Gesetzeslage – die besten Beiträge

Outdoor: Was ist die rechtliche Grundlage, dass man draußen im Wald "biwakieren" darf?

  

Um Meine Frage zu verstehen muss ich ein wenig ausholen:

Ich lese ständig irgendwo im Netz in Bereichen wo es um Themen wie "Bushcraft" etc. geht irgendwelche Aussagen, dass es ja (aus irgendwelchen zurechtgelegten Gründen oder aufgrund von spitzfindigen Wortklaubereien) doch irgendwie OK sei, dass man draußen in Feld und Wald geplant übernachtet, so lange man es nur nicht "zelten" nennt oder kein Zelt verwendet etc.

Aber ist das wirklich so?

Mein Rechtsverständnis sieht folgendermassen aus:

Gesetze entstehen nicht "aus dem Blauen heraus" und gelten dann "nur wörtlich zum Selbstzweck". Sie verfolgen ja immer einen dahinter stehendes Ziel, welches mit dem Gesetz erreicht werden soll. Und das wird bei der Rechtsprechung dann auch beachtet (ein Anwalt oder Richter könnte das sicher besser erklären und mit weniger "laienhaften Worten" wie ich).

Es hat sich ja Keiner hingesetzt und gesagt: "Ach, ich finde wildes Zelten jetzt mal doof, weil ich speziell "Zelte" nicht mag. Aber mit einer Hängematte / Tarp ist das natürlich ganz etwas Anderes. Also sollen die Leute in der Natur (=Grundstück eines Anderen) nicht zelten dürfen aber Anderes ist wieder OK."

Es geht doch in dem Gesetz darum, dass man nicht will, das da jemand irgendwo in der Landschaft wild ein Lager aufschlägt auf dem Grund und Boden eines Anderen.

Dabei ist es doch egal, ob er das mit einem "Zelt" macht oder dabei nur eine Zeltplane (=Tarp, denn das ist nichts Anderes) verwendet und/oder eine Hängematte.

→ Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz macht, dass das "wilde zelten" oder "wilde campen" (oder wie auch immer es genau formuliert wurde) verboten ist, dann sind damit doch sinngemäß die betreffenden Tätigkeiten gemeint, egal mit welchen konkreten Mitteln man sie durchführt.

  • Da kommt es nicht darauf an, ob Du "gar kein Zelt benutzt sondern eine Hängematte". Wenn Du vom Prinzip her das selbe machst, dann wird es auch als das selbe gewertet.
  • Da kommt es doch auch nicht darauf an, ob Du die inhaltlich gleiche Tätigkeit einfach anders nennst ("biwakieren" anstelle von "wildes campen"), wenn es die gleiche Tätigkeit bleibt (geplant dort lagern).

   

Oder kann mir hier jemand aufgrund von Gerichtsurteilen oder Gesetzen widerlegen?

Steht da irgendwo, dass das anhand der verwendeten Mittel zu differenzieren ist und das Eine erlaubt ist während das Andere verboten ist?

Und, wenn ja: Gilt das Bundesweit oder nur in bestimmten Bundesländern (welchen)?

  

Camping, Deutschland, Outdoor, Recht, Gesetzeslage, Survival, wildcampen, Bushcrafting

Berufsschulpflicht aufheben?

Hallo alle zusammen,

Ich bin seit September auf einem beruflichen Gymnasium und habe aber leider starke Panikattacken entwickelt, die es mir nicht möglich machen in die Schule zu gehen.

Ich habe einen sehr guten Realschulabschluss, es ist also nicht so schlimm wenn ich mein Abitur nun nicht machen kann, beziehungsweise, es wäre nicht so als wäre ich dann beruflich gesehen total aufgeschmissen.

Allerdings werde ich erst im Dezember 18 Jahre alt, war also zu Beginn des Schuljahres noch 17 und unterliege somit noch der Berufsschulpflicht. (Ich wohne in Baden Württemberg falls das was zur Sache tut)

Mittlerweile bin ich mir allerdings sicher, dass es das beste für mich ist, die Schule abzubrechen, da ich es einfach psychisch nicht hinbekomme und es auch nicht so aussieht als würden die Panikattacken und nächster Zeit weggehen.

Meine Frage ist jetzt nur, wie das denn mit der Berufsschulpflicht ist, wie komme ich da raus?

Ich habe schon mit der Schule drüber gesprochen, und die meinten wenn eine Therapeutin mir da irgendwas ausstellt, kann man die Schulpflicht wohl ruhen lassen und im Sommer wäre ich ja dann 18 also nicht mehr schulpflichtig für das neue Schuljahr.

Weiß da irgendjemand wie genau das abläuft? Kann mein Arzt sowas auch ausstellen und generell weiß jemand da einfach über alle Optionen Bescheid?

ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und bitte keine Weisheiten dazu geben, dass ich doch nicht die Schule abbrechen sollte etc., ich würde es nicht machen wenn es eine andere Möglichkeit geben würde!

Liebe Grüße

Schule, Gesetz, Gesetzeslage, Schulpflicht, berufsschulpflicht, schule abbrechen

Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 68%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 19%
Andere Meinung und zwar... 14%
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