Der IAGS ist ein Fachverband, der sich mit Völkermorden beschäftigt. Jedoch hat das keine juristische Wirkung, da es hier um Forschung geht. Das ganze ist eine wissenschaftliche Stellungname.
Noch kein Urteil und auch politisch nicht relevant.
Da diese Debatten mittlerweile überemotionalisiert sind, ist auch fraglich wie neutral das IAGS tatsächlich ist.
Laut UN-Völkermordkonvention von 1948, Art. 2 ist es ein Genozid, wenn Handlungen begangen werden, die die Absicht haben, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten.
Nach der UN Völkermordkonvention Art. 2 müsste es zu systematischen Kinderverschleppungen oder einer systematischen Assimilation kommen. Dieser Punkt ist in Gaza nicht gegeben.
Es muss außerdem die Zerstörungsabsicht (Dolus Specialis) gegeben sein, die nur schwer nachgewiesen werden kann. Ich habe mich in der Vergangenheit, genauso wie alle anderen, die den Völkermord postulieren, auf die Völkermordrethorik bezogen, die Einzelpersonen der israelischen Regierung postulieren. Dadurch besteht aber deshalb noch nicht Dolus Specialis.
Ebenso werden Geburten nicht verhindert.
Im Zwischenurteil des IGH wurde festgestellt das Israel keinen Völkermord begeht. Aber es Anzeichen dafür gibt, dass einzelne Merkmale zutreffen. Weswegen Israel Maßnahmen ergreifen muss, um einen Genozid zu verhindern.
Alles andere ist erstmal emotionalisierte Kaffeesatzleserei.