Trennung von mann..arbeite aber kein geld zum ausziehen!

Morgen...ich hab das ein großes problem...seit dem 1.6.2013 arbeite ich wieder aber leider noch kein gehalt bekommen somit weiss ich auch nicht ungefähr was ich raus bekommen werde...hab ein festlohn von 1200€ brutto bei vollzeit! ! Wir wohnen jetzt noch in der Wohnung von Schwiegermama und zahlen keine miete Mutter-kind-Verhältnis...wir hatten schon vor Silvester krach und wurde auch von ihm geschlagen..hab mein mann auch angezeigt aber die anzeige wurde fallengelassen..von meiner eltern kann ich keine Unterstützung erwarten da die mir ständig sagen das ich mit so einem psychopaten verheiratet bleiben soll wegen kind...erst hieß es das wa zuwenig geld haben daswegen auch arbeiten soll und jetzt Terrorisiert er mich ständig ..wann hast du feierabend ..wann kommst du...was soll des...werde als nie in ruhe gelassen..ständig droht er mir ...jedesmal meint er das er auf meibe kleine nicht aufpassen wird wenn ich arbeite. .das sagt er natürlich immer wenn wr stress haben!!! Ständig sagt er das er keine Lust auf mich hätte und wenn ich mich trennen sollten schnell ne Wohnung suchen soll da er mir die Wohnung kündigt. ..gehört ja seine mama -.-...was soll ich machen. .wie soll ich mir ne Wohnung leisten mit kind ...auchnoch vollzeit arbeiten...ich will jetzt wegen der Trennung mein job nicht verlieren. .will eig garnicht von amt leben..aber braucht ja Kaution Möbel ..das was ich mitnehmen kann wäre Kinderzimmer und Waschmaschine...kann mir mal jemand helfen??

Trennung, Amt
Arbeitslos melden zwischen zwei Stellen

Hallo, ich bin neu hier, wusste nicht genau, wie ich herausfinde, ob die frage so schon einmal gestellt wurde, aber ich habe sie so nirgends gefunden, also seid mir nicht böse, falls es sie doch schon gibt :-)

Ich bin Anfang Juli mit Bestehen der mündlichen Prüfung mit meiner Ausbildung fertig. Mein Chef übernimmt mich nicht, also habe ich mich schon rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und mir wurde gesagt, dass ich wenn ich wirklich arbeitslos werde nach der Ausbildung spätestens am ersten tag der Arbeitslosigkeit mit meinem Personalausweis in die arbeitsagentur kommen muss und mich arbeitslos melden.

Von den wenigen Stellen, die mir das Arbeitsamt vorgeschlagen hat, habe ich keine bekommen. Ich habe mich aber auch noch selbstständig beworben und somit eine Arbeitsstelle ab dem ´01.08. gefunden. Kann ich mich jetzt für die Lücke zwischen den zwei Stellen arbeitslos melden? Soweit ich weiß bekommt man ja in dem ersten Monat in dem man arbeitet auch noch Arbeitslosengeld, weil man ja erst am Ende des Monats das erste Gehalt bekommt.

Also ich denke schon, dass das geht, oder? Weil ich bin da zwischendrin ja wirklich arbeitslos. Nur darf ich dann den neuen Arbeitsvertrag schon vorher unterschreiben, bevor ich dann tatsächlich arbeitslos bin? und muss ich das im Arbeitsamt wenn ich mich arbeitslos melde gleich dazu sagen? oder sagen die dann ich kann mich nicht arbeitslos melden wenn ich schon eine stelle in Aussicht habe?

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dem Thema auskennt und mir weiterhelfen kann!

Liebe Grüße

Jenny

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsvertrag, Agentur für Arbeit, Amt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit
Wie kann ich zuviel bezahlten Kindergartenbeitrag zurück erhalten?

Hallo Freunde :-) Folgende Situation: Mein kleiner Sohn geht seit August 2012 in die Krippe. Mein großer Sohn ist im Kindergarten. Durch Zufall hat sich im Oktober 2012 rausgestellt, dass der Krippenbeitrag um ca. 70 Euro/Monat günstiger ist, weil sein Geschwisterkind ebenfalls einen Kindergarten der gleichen Stadt besucht. Die Krippe ging die ganze Zeit davon aus, dass ich auch den günstigeren Beitrag abgebucht bekäme. War aber nicht so. Also musste ich eine Meldebescheinigung von meinem großen Sohn abgeben. Diese wurde im November von mir eingereicht. Bis einschließlich Dezember 2012 wurde mir aber der normale Beitrag abgebucht, nicht der Vergünstigte. Nun bekomme ich auf mehrmaliges nachfragen und nerven endlich eine Beitragserstattung, aber nur für die Beiträge von November und Dezember, da das Datum der Meldebescheinigung ausschlaggebend ist.

Die anderen zwei Monate sollen nicht erstattet werden. Ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass ich im Betreuungsvertrag meinen großen Sohn als Geschwisterkind angegeben habe, aber mir hat niemand gesagt, dass dadurch der Beitrag für den Kleinen günstiger ist und ich dazu eine Meldebescheinigung ausstellen muss.

Aber da sei nichts zu machen. Ich habe gefragt, wie es denn andersrum gelaufen wäre, wenn ich sie aus Versehen zu wenig abgebucht hätten, dann hätten sie mit Sicherheit auf eine Nachzahlung bestanden... Aber gut, die stellen sich quer.

