Gesetzeslage – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Sollten Autofahrer Ü-70 zu regelmäßigen Fahrtauglichkeitsprüfungen?

Die EU-Kommission plant, Personen ab 70 in Zukunft regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüfen zu lassen. ADAC und Verkehrsminister Wissing allerdings sehen hierfür keine Notwendigkeit...

 

Die aktuelle Lage:

Im vergangenen Jahr starben in EU-Ländern insgesamt 20.600 Menschen im Straßenverkehr. Die Europäische Union möchte auf diese immens hohe Zahl reagieren und plant, die Verkehrssicherheit mithilfe einer Führerscheinreform drastisch zu verbessern. Dadurch, dass der Alltag der Autofahrer - insbesondere in den Städten - durch Staus, Umleitungen, Baustellen, aber auch andere Verkehrsteilnehmer immer anspruchsvoller wird, blickt die EU-Kommission dabei auch auf ältere Autofahrer.

 

Die Pläne der EU-Kommission:

In Deutschland gibt es bei der Pkw- und Motorrad-Fahrerlaubnis kein Verfallsdatum; wer den Führerschein einmal bestanden hat, ist ein Leben lang fahrberechtigt. Nur in begründeten Fällen können Überprüfungen der Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Das Alter alleine hingegen ist bislang kein ausschlaggebender Grund. Was in einigen EU-Ländern bereits Praxis ist, könnte in Zukunft auch in Deutschland sowie den verbleibenden EU-Ländern gelten: Nach einem Entwurf der Richtlinien sollen die Mitgliedstaaten Führerscheine von Menschen über 70 auf maximal fünf Jahre befristen. Die Begrenzung von fünf Jahren könnte u.a. dazu dienen, regelmäßige Verkehrstauglichkeitsprüfungen in Form einer Selbsteinschätzung zur Fahrtauglichkeit oder ärztliche Untersuchungen verpflichtend zu machen. Die Pläne der EU-Kommission stoßen hierzulande allerdings weitgehend auf Ablehnung...

 

Gegenwind von ADAC sowie dem Verkehrsminister

Obgleich es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen kann, ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht signifikant höher. Da sich vor allem ältere Verkehrsteilnehmer häufig durch einen situationsangepassten und vorausschauenden Fahrstil auszeichnen, hinterfragt der ADAC die Verhältnismäßigkeit pauschaler altersbezogener Eignungsverfahren. Ähnlich sieht es auch Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP: Dieser stellt sich nicht nur vehement gegen mögliche Gesundheitschecks, sondern verweist zudem auf den Verlust von Selbstständigkeit, da ältere Menschen vor allem in ländlichen Regionen auf das Auto angewiesen sind, um Arztbesuche oder Einkäufe tätigen zu können. 

Wissing zufolge sei es unrealistisch, ältere Menschen zur möglichen Eignung eine Distanz von mehreren hundert Kilometern fahren zu lassen, wenn diese weitgehend nur kurze Strecken mit dem Auto zurücklegen. Der Verkehrsminister appelliert viel mehr an das familiäre Umfeld, um ältere Menschen hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit einzuschätzen und für etwaige Tests / Untersuchungen zu sensibilisieren.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von den möglichen Plänen der EU-Kommission? Sollte Menschen ab 70 pauschal regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit geprüft werden? Was spricht dafür, was dagegen? Welche anderen Maßnahmen schlagt ihr vor, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/fuehrerschein-wissing-100.html

https://www.adac.de/news/rentner-fahrtauglichkeit-fuehrerschein/

https://www.spiegel.de/politik/europaeische-union-verkehrsminister-wissing-lehnt-zwangsuntersuchungen-ab-a-f34284bb-61ef-4900-9533-bc944d575236

Ältere Menschen sollten häufiger geprüft werden, da... 68%
Ältere Fahrer sollten nicht häufiger als geprüft werden, weil... 18%
Andere Meinung und zwar... 14%
Motorrad, Auto, Senioren, Sicherheit, Deutschland, Politik, Prävention, Recht, Führerschein, Autofahren, ADAC, Europäische Union, Fahrprüfung, Führerscheinprüfung, Gesetzeslage, Motorradfahren, Straßenverkehr, Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit, EU-Kommission, Gesundheitscheck, Sicherheitskontrolle, Unfallgefahr, auto-und-verkehr, Fahrpraxis, Fahrtauglichkeit, Präventionsmaßnahmen, Meinung des Tages

Frage als Pflegestelle?

