Gesetzeslage – die besten Beiträge

Ist das unfair/fair?

Guten Tag.

Ich bin heute morgen extra früher los wegen dem Eis. Blöderweise war grad vor meiner Arbeitststelle sehr rutschig und ich bin 2 min zu spät angekommen. Habe mich sehr schnell umgezogen und hab mich bei der Leiterin also 5 min zu spät gemeldet am Büro.

Sie war sehr sauer weil ich letzte Zeit auch nicht auf Arbeit war weil ich krankgeschrieben war und jetzt zu spät komme. Ich soll die 5 min dann mittags länger bleiben. Kein Problem.

Ich bin am arbeiten und sehe ein Azubi im 1. Lehrjahr kommt 3 Stunden später. Ich frage warum denn. Sie sagt sie hatte gewartet bis bei ihr gestreut wurde wegen Eis. Ich schockiert frage wurde dir das erlaubt sie sagt ja ich habe morgens angerufen und ich durfte später kommen. (Übrigens genau bei Arbeitsbeginn angerufen, nicht früher)

Ich gehe zur Leiterin und frage warum sie das durfte und ich für ein paar Minuten ein riesen Ärger bekomme. Begründung ich bin im 3. Lehrjahr und habe andere Anforderungen.

Mittags habe ich 5 min länger gearbeitet und möchte zum Büro der Leiterin mich abmelden, doch ein Gespräch findet statt. Ich warte 40 min, mache nebenbei Papierkram. Dann gehe ich zurück und frage Kollegin wie lange es geht. Sie sagt es geht noch mind 1 Stunde.

Da es mir auch nicht so gut ging und es mir ehrlich gesagt zu blöd war bin ich einfach gegangen. Ich habe einfach so 40 min verschwendet, da sie mir laut stellvertretende Leiterin nicht angerechnet werden.

Jetzt meine Fragen: Was soll ich der Leiterin nur sagen das ich einfach so gegangen bin? Ich habe so Angst davor. Normalerweise bin ich zuverlässig aber ich hatte auch noch so Kopfweh und wollte einfach gehen. Ich weiß nicht ob Ausreden funktionieren werden

Und findet ihr das fair oder unfair? Ich weiß das ich andere Anforderungen habe aber ich finde es trotzdem gemein

Danke an alle

Arbeit, Schule, Gehalt, Pädagogik, Ausbildung, Recht, Gesetz, Azubi, Gesellschaft, Gesetzeslage, Jura, Kindertagesstätte, Kollegen, Streit, Auszubildener, Azubi-Rechte

Produktfehler /, Mangel ohne Karton zurück gebbar? /Norma Raumentfeuchter Abzocke?

habe RaumluftentfeuchterSet und Nachfüllpackungen gekauft bei Norma am 17.12.2023 ca. 17Uhr.

Habe bereits die noch eingepackten Nachfüllpackungen bei Norma zurück gegeben (Der

kassierende Mitarbeiter wusste es noch,hat den Kassenzettel raus gesucht weil mir

Datum und Zeit vom Kauf noch bekannt war und er hat die Nachfüllpackungen entgegen

genommen)

Aber..

Habe dazu am selben Tag ein RaumluftentfeuchterSet der auch auf diesen Kassenbon sein muss.

Ist mein Recht Fehlerhafte Produkte

auch ohne die fehlende Pappummantelung und geöffnet zurück zu geben? würde diesen

jetzt auch zurück geben wollen.

heute (1monat nach aufstellen) hat sich immer noch kein Wasser Auffangbehälter gesammelt.

Habe es extra bisschen nass gemacht an eine seite klebt nur zusammen . Andere Seite auch noch trocken

Habe zum Vergleich einen von Aldi daneben das ich es erkannt habe. Der von Aldi hat schon mehrmals Wasser aus der Luft abgesammelt der von Saubermax nix das Granulat an der einen Seite wo ich kein Wasser rauf Kippte auch noch trocken. 

