Ist das Übergabeprotokoll trotzdem bindend?

5 Antworten

Ein Übergabeprotokoll ist generell nicht "bindend". Es kann bloß im Streitfall einen Anhaltspunkt geben.

Wenn es nicht von beiden Parteien unterzeichnet wurde, ist es halt noch ein Stück bedeutungsloser. Trotzdem bleibt es eine Dokumentation des Zustandes der Mietsache zur Zeit deines Auszugs, und die Vermieter können und werden sich darauf berufen.


THEnewPROF 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 12:07

Nur ich wusste zwar von den Schäden der Zargen, aber wenn in dem Protokoll nur Türen steht, dann hatte ich nur die Chance diesen Schaden zu beheben. Dann muss der Vermieter mir doch mitteilen, dass er alles behebt haben will?

Wenn es nicht drinnen steht, nehme ich an, er akzeptiert es so.

Zudem muss doch ein Fachmann prüfen, ob Austausch immer nötig ist oder ob man streichen könnte.

Funship  26.12.2024, 12:15
@THEnewPROF

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man Schäden zu beheben hat, die über das normale "Abwohnen" hinausgehen. Dafür braucht es kein Protokoll und keine schriftliche Aufforderung. Und wenn dir die Schäden bekannt waren, hättest du sie selbstverständlich auch beseitigen können (und müssen).

Ein Rückgabeprotoll erleichtert das Ganze, es braucht aber keines.

Ihr zahlt die Schäden die ihr angerichtet, aber nicht beseitigt habt.

Wenn der Vermieter andere Dinge nicht in Rechnung stellt, ist das doch gut für euch.


THEnewPROF 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 10:06

Es ist anders rum. Wir sollen Zargen zahlen, aber erscheinen nicht im übergabeprotokoll. (Nur vermieter seitig unterschrieben)

Sie sind in der Verantwortung und werden zahlen!


THEnewPROF 
Beitragsersteller
 28.12.2024, 09:09

Nein

Von Experte tinalisatina bestätigt

Gemäss deiner Aussage haben die Katzen die Türen und die Zargen (wobei die Zargen sowieso logischer sind) mit den Krallen beschädigt und immerhin einen beträchtlichen Schaden verursacht.
Der Vermieter wird die Kratzer bestimmt mit Fotos belegen können. Wenn du schon Katzen hälst, wäre es dem Vermieter gegenüber nur fair, wenn du die Wohnung wieder so übergibst, wie du sie angetroffen hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermietung

THEnewPROF 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 22:08

Hdl

THEnewPROF 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 10:17

Ja es besteht aber noch mehr. Küche war voll funktionsfähig. Wurde getauscht. Es wird von einer Mieterhöhung gesprochen. Die gab es nie.

THEnewPROF 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 10:14

Geht es nicht günstiger mit Maler? 3800 ist viel Geld

THEnewPROF 
Beitragsersteller
 26.12.2024, 10:10

Aber zählt nun das was im übergabeprotokoll steht?

baerenhausen  26.12.2024, 10:21
@THEnewPROF

Du selbst schreibst ja, dass die Katzen auch die Zargen zerkratzt haben, von daher verstehe ich nicht, warum du dich so querstellst. Der Vermieter hängt dir ja nicht nachträglich böswillig etwas an.
Melde den Schaden der Türen und Zargen deiner Versicherung und gut ist. Oder soll der Vermieter die 9000 € übernehmen?

Wenn er belegen kann, dass euere Katzen den Schaden verursacht haben, wirds du eh zahlen müssen, da nützt dir auch das Übergabeprotokoll nichts.

Wie hatten Katzen und die haben an Türen und Zargen Kratzer verursacht.

Sodele, und etzt habt Ihr keinen Bock, die Schäden zu bezahlen.

Ein Übergabeprotokoll soll als unwirksam gelten, wenn die Unterschrift von einer oder beiden Parteien fehlt.

Allerdings wird Euch dann der Vermieter sicherlich verklagen, was letztendlich Euer Budget noch weiter schmälern dürfte.

Ich frag mich bloß, warum man als Katzenhalter keine Privathaftpflichtversicherung hat.


Gerhart  26.12.2024, 16:26

TIERhaftpflichtversicherjng könnte hier greifen....

AngiedieSchlaue  26.12.2024, 20:15
@Gerhart

Katzen sind als zahme Kleintiere in der Privathaftpflicht mit versichert, anders als Hunde und Pferde.