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Mietminderung Undichte Fenster?

Hallo zusammen,

in einigen Wochen steht ein Gerichtstermin an, da ich eine Mietminderung in meiner Wohnung vorgenommen habe, die jedoch von meiner Vermieterin nicht akzeptiert wurde. Das Hauptproblem sind die Fenster in meiner Wohnung: Sie sind völlig undicht. Ich habe schon oft von Besuchern gehört, dass ich die Fenster schließen soll, weil zu viel Zugluft ins Zimmer kommt – obwohl die Fenster bereits geschlossen sind. Die Fenster sind so alt, dass ständig Luft durch den Rahmen eindringt, selbst wenn sie zu sind.

Da ich noch nie vor Gericht war, bin ich etwas nervös und suche nach Wegen, um meine Position zu stärken. Wie kann ich am besten nachweisen, dass dieser Mangel tatsächlich vorliegt? Ich denke, Fotos sind nicht ausreichend. Habt ihr Vorschläge oder Ideen, wie ich das Thema überzeugend darlegen kann?

Zudem ist mein Baby häufig erkältet – wir lassen es inzwischen zwischen meinem Partner und mir schlafen, um den Durchzug zu vermeiden. Denkst du, dass ich ein ärztliches Attest anfordern könnte, das bestätigt, dass die Erkältungen meines Kindes möglicherweise durch die Zugluft verursacht werden?

Es gibt auch weitere Mängel, wie nicht funktionierende Heizungen im Bad und im Kinderzimmer, wo bereits eine Infrarotheizung installiert wurde, um das Problem zu beheben. Die Vermieterin behauptet jedoch vor ihrem Anwalt, dass die Heizung nicht defekt sei, was  nicht stimmt.

Ich freue mich über eure Ratschläge und vielen Dank im Voraus!

Mietrecht, Anwalt, Gerichtsverhandlung

Was tun wenn im Mietvertrag falsche Angaben enthalten sind?

Ich bin bei meinem jetzt Ehemann vor 5 Jahren eingezogen. Er wohnte vor mir schon 3 Jahre in der Wohnung. Da er die Wohnung während depressiver Phasen innerhalb eines Burnout Syndroms angemietet hat, hat er den Wahrheitsgehalt der im Mietvertrag gemachten Angaben nicht überprüft.

Im Mietvertrag steht, die Wohnung sei mit Parkettboden im renovierten Zustand übergeben worden. Renoviert war die Wohnung auch (auch wenn die morsche Balkontür nur gestrichen wurde, sodass man nicht mehr sehen konnte, dass sie morsch war). Allerdings besteht der Boden definitiv nicht aus Parkett (Lebensdauer ca 30-40 Jahre), sondern aus einem billigen Klicklaminat.

Da wir durch Familienzuwachs jetzt überlegen müssen, in eine größere Wohnung umzuziehen, machen wir uns natürlich Sorgen über die Folgen.

Normalerweise hat das was im Mietvertrag steht, Gültigkeit. Möbel umstellen, heruntergeworfene Sachen unserer Kinder u.ä. haben natürlich Spuren am Boden hinterlassen, trotz Vorsicht und Sorgfalt sind Kratzer nicht vermeidbar gewesen.

Bei Klicklaminat mit einer Lebensdauer von ca 10 Jahren müssten wir, sollte der Vermieter bei unserem Auszug auf Renovierung und Erneuerung des Bodens bestehen, nur den Restwert (also ca 20%) übernehmen. Wenn jedoch wie im Mietvertrag angegeben von Parkett ausgegangen wird, könnten wir uns den Auszug finanziell wahrscheinlich schon nicht mehr leisten.

Ich habe daher die laienhafte Frage, was wir in diesem Fall tun können.

Mietrecht, Mietvertrag

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