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Was tun wenn im Mietvertrag falsche Angaben enthalten sind?

Ich bin bei meinem jetzt Ehemann vor 5 Jahren eingezogen. Er wohnte vor mir schon 3 Jahre in der Wohnung. Da er die Wohnung während depressiver Phasen innerhalb eines Burnout Syndroms angemietet hat, hat er den Wahrheitsgehalt der im Mietvertrag gemachten Angaben nicht überprüft.

Im Mietvertrag steht, die Wohnung sei mit Parkettboden im renovierten Zustand übergeben worden. Renoviert war die Wohnung auch (auch wenn die morsche Balkontür nur gestrichen wurde, sodass man nicht mehr sehen konnte, dass sie morsch war). Allerdings besteht der Boden definitiv nicht aus Parkett (Lebensdauer ca 30-40 Jahre), sondern aus einem billigen Klicklaminat.

Da wir durch Familienzuwachs jetzt überlegen müssen, in eine größere Wohnung umzuziehen, machen wir uns natürlich Sorgen über die Folgen.

Normalerweise hat das was im Mietvertrag steht, Gültigkeit. Möbel umstellen, heruntergeworfene Sachen unserer Kinder u.ä. haben natürlich Spuren am Boden hinterlassen, trotz Vorsicht und Sorgfalt sind Kratzer nicht vermeidbar gewesen.

Bei Klicklaminat mit einer Lebensdauer von ca 10 Jahren müssten wir, sollte der Vermieter bei unserem Auszug auf Renovierung und Erneuerung des Bodens bestehen, nur den Restwert (also ca 20%) übernehmen. Wenn jedoch wie im Mietvertrag angegeben von Parkett ausgegangen wird, könnten wir uns den Auszug finanziell wahrscheinlich schon nicht mehr leisten.

Ich habe daher die laienhafte Frage, was wir in diesem Fall tun können.

Mietrecht, Mietvertrag

Mietrecht, Wohnungsübergabe alt gegen neu, Vermieter verweigert Rechnung?

Guten Morgen

Ich hoffe es kann jemand helfen.

Ich habe 6 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und dieses Mietverhältnis gekündigt, gestern war Wohnungsübergabe.

Der Vermieter kam mit einem, laut eigener Aussage, unabhängigen Gutachten zu Übergabe, welcher sich jedoch weigerte mir seinen Namen etc zu nennen, er war offensichtlich ein Freund meines Vermieters, beide ähnlich alt (70+) und nannten sich beim Vornamen.

Die erste Handlung war mit einer Leiter die Hängeschränke der Küche bzw den Staub auf diesen zu bemängeln, er müsse eine Putzfrau bestellen etc. Die Küche ist insgesamt in keinem guten Zustand, der Umleimer der Schränke löst sich bei den Hängeschränken, Backofen rostet von unten etwas etc, in meinen Unterlagen befindet sich die Küchenplanung, wurde mir beim Einzug gegeben, Küche ist von Januar 2004, mein Vermieter und der Sachverständige wiederholten immer wieder die Küche sei 10 Jahre alt und von mir zu ersetzen.

Der Laminat im Kinderzimmer hat Kratzer bzw an manchen Stellen ist die Holzfarbe einfach abgegangen, Vermieter verlangt das ich diesen ersetze, ich sagte ihm das ich dies nach gesetzlichen Vorgaben (alt-neu) anteilig tun werde sollte er mir eine Rechnung zukommen lassen können über das Alter des Bodens. Meiner Meinung nach ist dieser schon lange abgewohnt. Zuerst wurde dem zugestimmt , dann wurde ich vor die Tür gebeten da er sich mit dem Gutachter beraten wollte. Danach meinte er, dass er mir keine Rechnungen zukommen lässt und ich mich einfach mit ihm einigen sollte, d.h ihm die Kaution (2000 Euro) überlassen, woraufhin der Gutachter immer wieder meinte diese wäre nicht ansatzweise ausreichend etc. Ich weigerte mich und somit wurde das Gespräch abgebrochen. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, da die Beiden Herren tatsächlich schreiend und wütend das Gespräch abgebrochen haben.

Nun die Frage..

Kann mein ehemaliger Vermieter sich weigern mir die Anschaffungsbelege für den Boden, die das Alter belegen, zukommen zu lassen?

Mein Vermieter hat ca 20 Mietwohnungen im Ort und ist durchaus bekannt dafür die Dinge nicht immer ganz sauber zu handhaben, er bestand darauf das die Küche 10 Jahre alt sei, und hat wohl vergessen das er mir damals die Unterlagen ausgehändigt hat. Es ist durchaus vorstellbar das er mir eine Rechnung über eine Küche aus einer anderen Mietwohnung zukommen lässt, wie kann ich mich da wehren?

Was bedeutet das fehlende Übergabeototokoll für mich?

Mein Vermieter meinte außerdem er könne die Wohnung so nicht weitervermieten aufgrund der Mängel siehe oben, und ich müsse nun weiter Miete bezahlen??? Die Wohnungsübergabe fand so spät statt da er sich im Urlaub befand, Mietzeitraum endete am 31.12. Er hat seit Oktober keinerlei Besichtigungen angefragt.

Umzug, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter

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