Deckenlampen in behindertengerechtem Wohnhaus?
Ich wohne in einem behindertengerechten Wohnhaus.
Selbst bin ich zwar nicht behindert, bekomme aber gelegentlich Besuche von Sehbehinderten und Rollstuhlfahrern. Auch solche Behinderte wohnen im Haus.
Bisher waren im Laubengang (Hausflur) in jeder Deckenleuchte Leuchtmittel (früher Glühbirnen, heute LED-Lampen) drin.
Nun hat die Hausverwaltung mit den Eigentümern bei der Versammlung beschlossen wegen Stromersparnis nur noch Leuchtmittel in jeder zweiten Deckenleuchte zu installieren.
Ich bin selbst Eigentümer, wurde aber überstimmt. Ich bin der Meinung dass das nicht ausreicht.
Das Haus wurde ja für Behinderte konzeptiert. Und die müssen doch genug sehen.
Meine Frage ist nun, ob das zulässig ist das nur jede zweite Lampe leuchtet?
3 Antworten
Es gibt für "behindertengerecht" keine allgemeingültige Norm, weil auch Behinderungen von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind.
Davon ausgehend, dass die dort lebenden Menschen nicht SEH-behindert sind, gibt es keine besonderen Vorschriften, dass die Beleuchtung bestimmte Bedingungen erfüllen muss (zumindest nicht in dieser Richtung).
Wenn in dem ausgeleuchteten Bereich alles erkennbar ist, keine Hindernisse dadurch im Schatten verborgen sind, wenn nicht-behinderte Menschen alles erkennen können, dann ist das ausreichend.
Fakt ist: man kann kein Gebäude so bauen / einrichten, dass alle Menschen mit jeglicher Art und Intensität von Behinderung sich dort uneingeschränkt bewegen können.
Behinderungen sind individuell und genau so verschieden wie die Maßnahmen, die baulich daran gekoppelt sind.
Eine Beleuchtung, die zeitgesteuert nach 30 Sekunden von selbst ausgeht (wie in vielen Treppenhäusern) wäre ganz sicher nicht zulässig, wenn man weiß, dass Menschen dort laufen, die zum einen unsicher auf den Beinen sind und auch länger für den Weg brauchen.
Wenn der Bereich mit "jeder zweiten Lampe" nun nicht mehr erstklassig sondern nur noch ausreichend beleuchtet ist und derzeit kein sehbehinderter, dort wohnender Mensch dadurch eingeschränkt ist, dann ist das zulässig.
Zieht (irgendwann) eine Person zu, die aufgrund der Lichtverhältnisse Schwierigkeiten hat, sich sicher zu bewegen und die Hausverwaltung ist verpflichtet, alle Bereiche barrierefrei zu gestalten, dann muss das ggf. wieder geändert werden.
Okay. Nur noch eine Bemerkung. Das Haus ist behindertengerecht vom Architekten geplant und auch gebaut worden nach den neuesten Richtlinien und vom Staat gefördert.
Das kann sein - und auch mit dieser Veränderung dennoch alle Vorgaben erfüllen.
"Behindertengerecht" wird heute "barrierefrei" genannt.
Da gibt es verschiedene Vorschriften, den privaten und den öffentlichen Bereich.
Ein privates Wohngebäude wird nach Bedingungen des privaten Bereichs erstellt.
Da wird darauf geachtet, dass Abstände eingehalten werden, Gänge / Räume groß (breit) genug sind, dass keine Stolperfallen vorhanden sind, dass Rampen u. Aufzüge vorhanden sind, Halte- und Stützgriffe da sind, alle Bereiche erreichbar und bedienbar sind, Alarm-Auslöser installiert werden und noch mehr.
Alle Bereiche müssen ausreichend ausgeleuchtet sein.
Weil aufgrund der barrierefreien Bauweise keine Hindernisse / Stolperfallen vorhanden sein dürfen, kann durch die weniger starke Beleuchtung keine Gefahr entstehen.
Oder ist dem nicht so...?
Darüber müßten schlimmstenfalls Gerichte entscheiden.
Das geht auch anders: früher brannten in einem handelsüblichen Mietshaus mit 8 Parteien auf 4 Etagen 6 Glühlampen mit je 60 Watt, sobald einer den Lichtschalter im Treppenhaus betätigte, also 360 Watt für 4 Minuten.
Heute geht Bewegungsmeldergeteuert eine Lampe mit 8 Watt an, sobald man den Treppenabsatzes erreicht, eine weitere, dafür geht nach wenigen Sekunden die erste wieder aus. Im Schnitt also 12 Watt, bis der Mieter seine Tür erreicht hat. Ein Dreissigstel!!!! Des vorherigen Verbrauchs, ohne Komforteinbussen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß in eurem Haus so viele Leuchten installiert sind, daß es keine dunklen Ecken gibt, wenn die Hälfte abgeschaltet wird.
Ob dort aktuell sehbehinderte Menschen wohnen oder nicht ist doch nicht maßgeblich. Manchmal wohnen da welche, manchmal nicht. Stichwort Mieterwechsel. Besuch von Sehbehinderten bei Nichtbehinderten. Rollstuhlfahrer.