Darf die AfD einfach so alle abschieben?
Ich habe mal gehört, dass sie dies nicht dürfen (wenn sie an die Macht kommen sollten) wegen dem Grundgesetz oder dem Bundesverfassungsschutz (bin mir wirklich nicht mehr sicher - kann sein, dass ich gerade Blödsinn erzähle). Daher will ich fragen, ob das stimmt.
4 Antworten
Nein, weil...
- EU-Recht
- Verfassung (Grundgesetz)
- Internationale Verträge (z.b. Dubliner Übereingekommen)
- Bundesgesetze
- Landesgesetze
- Rechtsstaat (z.b. Bundesverfassungsgericht)
Eine Remigration Millionen unschuldiger deutscher Staatsbürger wäre nur möglich, wenn eine Partei die Demokratie und die Verfassung abschafft und aus der EU austritt, sowie Abkommen aufkündigt.
Wird nie passieren...
LG 👍
Okay, danke!
Nein. Deutsche Staatsbürger etwa können nicht einfach abgeschoben werden. Zudem wird die AfD nicht so ohne Weiteres die absolute Mehrheit erreichen.
Illegale Migranten dürfte sie selbstverständlich abschieben. Diese halten sich ja rechtswidrig in Deutschland auf. Legale Migranten nicht einfach so. Zwar kann der deutsche Staat bei Nicht-Staatsangehörigen, die keine EU Bürger oder Schengen Bürger sind und kein Schengen Visum haben entscheiden, ob er ihnen einen Aufenthaltstitel gewährt oder nicht. Ein bereits gewährter Aufenthaltstitel kann wegen des Vertrauensschutzes aber nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.
Weder die Afd noch die Union kann das.
Täten sie es dennoch durchbringen wären sie Feinde unserer Verfassung. Ein Staatsstreich nach Artikel 20, Abs.4 wäre dann das einzig legitime Mittel um den deutschen Staat und das Grundgesetz zu schützen.
Hallo peace, erkläre mal bitte, wessen Abschiebung du da beschreibst, welche Personengruppen.
Sind auch Ausreisepflichtige darunter und Menschen ohne Aufenthaltstitel? Danke.
Nein ist es nicht. Deshalb ist Art.20, Abs4 das einzige legitime Mittel der Wahl zur Wehr dazu!
Wundert mich das du das auch so siehst. Hätte dich eher auf der Seite des .... gesehen...
Auf welcher Seite hättest du mich gesehen? Selbst dir sollte klar sein, das man sich in so einer Situation nicht auf Artikel 20 Absatz 4 berufen kann. Somit, wäre so ein Vorgehen der Bürger nichts anderes als Hochverrat.
Hochverrat ist kein legitimes Mittel.