Grundgesetz – die besten Beiträge

Sollten deutsche Bürger*innen mehr Verständnis und Respekt für das Verhalten junge geflüchteter Menschen in Freibädern haben?

Denn was viele als „Fehlverhalten“ bezeichnen, ist oft Ausdruck tiefsitzender Traumata, struktureller Ausgrenzung und kultureller Missverständnisse – nicht krimineller Energie. In einer Gesellschaft, die jahrzehntelang koloniale Gewalt exportiert und heute noch auf Abschottung und Überwachung statt auf Integration und Teilhabe setzt, ist es geradezu zynisch, junge Geflüchtete an den Maßstäben einer weißen Mehrheitsgesellschaft zu messen, die ihnen nie wirklich einen Platz anbietet.

Vielleicht sollten weniger Überwachung und mehr interkulturelle Mediation in Freibädern stattfinden. Vielleicht sollten wir weniger über „Integration“ reden und mehr über die Dekolonisierung öffentlicher Räume. Vielleicht ist das „Problem“ nicht das Verhalten dieser Jugendlichen – sondern die Erwartung, dass sie sich bedingungslos anpassen, während ihnen täglich mit Misstrauen und Ablehnung begegnet wird.

Wer sich jetzt über angebliche Respektlosigkeit aufregt, sollte sich fragen, ob er oder sie je Respekt für die Lebensrealitäten dieser jungen Menschen aufgebracht hat.

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Sollten Abtreibungen bis zum Tag der Geburt legal sein?

In der Debatte um reproduktive Selbstbestimmung rückt ein Punkt ins Zentrum: Gilt Menschenwürde automatisch für alles biologisch-menschliche Leben – auch vor der Geburt?

Die Juristin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf sagt: Nein. Würde sei kein Naturmerkmal, sondern eine rechtlich vermittelte Schutzposition, die soziale Teilhabe und Selbstwahrnehmung voraussetzt. Ein Fötus sei biologisch menschlich, aber noch kein Rechtssubjekt mit voller Würdegarantie. Das widerspricht früheren Urteilen, folgt aber einer modernen, feministischen Linie.

Gerade im letzten Drittel der Schwangerschaft muss das Selbstbestimmungsrecht der gebärfähigen Person Vorrang haben – auch bei späten Abbrüchen. Ein pauschales Verbot blendet Lebensrealitäten aus.

Klar: Die in Teilen gesichert rechtsextreme AfD will genau das verhindern und instrumentalisiert den Bundestag, um Frauenrechte zurückzudrehen.

Darum die Frage an euch – offen, respektvoll:

Sollten Abbrüche auch im 9. Monat legal möglich sein, wenn eine Person sich bewusst gegen die Geburt entscheidet?

Quelle: https://www.zeit.de/kultur/2025-07/frauke-brosius-gersdorf-verfassungsrichterin-wahl-spd-kandidatin

Nein, sollte nicht legal sein 81%
Ja, sollte legal sein 19%
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Es werden mehr in Länder und Kommunen investiert um die lokalen Infrastrukturen zu modernisieren - Rekordinvestitionen von 100 Milliarden Euro!

Die Bundesregierung will, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden die lokale Infrastruktur zügig modernisieren können. Davon ist schon länger die Rede, künftig stehen dafür nun 100 Milliarden Euro zu Verfügung.

Nach dem Beschluss des Sondervermögen: Die Investitionsoffensive für das ganze Land für Infrastruktur und Klimaneutralität, - Rekordinvestitionen für Schulen und Kita, Bahnstrecken und Straßen, Die Weiterentwicklung von Wärme- und Energieinfrasturkturen udn gute Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen in den Städten und Gemeinden erhalten bleiben

Mit der Grundgesetzänderung im März 2025 schaffte der 20. Deutsche Bundestag die Voraussetzung dafür, ein Sondervermögen von über 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Jetzt hat das Bundeskabinett diese langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Zukunft Deutschlands beschlossen. Mehr dazu hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sondervermoegen-2356240

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Länder und Kommunen schnell, flexibel und zielgerichtet investieren können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite und unkomplizierte Verwendung der Mittel in den verschiedensten Infrastrukturbereichen vor Ort. 

Dabei bestimmen die Bundesländer selbst, wie viel Mittel in die kommunale Infrastruktur fließen. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden.

Gesetz ermöglicht Verteilung von Kreditmitteln sowie - Strukturelle Neuverschuldung: bedeutet, dass Kredite aufgenommen werden, ohne dabei finanzielle Transaktionen oder Konjunktureffekte zu berücksichtigen. Sie erfolgt unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage oder außergewöhnlichen Notsituationen.

Der Spielraum dieses Sondervermögens wird nun erweitert, sowie auch die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Das war vor der Gesetzänderung der Schuldenregelung vorher nicht möglich. Diese Änderung räumt den Ländern einen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent ein. Diese neue Obergrenze gilt nicht nur den Ländern sondern auch dem Bund. Unabhängig von konjunkturellen Lagen und außergewöhnlichen Notsituationen können sie nun die Kreditmittel für Investitionen nutzen. Zugleich haben die Länder und Kommunen aber mit einer herausfordernden Finanzsituation und einem massiven Investitionsstau zu kämpfen. 

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf regelt, wie die Kreditmittel in der zulässigen Höhe jeweils auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Zudem wurden weitere Gesetze angepasst, unter anderem in Bezug zu EU-Regeln.        

Quelle

https://www.youtube.com/watch?v=lxad5l75IFQ

Wirtschaft, Politik, CDU, Grundgesetz, Infrastruktur, Schuldenbremse, CDU/CSU, Friedrich Merz

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