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Sollte der Art. 5 GG gestrichen werden?

https://www.youtube.com/watch?v=jP7R5enHbrk

Wirtschaftsminister Robert Habeck wörtlich bei einer Veranstaltung der „Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik“ am 17. Oktober:

Wir können am Ende nicht zulassen als liberale Demokratien, dass Milliardäre, die in den USA Donald Trump unterstützen mit ihrer Vorstellung von Kommunikation, oder chinesische Technik, die in China selbst verboten oder reguliert ist, den Diskurs in Europa definiert. (sic!)

Mit diesem "nicht zulassen können" haben sich die Grünen den Ruf einer Verbotspartei erarbeitet, nun arbeiten sie wohl an dem Label "Zensurpartei". China macht es erfolgreich vor, dann können wir das erst recht. Das rechtlich erlaubte (DSA) ist für Habeck das Mindeste, was zum Schutz des Volkes vor "Polarisierung" erforderlich ist.

Doch warum unliebsame Meinungen unterdrücken statt gezielt die Medienkompetenz stärken? Wer dem Bürger nicht zutraut, mit kompetenter Hilfestellung selber zu erkennen, was eine Meinung wert ist, der setzt sich dem Vorwurf aus, die informationelle Vormundschaft über ihn anzustreben.

Bereits jetzt sind die (a)sozialen Medien voll von Bots und Sockenpuppen, die eine Agenda verfolgen. Daß eine Regierung entscheidet, wer davon Gehör finden darf und wer nicht, was also Information ist und was Desinformation, verträgt sich wohl kaum mit dem Grundgesetz. Doch das lässt sich bekanntlich ändern, solange noch die erforderliche Mehrheit dafür zustandekommt.

Sollte der Art. 5 GG gestrichen werden?

(edit: Option 4 bitte ergänzen um "ige Meinung zu bilden")

nein, denn... 50%
nein, das ist doch alles nur Nazi-Propaganda 20%
nein, das ist doch alles nur linksgrüne Panikmache 20%
ja, der mündige Bürger ist eh nicht klug genug, um sich die richt 10%
ja, sonst macht es die AfD nach der bevorstehenden Machtergreifun 0%
ja, denn.... 0%
Die Grünen, Grundgesetz, Propaganda, Verbot, Zensur, polarisierung, Trump, Robert Habeck

Ich habe ausreichend Dokumente vorgezeigt dafür das ich kein BAföG bekommen kann. Ich möchte NUR einen Ablehnungsbescheid. Muss man trotzdem alles ausfüllen?

Ich bin zurzeit in einer Abendschule. Das Jobcenter hat für mich einen Antrag auf BAföG gestellt. Das ist da um zu sehen ob ich ein Recht auf vorrangige Leistungen habe. Ich bin zurzeit erst im zweiten Halbjahr. Ich habe meine Schulbescheinigungen für das erste und das Zweite Halbjahr vorgezeigt. BAföG für die drei Jahre an der Abendschule (für das Abitur) kann ich erst bekommen ab dem vierten Semester (1,5 Jahre). Man kann auch ab dem dritten Semester BAföG bekommen, dann aber auch nur wenn man "nur" die Fachhochschulreife plant.

Ich habe seit Monaten kein Geld bekommen und ich esse viel weniger als sonst. Ich habe in 4 Monaten 20 Kilo abgenommen. Zum Glück war ich vorher adipös. Es ist dringend..

Meine Versicherung droht mir mich, gegen meinen Willen, "freiwillig" zu versichern und mir tausende Euro schulden an zu rechnen, obwohl ich zurzeit gar keinen verdienst habe.

Ich habe derzeit auch kein Geld um den BAföG Antrag überhaupt aus zu drucken und online stehen keine Öffnungszeiten, damit ich mir den Antrag abholen kann. (Bezirksamt Hamburg-Mitte Caffamacherreihe 1-3)

Im Brief steht es wäre im Anhang eine Einwilligungserklärung, die ist aber nicht vorhanden. Mein Vater ist auf der Intensivstation im Krankenhaus und kann derzeitig auch keine Unterschrift machen (falls diese überhaupt benötigt wird).

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