Gesetzeslage – die besten Beiträge

Frage als Pflegestelle?

Wir haben einen Hund in Pflege genommen da er nach ein paar Tagen sein Zuhause wieder verlassen musste. Laut Vertrag wurde die Schutzgebühr der Familie auch nicht zurück gegeben. Wir haben uns entschieden das er sich super in unserem Rudel eingelebt hat und würden ihn gerne behalten auch wenn er ein Angst Hund ist und mich auch schon gebissen hat am Anfang und auch im Haus makiert hat. Ist halt vorgeschädigt ist. Ich hatte den Verein dann gefragt ob ich da auch noch mal die Gebühr bezahlen müsste. Darauf keine Antwort, wie bei vielen anderen Fragen auch nicht. Genauso wurde es abgeblockt als ich meinte das er zum Tierarzt müsste nachdem seine Antibiotika zu Ende waren und er Durchfall bekam und sich übergeben hatte. Einzige Frage ob sich bei uns was verändert hätte. Jetzt habe ich gesehen das er wieder online auf suche ist und wird dort als absolut toller Familienhund angeboten der Männer liebt und Frauen und Kinder auch toll findet. Der einzige den er liebt ist mein Mann und ich darf ihn jetzt auch anfassen. Ansonsten bei anderen kriegt er Panik.
Mir wird jetzt vorgeworfen ich will ihn nicht bezahlen und wir haben drei Monate vorher schon einen von dem Verein adoptiert. Klar können wir uns so eine Summe nicht noch mal leisten aber es geht auch um fad Wohlergehen des Hundes. Die wollen den lieber noch mal vermitteln obwohl sie wissen wie schlimm es für den Hund sein wird weil er wie gesagt fixiert ist auf meinen Mann. Ich wäre es ohne Niveau und sie hätten so viel zu tun als auf alles zu antworten. Habe mich mit anderen unterhalten die auch Hunde von denen adoptiert haben und sie schilderten mir das gleiche bei fragen wenn es Probleme gab oder so. Aber jetzt gebt es um einen Pflegehund der hier so langsam ankommt und sich zu Hause fühlt und den sie lieber vermitteln um doppelt zu kassieren( mir wäre gnädiger Weise die Transportkosten erlassen worden) als das sie sagen ok dann sparen sie sich bei ihm die Kosten von Versicherung etc (denn das Futtern und alle anderen kosten die bei uns zuhause anfallen zahlen eh wir ) und er kann dann bleiben. Jetzt kommt von denen auf einmal überhaupt nichts mehr als ob sie davon ausgehen das der Hund bis zur Vermittlung bei uns bleibt damit sie sich nicht darum kümmern müssen und dabei sparen.

kurz und knapp …was sollen wir tun. Es geht doch um das Wohl des Hundes. Ein Bekannter( Vorstand eines anderen kleinen Vereins) meinte sogar das es Betrug wäre und wir den Hund sofort abholen lassen sollten auch wenn es weh tut und es dem Hund auch schadet. Eine Freundin wollte sogar eine Spendenaktion starten für die Gebühr aber erstens ist das peinlich und zweitens kommen die mit sowas vielleicht öfter durch.

weis jemand einen Rat wie ich bzw wir das weiter Händeln sollen?.

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Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
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Kann man KFZ zurückgeben, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat?

Hallo, ich habe mir für fast 4000 Euro ein etwas älteres Auto gekauft.

Ich kenne mich nicht wirklich gut mit Autos aus und konnte deshalb nicht alle Mängel erkennen.

Aber als ich es einigen Bekannten und KFZ-Mechatronikern gezeigt habe, haben diese sehr schwerwiegende schlimme Mängel am Auto festgestellt, wie dass die Karosserie etwas verformt ist, die Kotflügel neu gemacht wurden, dass viel Öl ins Kühlwasser eindringt, dass der Motor vom Auto unruhig läuft und dass der Motor sehr stinkt. Bei der KFZ-Werkstatt haben sie auch gesagt, dass der Verkäufer mich verarscht hat und einen erheblichen Mangel absichtlich verschwiegen hat, auch bei Privatgeschäften.

Ich habe die Mängel am Auto nicht gesehen, ich dachte am Auto wäre alles in Ordnung, weshalb ich es zu einem weit höheren Preis ins Internet stellte und auch schrieb, dass es ein gutes Auto wäre, aber als ich auf die Mängel aufmerksam gemacht wurde, löschte ich es wieder.

Ich habe den Verkäufer höflich drauf angewiesen, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und mir das Geld zurückgeben soll, da er auch geschrieben hat, dass es ein unbeschädigtes und fahrtaugliches Auto wäre. Er sagt, dass er es nicht müsse, weil er im Kaufvertrag geschrieben hat, ohne Gewährleistung und Sachmängelhaftung.

Aber laut Gesetz muss der Verkäufer dafür haften, weil er solche schwerwiegenden Mängel verschwiegen hat. Es ist erst eine Woche vergangen, ich bin nicht viel gefahren oder so.

Der Verkäufer wusste genau, dass dieses Auto diese Mängel aufweist, dass Öl in das Kühlwasser gelangt, deshalb hatte er das Auto vorher abgemeldet und alle Flüssigkeiten gewechselt.

Die Reparatur dieser Mängel ist sehr teuer und ich habe nur wenig Geld.

Was kann und soll ich jetzt machen?

Danke für eure Hilfe.

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