Grundgesetz – die besten Beiträge

Ex-Verfassungsrichter Huber hält Zurückweisungen von Asylbewerbern für zulässig. Ihr auch?

Ich fand die Begründung sehr klar und einfach:

„In der FAZ schreibt er, das Europarecht stehe dem nicht entgegen. Das Dublin-System sollte die Wirkungen des Artikels 16a Grundgesetz auf Europa übertragen. Hätte dies funktioniert, dürfte es in Deutschland praktisch keine Asylbewerber geben. Eine Norm, die an einem strukturellen Vollzugsdefizit leide, sei jedoch nichtig, meinte Huber, der auch für die CDU Innenminister in Thüringen war, in seinem Gastbeitrag.“

Aus dem Artikel 16 a des Grundgesetzes:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze für zulässig. Sie nach Paragraf 18 Asylgesetz sogar geboten, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben. Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Denn in der Frage, wer ins Land kommen dürfe, sei der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Und ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“.

Bild zum Beitrag
Ja 79%
Weiß nicht 14%
Nein 7%
Grundgesetz, Asylpolitik

Findet Ihr es gut, dass praktisch alle Asylbewerber auch dann dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn sie keinen Asylanspruch in Deutschland haben?

2023 kamen beispielsweise 351.000 Asylbewerber nach Deutschland. Top-Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan, Iran, Irak. Diese Menschen erhalten in Deutschland Unterkunft und Versorgung sowie ein Asylverfahren.

Das Grundgesetz garantiert politisch Verfolgten ein Asylrecht. Davon sind allerdings durch Artikel 16 a fast alle der 351.000 Asylbewerber ausgenommen, da sie aus einem EU-Staat oder einem anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen:

„1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Gleichwohl bleiben fast alle diese Personen dauerhaft in Deutschland. So gab es im letzten Jahr 16.000 Abschiebungen, was nur einen winzigen Bruchteil der Ausreisepflichtigen ausmachte.

So reiste auch Issa Al Hassan 2022 aus Syrien über Bulgarien in die EU und dann nach Deutschland ein. Obwohl er keinen Asylanspruch in Deutschland hatte, durfte er mit dem Segen der Landesregierung in NRW bleiben. Er ermordete im August 2024 in Solingen drei Menschen, weil er sich an den Christen rächen wollte.

Bild zum Beitrag
Nein, find ich schlecht 83%
Ja, find ich gut 17%
Europa, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Demokratie, Gesellschaft, Grundgesetz, Verfassung, Asylpolitik, Flüchtlingspolitik

Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden). 

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/glossar/grundrechte

nein 63%
ja 32%
vielleicht 5%
Menschen, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Asyl, Einwanderung, Flüchtlinge, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenwürde, Migranten, Migration, Rechtslage, Staat, Asylbewerber, illegale Einwanderung, Migrationspolitik

Wehrpflicht wieder einführen?

Laut #NDRfragt-Umfrage sehen die Befragten die Bundeswehr mehrheitlich nicht in der Lage, Deutschland gegen einen Angriff angemessen zu verteidigen. Es fehle demnach an Ausrüstung und Personal. Viele sind für die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

schreibt der NDR. Des Weiteren geht aus selbiger Umfrage hervor, dass sich 2/3 der Menschen die Wehrpflicht wieder zurück wünschen.

Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern 2011 ausgesetzt. Die Wehrpflicht galt dem Zwecke [m]ilitärische Verantwortung und das Engagement für demokratische Prinzipien sollten sich verbinden".

Im Grundgesetz steht unter Artikel 12a:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Die Verweigerung dessen kann zu einem Ersatzdienst verpflichten. Allerdings ist es klar eine Kann-Bestimmung. Die Wehrpflicht stellt allerdings auch eine Heterogenität sicher, und verhindert ein Auffangbecken für radikale Demokratiefeinde.

Die Bundeswehr ist personell nicht mehr gut aufgestellt. Im Falle eines Krieges kann sich Deutschland nicht ausreichend verteidigen, so die Meinung vieler Menschen.

Meine Fragen an euch:

  • Sollte die Wehrpflicht bzw. ersatzweise ein Zivildienst eingeführt werden?
  • Sollten, wenn die Wehrpflicht wieder inkrafttritt, auch Frauen zum Militär?
  • Sollte, wenn der Zivildienst wieder eingeführt wird, dieser auch von Frauen abgeleistet werden?
  • Sollte die Bundeswehr besser finanziert werden?

Quellen:

https://www.ndr.de/ndrfragt/Umfrage-zur-Bundeswehr-Mehrheit-will-die-Wehrpflicht-zurueck,wehrpflicht186.html

https://www.merkur.de/politik/wehrpflicht-pistorius-wehrdienst-bundeswehr-pro-kontra-vorteile-nachteile-armee-verteidigung-krieg-92704376.html

https://praxistipps.focus.de/kommt-die-wehrpflicht-zurueck-pro-und-contra-argumente_173891

Nein, die Wehrpflicht sollte nicht wieder inkrafttreten, weil. 58%
Ja, die Wehrpflicht sollte wieder inkrafttreten, weil... 39%
Es sollte stattdessen der Zivildienst eingeführt werden, weil... 3%
Ich bin zwiegespalten/keine Meinung... 0%
Andere Lösung: 0%
Deutsch, Geschichte, Wirtschaft, Bundeswehr, Krieg, Deutschland, Politik, Frauen, Verteidigung, Armee, Gesellschaft, Gleichberechtigung, Globalisierung, Grundgesetz, Militär, Russland, Soldat, Ukraine, Wehrpflicht, Zivildienst, Zivilrecht, Militärdienst, Bundeswehr-Karriere

Meistgelesene Beiträge zum Thema Grundgesetz