Hallo,
ich mache diesen Sommer mein Staatsexamen, und muss einen Antrag beim Landesprüfungsamt in Düsseldorf abgeben.
Hier wird wenn ein Wechsel der Staatsangehörigkeit durchgeführt wurde auch die entsprechende Urkunde gefordert.
Die telefonische Zentrale öffnet erst ab 13:00 Uhr deswegen wollte ich hier schon mal vor ab fragen, um mich ggf. heute vorher darum zu kümmern.
hier meine Fragen:
a) Reicht die Einbürgerungsurkunde oder muss auch die Ausbürgerungsurkunde von der alten Staatsangehörigkeit eingereicht werden?
b) Auf der Seite steht dass alle Dokumente im Original eingereicht werden müssen gebe ich die originale Einbürgerungsurkunde ab oder aber eine beglaubigte Kopie oder aber eine normale Kopie?
Weil die Einbürgerungsurkunde bekommt ja nur einmal ausgestellt.
c) Gelten bestimmte Anforderungen an die Geburtsurkunde z.B. dass diese nicht älter als ein Jahr (Ausstellungsdatum) sein darf?
Danke vorab für eure Antworten