Das ist doch auch zusätzlich Betrug?

Das Set hat

bei Kauf die Woche 6.99€ gekostet und ich würde das Geld gerne zurück bekommen da das

Produkt fehlerhaft ist und das Set auch noch jetzt Reklamieren und zurück geben. 

Den Kassenzettel hat der Herr in Norma bei uns bei der Reklamation der Nachfüllpackungen ja schon mal raus gesucht und wusste es noch das ich das da bei ihm gekauft habe. Bloss hat mich kein norma Mitarbeiter auf meine Rückgabe Rechte hingewiesen glaube habe das mit Rückgaberecht uneingepackter Produkte bei Produktfehler möglich schon mal gelesen.

Recht, Gesetz, Verbraucherschutz, Discounter, Einzelhandel, Gesetzeslage, Luftentfeuchter, Luftfeuchtigkeit, Rückgabe, Rückgaberecht, Supermarkt, Verkäufer, Frist

Meinung des Tages: Sollte die Inanspruchnahme von Prostituierten - ähnlich wie in Schweden - hierzulande verboten werden?

In Deutschland arbeiten ca. 400.000 Frauen als Prostituierte. Um Menschenhandel und Ausbeutung entgegenzuwirken, wird aktuell über ein Sexkaufverbot debattiert. Doch würde ein solches Verbot die Situation für die Frauen verbessern?

Deutschland als „Bordell Europas“

Prostitution gilt als das mitunter älteste Gewerbe der Welt. Vor allem in vielen großen Städten Deutschlands gehört Prostitution seit Jahrzehnten fest zum Straßenbild dazu; doch neben relativ reglementierten Bordellen, sind es vor allem die Verhältnisse auf den Straßenstrichen, die vielen Sozialarbeitern Sorgen bereiten.

Viele der Frauen, die überwiegend aus Osteuropa, Südosteuropa, Afrika oder China stammen, arbeiten in mehr als prekären Verhältnissen: Aus finanzieller Not heraus werden diese sexuell ausgebeutet, sind Gewalt seitens ihrer Freier & Zuhälter ausgesetzt und besitzen keine Krankenversicherung. Darüber hinaus dürfen sich zahlreiche Frauen keinen Urlaub leisten und werden selbst während ihrer Periode oder Schwangerschaft zur - oft auch ungeschützten - Sexarbeit gezwungen.

Oftmals sind es osteuropäische Banden oder Rockergruppen, die Frauen in illegalen Bordellen oder eigens angemieteten Räumen zur Prostitution zwingen. Alleine im vergangenen Jahr gab es laut Bundeskriminalamt hierzulande 346 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung. Ein Gros der Fälle allerdings kommt gar nicht erst zur Anzeige. Angesichts der sehr liberalen Gesetzeslage wird Deutschland vielfach als das „Bordell Europas“ bezeichnet. Um Frauen vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, wird aktuell über die Einführung des „Nordischen Modells“ diskutiert…

 

Sexkaufverbot nach „Nordischem Modell“

Obgleich einige Frauen durchaus freiwillig und selbstbestimmt der Prostitution nachgehen, dürfte die Anzahl derer, die ausgebeutet, geschlagen und gedemütigt werden, weitaus höher liegen. Für viele Politiker und Sozialarbeiter ist Sexarbeit auch eine Frage der Menschenrechte. Sozialarbeiterin Veronika Schürle spricht sich klar für ein aus Schweden stammendes Sexverbot nach „Nordischem Modell“ aus: Hier werden Freier für den Kauf von Sex rechtlich belangt und Bordelle geschlossen. Sexarbeiterinnen und Prostituierte hingegen werden nicht bestraft.

Ziel sei es, Ausbeutung, Menschenhandel und letztendlich auch die gewaltige Nachfrage mithilfe des Verbots sukzessive einzudämmen.

 

Wie sinnvoll wäre das Sexkaufverbot in Deutschland?

