Mietrecht – die besten Beiträge

Feststellungs- oder Leistungsklage bei rückwirkender Mietminderung?

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten eine Klage gegen meinen Vermieter eingereicht, in dem ich ihn dazu auffordere, die (defekte) Badezimmerheizung zu reparieren, weil er ganz lange nichts gemacht hat trotz Aufforderungen, sowie folgendes: "II.

Festzustellen, dass die monatliche Bruttomiete in Höhe von derzeit ***,00 Euro (inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wegen der seit Mietbeginn am **.**.2024 anhaltenden Funktionsunfähigkeit der Badezimmerheizung ab dem 08.12.2024, hilfsweise ab einem früheren, vom Gericht zu bestimmenden Zeitpunkt, bis zur vollständigen Mängelbeseitigung in Höhe von 20 %, hilfsweise in einem vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu bestimmenden Umfang, gemindert ist."

Ich bin kein Jurist und habe die Klage nach meinem besten Können geschrieben. Da ich zusätzlich einen Antrag auf PKH gestellt habe, ist die Klage noch nicht anhängig.

Die Klageschrift habe ich am 15.04.2025 beim Amtsgericht eingereicht, am 23.04.2025 hat mein Vermieter die Heizung repariert (die haben einfach das Rohr im Keller aufgedreht, ohne mich zu benachrichtigen). Ich habe das dem Amtsgericht gemeldet und den Antrag auf Reparatur zurückgezogen. Jetzt schreibt mein Vermieter in einer Stellungnahme zu meinem Antrag auf PKH an das Gericht, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, weil ich ja eine Leistungsklage einreichen müsste und keine Feststellungsklage.

Ich frage mich aber, ob das stimmt, weil die Höhe der Mietminderung sowie die Dauer ja noch fraglich ist und ich das erstmal gerne klären möchte bevor ich meinen Vermieter auf Zahlung verklage. Hat mein Vermieter Recht oder was soll ich jetzt machen? Ich weiß, dass das ein recht kompliziertes Thema ist, aber ich würde mich wirklich sehr über eine fachkundige Meinung freuen!

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Wasserverbrauch manipuliert?

Hi hi..

ich habe meine Abrechnung für Juli-Dezember 2024 bekommen und unser Wasserverbrauch ist sehr merkwürdig.

Wir haben zu zweit in einer ganz normalen Mietwohnung gewohnt (jetzt wohne ich alleine) und haben monatlich um die 5m³ Kaltwasser verbraucht und ca. 2-3m³ Warmwasser.

Mein Freund hatte sich monatlich immer aufgeschrieben, wie viel wir genau verbraucht haben und gemerkt, dass wir im August auf einmal fast 21m³ Kaltwasser verbraucht haben, was auf keinen Fall sein kann. Das technisch etwas kaputt war, kann auch nicht sein, da im nächsten Monat der Verbraucht wieder zu 5,5m³ sank.

Im Untergeschoss wohnt eine 3-köpfige Familie mit Garten und Pool, und unser Vermieter wohnt in einer ähnlichen Wohnung wie wir, genau gegenüber im Obergeschoss.

Er sagt, dass er uns seine Frau IM JAHR 2024 insgesamt 35m³ verbaucht haben, was ca. 3m³ pro Monat entspricht. Also, wie kann es sein, dass wir immer fast doppelt so viel monatlich verbraucht haben und vor allem warum im August auf einmal fast 21m³ Kaltwasser?!

Kann es mit der Familie unter uns etwas zu tun haben? Haben die ihr Pool aufgefüllt und Garten gewässert und das mit unserem Wasserverbrauch?

Ich wäre über Erklärungen und Meinungen sehr dankbar, da jetzt deswegen auch meine Nebenkosten von 120€ auf 175€ steigen und ich auch 320€ nachzahlen muss. Meiner Meinung nach für etwas, was wir nicht verbraucht haben.

Zur Info: Unsere Wasseruhren sind bei uns im Badezimmer.

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