Grundgesetz – die besten Beiträge

Brauchen wir mehr qualifizierte Demokratie?

Unter Demokratie versteht man nicht bloß, dass die Mehrheit herrscht, sondern auch Gewaltenteilung, Minderheitenrechte u. noch ein paar andere Dinge. Ich will das einmal als qualifizierte Demokratie bezeichnen.

U. die Frage aufwerfen, ob man die Kriterien wie folgt ergänzen sollte:

In den Dreißigerjahren haben bis zu 40 % NSDAP gewählt, heute wählen jedenfalls in Ostdeutschland bis zu 33 % AfD. U. CDU/CSU, die wissenschaftswidrig Abtreibung f. Mord halten, gleichgeschlechtliche Ehen nicht aus steuerlichen Gründen ablehnten (sonst hätten sie auch zeugungsunfähigen bzw. hochbetagten heterosexuellen Paaren die Ehe verbieten wollen müssen), sondern weil sie von Homosexuellen geschlossen werden u. auch sonst allerlei wissenschaftsfeindliche, religiös motivierte Forderungen stellen, sind hier in Deutschland als Volksparteien in vielen Bundesländern an der Macht u. wohl bald auch wieder im Bund.

Deshalb ist meine Frage, ob man die Gesetzgebung so ändern sollte, dass Gesetze bloß noch auf wissenschaftlicher Grundlage beschlossen werden dürfen. Also bspw. in der Ökonomie gibt es ja verschiedene Experten mit verschiedenen Meinungen bzw. Ansätzen, was zu priorisieren ist. Möglicherweise gibt es da gar nicht DIE richtige Meinung u. wenn doch, so lässt sie sich nicht so einfach herausfinden. Aber wenn jetzt bspw. die Union kommt u. Abtreibung f. Mord hält, dann ist das einfach faktisch falsch. Deshalb fände ich es gut, wenn die Demokratie um den Punkt ergänzt wird, dass nur noch wissenschaftliche Argumente bei der Gesetzgebung zählen.

Ich denke, damit würde allen gesellschaftlichen Gruppen geholfen, weil es einfach viel Angst rausnehmen würde, dass eine Regierung völlig gaga Politik macht.

Politik, Regierung, Recht, Gesetz, Demokratie, Gesetzeslage, Gesetzgebung, Grundgesetz, Partei

Ex-Verfassungsrichter Huber hält Zurückweisungen von Asylbewerbern für zulässig. Ihr auch?

Ich fand die Begründung sehr klar und einfach:

„In der FAZ schreibt er, das Europarecht stehe dem nicht entgegen. Das Dublin-System sollte die Wirkungen des Artikels 16a Grundgesetz auf Europa übertragen. Hätte dies funktioniert, dürfte es in Deutschland praktisch keine Asylbewerber geben. Eine Norm, die an einem strukturellen Vollzugsdefizit leide, sei jedoch nichtig, meinte Huber, der auch für die CDU Innenminister in Thüringen war, in seinem Gastbeitrag.“

Aus dem Artikel 16 a des Grundgesetzes:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze für zulässig. Sie nach Paragraf 18 Asylgesetz sogar geboten, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben. Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Denn in der Frage, wer ins Land kommen dürfe, sei der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Und ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“.

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Ja 79%
Weiß nicht 14%
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Grundgesetz, Asylpolitik

Findet Ihr es gut, dass praktisch alle Asylbewerber auch dann dauerhaft in Deutschland bleiben, wenn sie keinen Asylanspruch in Deutschland haben?

2023 kamen beispielsweise 351.000 Asylbewerber nach Deutschland. Top-Herkunftsländer Syrien, Türkei, Afghanistan, Iran, Irak. Diese Menschen erhalten in Deutschland Unterkunft und Versorgung sowie ein Asylverfahren.

Das Grundgesetz garantiert politisch Verfolgten ein Asylrecht. Davon sind allerdings durch Artikel 16 a fast alle der 351.000 Asylbewerber ausgenommen, da sie aus einem EU-Staat oder einem anderen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen:

„1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Gleichwohl bleiben fast alle diese Personen dauerhaft in Deutschland. So gab es im letzten Jahr 16.000 Abschiebungen, was nur einen winzigen Bruchteil der Ausreisepflichtigen ausmachte.

So reiste auch Issa Al Hassan 2022 aus Syrien über Bulgarien in die EU und dann nach Deutschland ein. Obwohl er keinen Asylanspruch in Deutschland hatte, durfte er mit dem Segen der Landesregierung in NRW bleiben. Er ermordete im August 2024 in Solingen drei Menschen, weil er sich an den Christen rächen wollte.

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Ja, find ich gut 17%
Europa, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Demokratie, Gesellschaft, Grundgesetz, Verfassung, Asylpolitik, Flüchtlingspolitik

Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden). 

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/glossar/grundrechte

nein 63%
ja 32%
vielleicht 5%
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