Doch würde die Kriminalisierung der Inanspruchnahme von Sexdienstleistungen die Situation für die Frauen nachhaltig verbessern? Wenngleich das vor über 20 Jahren in Schweden eingeführte Verbot auf breite Zustimmung seitens der Bevölkerung stößt, liegen keine konkreten Zahlen für einen Nachfragerückgang von Sexdienstleistungen vor. Die Anzahl der Morde – in Deutschland sind es über 70 – an Prostituierten liegt in Schweden seit 1999 allerdings bei 0.

Bordellbetreiber in Deutschland befürchten, dass sich die Situation für viele Prostituierte durch ein Verbot eher verschlechtern könnte. Auch Organisationen wie die Deutsche Aidshilfe oder die Diakonie sprechen sich mit Blick auf eine mögliche Steigerung von Gewalttaten oder erhöhter Infektionsgefahr gegen das Modell aus Schweden aus.

Unsere Fragen an Euch: Was spricht für / gegen dieses "Nordische Modell"? Hilft dieses am Ende des Tages den Prostituierten? Wie könnte selbstbestimmte und geschützte Sexarbeit in Zukunft geregelt werden? Und inwieweit stellt ein solches Verbot mit Blick auf die Wahl der Inanspruchnahme einer beidseitig beschlossenen Dienstleistung einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Wir freuen uns über einen sachlichen Austausch zu diesem sensiblen Thema. Achtet dabei aber bitte auf unsere Netiquette. Frauen- und menschenverachtende Äußerungen werden von uns konsequent entfernt.

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sexkauf-verbot-deutschland-100.html

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/prostitution-auf-dem-pruefstand-wie-sinnvoll-ist-ein-sexkaufverbot-swr2-forum-2023-12-08-100.html

https://www.fr.de/politik/schweden-prostitution-verbot-folgen-zahlen-deutschland-union-forderung-92669608.html

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Ungerechte Note wegen ChatGPT-Nutzung: Ist das erlaubt?

Servus,

Halbe bibel kommt jetzt...

Ich hatte erst letztens eine Presentation welche schriftlich in einer andern Sprache zusammen gefasst werden musste.

Ich habe denn Text erst auf Deutsch geschrieben dannach in ChatGPT ins Englische übersetzen lassen, und selber noch Satzzeichen und ein Paar andere Sätze eingefügt.

Als wir die Noten dazu bekommen haben Sprach mich mein Lehrer drauf an und sagte mir dass ich ChatGPT benutzt habe und er gab mir darauf hin auch eine 6.

Er meinte er hätte beweise, die Beweise waren screenshots indem er meinen Text in ChatGPT eingefügt hat und chatGPT gefragt hat ob er diesen Text schon einmal erhalten hat.

ChatGPT antwortete mit einen Ja und einen Datum.

Er hat auch eine Website names gptzero benutzt welche sagt dass der Text zu 90% mit A.I. geschrieben wurde.

Ich bin mir sicher dass keine Chats so öffentlich zugänglich sind und auch gespeichert werden.

Dass Datum stimmt auch nicht ich hatte bereits alles vorher fertig aber dass glaubt er nicht.

Es steht in keiner Schulordnung dass A.I verboten ist, er selber hat dies auch nie verboten.

(Und wir hatten 1 woche Zeit es zuhause zu machen)

Ich habe es aber auch nicht zugegeben dass es A.I. ist.

(bei anderen Schülern wurde nichts gemacht da er es bei ihnen nicht "enteckt" hat aber ich weiß dass diese auch ChatGPT benutzt haben)

Da kommt dann meine Frage: Ist es Okay dass er mir darauf eine 6 gibt nur weil er an meinen Englisch kenntnissen zweifelt oder habe ich da noch irgendeine Chance davon zu kommen.

Schule, Recht, Gesetzeslage, künstliche Intelligenz, Lehrer, erlaubt oder unerlaubt

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