangen darf? Was sagt denn die Verbraucherzentrale dazu? Immerhin hast du einen Anspruch auf Nachbesserung der Rechnung.
Das ist eigentlich eine schöne Frage für die Abteilung hier: http://www.finanzfrage.net/
Du musst (soweit ich weiß) einen Gewerbeschein haben, sonst darfst du leider nichts in Rechnung stellen.
die Bearbeitungsgebühren seitens der Firma dürften im rechtlichen Kontext wohl Mahngebühren sein- diese währen ja auch nur bei einer rechtmäßigen Forderung zu erstatten- umgekehrt kannst du aber keine Mahngebühren erheben
Nein, Du kannst Deinen Aufwand nicht geltend machen.
Der Aufwand für die Firma besteht ja nicht nur darin, den Brief zuzustellen, er muss bearbeitet werden usw. Das frisst Zeit und somit Lohn.
Der Aufwand für die Firma besteht ja nicht nur darin, den Brief zuzustellen, er muss bearbeitet werden usw.
das meine ich ja.
ich muss mich ja auch hinsetzen und den brief schrieben (theoretisch auch zeit, in der ich geld verdienen könnte). dann muss ich ebenso zeit und sprit aufwenden, um ihn zur post zu bringen und porto muss ich genauso zahlen.
ist es wirklich so, dass firmen diese kosten an die "gegenpartei" übertragen dürfen, aber privatpersonen nicht?
bei der verbraucherzentrale war ich noch nicht.
im endeffekt habe ich etwas bei dem unternehmen gekauft. habe es bezahlt. als der artikel kam, war es der falsche. also habe ich den artikel zurück geschickt und das überwiesene geld zurück buchen lassen.
und da fing es an. die wollten ovn mir versandkosten haben. diese dürfen sie aber nicht verlangen, weil sie falsch geliefert haben. gleichzeitig kam mit dem zweiten brief schon 3,50€ drauf.
und so geht es jetzt brief für brief. mittlerweile sind die irgendwo bei rund 50€ ...