Wir haben einen Hund in Pflege genommen da er nach ein paar Tagen sein Zuhause wieder verlassen musste. Laut Vertrag wurde die Schutzgebühr der Familie auch nicht zurück gegeben. Wir haben uns entschieden das er sich super in unserem Rudel eingelebt hat und würden ihn gerne behalten auch wenn er ein Angst Hund ist und mich auch schon gebissen hat am Anfang und auch im Haus makiert hat. Ist halt vorgeschädigt ist. Ich hatte den Verein dann gefragt ob ich da auch noch mal die Gebühr bezahlen müsste. Darauf keine Antwort, wie bei vielen anderen Fragen auch nicht. Genauso wurde es abgeblockt als ich meinte das er zum Tierarzt müsste nachdem seine Antibiotika zu Ende waren und er Durchfall bekam und sich übergeben hatte. Einzige Frage ob sich bei uns was verändert hätte. Jetzt habe ich gesehen das er wieder online auf suche ist und wird dort als absolut toller Familienhund angeboten der Männer liebt und Frauen und Kinder auch toll findet. Der einzige den er liebt ist mein Mann und ich darf ihn jetzt auch anfassen. Ansonsten bei anderen kriegt er Panik.
Mir wird jetzt vorgeworfen ich will ihn nicht bezahlen und wir haben drei Monate vorher schon einen von dem Verein adoptiert. Klar können wir uns so eine Summe nicht noch mal leisten aber es geht auch um fad Wohlergehen des Hundes. Die wollen den lieber noch mal vermitteln obwohl sie wissen wie schlimm es für den Hund sein wird weil er wie gesagt fixiert ist auf meinen Mann. Ich wäre es ohne Niveau und sie hätten so viel zu tun als auf alles zu antworten. Habe mich mit anderen unterhalten die auch Hunde von denen adoptiert haben und sie schilderten mir das gleiche bei fragen wenn es Probleme gab oder so. Aber jetzt gebt es um einen Pflegehund der hier so langsam ankommt und sich zu Hause fühlt und den sie lieber vermitteln um doppelt zu kassieren( mir wäre gnädiger Weise die Transportkosten erlassen worden) als das sie sagen ok dann sparen sie sich bei ihm die Kosten von Versicherung etc (denn das Futtern und alle anderen kosten die bei uns zuhause anfallen zahlen eh wir ) und er kann dann bleiben. Jetzt kommt von denen auf einmal überhaupt nichts mehr als ob sie davon ausgehen das der Hund bis zur Vermittlung bei uns bleibt damit sie sich nicht darum kümmern müssen und dabei sparen.

kurz und knapp …was sollen wir tun. Es geht doch um das Wohl des Hundes. Ein Bekannter( Vorstand eines anderen kleinen Vereins) meinte sogar das es Betrug wäre und wir den Hund sofort abholen lassen sollten auch wenn es weh tut und es dem Hund auch schadet. Eine Freundin wollte sogar eine Spendenaktion starten für die Gebühr aber erstens ist das peinlich und zweitens kommen die mit sowas vielleicht öfter durch.

weis jemand einen Rat wie ich bzw wir das weiter Händeln sollen?.

Haustiere, Gesetz, Tierschutz, deutsches Recht, Gesetzeslage

Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
X (Twitter), Internet, Polizei, Facebook, Psychologie, Anzeige, Beleidigung, Diskriminierung, Gesellschaft, Gesetzeslage, Internetnutzung, Meinungsfreiheit, Rechtsprechung, Strafanzeige, Strafrecht, Straftat, Anonymität im Internet, Anzeige erstatten, beleidigung im internet, Pseudonym, Straftatbestand, Virtuelle Welt, Volksverhetzung, Politik und Recht, Instagram, Politik und Gesellschaft, Hassrede, Beleidigungen und Bedrohungen, Hatespeech, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gesetzeslage