Es geht hier um ca. 290 Euro zuviel bezahlten Beitrag, 138 Euro soll ich nur zurück bekommen. Jetzt meine Frage: IST DAS RECHTENS, dass die den Rest einfach einbehalten wollen? Es muss doch sowas wie AGBs für sowas geben?!!

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen, vielleicht liest das ja ein Anwalt, der sich richtig gut mit sowas auskennt?!

Ich will mich auch nicht total unbeliebt in der Krippe machen und direkt selbst zum Anwalt marschieren..

Krippe, Amt, Kindergarten, gutschrift, Überzahlung
Ahnungslose Spaziergänger hetzten das Veterinäramt auf uns Pferde Besitzer was kann man tun?

Erst mal Guten Tag,

Wir Halten seit 6 Jahren unsere Pferde im Offenstall, schauen Täglich nach unseren Pferden.

Seit dem 14.11.2012 haben wir Probleme mit dem Veterinäramt da Spaziergänger diese Anrufen das wir unsere Pferde nicht genug Füttern diese aber schon ihr Frühstück bekommen haben und wir ja auch Arbeiten gehen müssen und daher nicht 24 Stunden bei denn Pferden sein können. Beim eintreffen des Veterinäramtes sollen unsere Pferde Nervös, Aufgeregt und aggressiv Verhalten gezeigt haben und auch keine Futterreste um die Futterplätze zu sehen waren soll dies auf Futtermangel zurück zu führen sein. Beim Eintreffen des Veterinäramtes war keiner von uns Anwesend das Veterinäramt Telefonierte mit meiner Schwiegermutter und machte mit ihr einen Termin für denn Folgenden Montag aus da es Freitag war. Meine Frau, mein Schwiegervater und ich kamen zur zweiten Fütterung und Trafen das Veterinäramt auf der Koppel an.

Wir wollen nun unseren Stall verlassen um denn Spaziergängern die uns so auf denn kieker haben aus dem weg zu gehen. Der Stall in dem wir jetzt ziehen wollen ist auch ein Offenstall die Pferde stehen dort aber 24 stunden unter Betreuung.

Jetzt zu unserer frage sollen wir das Veterinäramt über unser weggehen informieren oder sollen wir einfach gehen? Wie wird das vom Veterinäramt geregelt geben die dies dann am nächstzuständigen Veterinäramt weiter oder schauen sie sich das noch mal an und es ist dann vorbei?

Bitten um Hilfe

Tiere, Pferd, Tierhaltung, Tierschutz, Amt, Veterinäramt
Obdachloser Mensch liegt regungslos in Hausflur! Sollte man ihn WECKEN oder schlafen lassen?

Guten Tag, bitten um Rat den es gibt gerade einen Riesen Streit, jeder sagt was anderes. Vorhin gegen 15:00 entdeckte meine Frau am Hintereingang des Wohnhauses einen obdachlosen Mann der scheinbar regungslos am Boden lag. Sie rief mich dann und ich bin runter gekommen ins Erdgeschoß und habe mir die Sache angeguckt.

Für mich sah es so aus als ob der Mann nur am schlafen war, und ich sagte: "Lassen wir ihn". Meine Frau aber guckte mich unglaubwürdig an und fragte mich ob ich das ernste meine, und wir könnten ihn da nicht liegen lassen in der Kälte etc. Als ich dann schon am überlegen war ob wir ihn echt mal ansprechen sollen kam unsere Nachbarin Frau Kaspers, sie ist älter als wir und hat erfolgreich mehrere Kinder großgezogen, sie gilt als erfahren. Da wir sowas noch nie hatten rief sie sofort "Oh Gott" und schlug die Hände über dem Kopf zusammen. Sie sagte: "Guckt doch mal wie er da liegt, wir müssen in jedem Fall zur Sicherheit Hilfe rufen, auch weil wir nicht wissen ob er Alkohol etc intus hat !" Sie sagte "Wecken kann ganz schnell daneben gehen und guckte dabei meine Frau etwas vorwurfsvoll an".

Unsere Nachbarin meinte dann "Ich rufe den Rettungsdienst und die Polizei" und griff zum Handy. Auf einmal kam ein weiterer Nachbar hinzu, Herr Mertens, er ist Mitte 30, Hundetrainer und ist auch sehr erfahren im Leben bzw, weiss was "abgeht". Er fragte uns ob wir alle den Schuß nicht gehört hätte mit unseren Ideen, er sagte "Das ist einfach ein obdachloser der schlafen möchte hier im Schutz des Hintereingangs, lasst den armen Mann doch einfach SCHLAFEN bitte, er wird es euch danken".

Haben es dann auch so belassen, aber ich frage mich im Nachhinein bei SO vielen Meinungen wer Recht hat, da hier auch viele Leute sind mit moralischen und praktischen Tipps hoffe ich dass man mich aufklären kann was nächstes mal das richtige zu tun ist, LG

wohnen, kalt, Menschen, Winter, Amt, obdachlos
Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Hat man auch als Ehefrau noch Anspruch auf Schüler-BAföG?

Hey,

also leider sind meine Arbeitszeiten im Moment so mies, dass ich es zeitlich nicht schaffe bei meinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderungen anzurufen. Dies schaffe ich wohl erst in 2 Wochen, deswegen wollte ich hier vorab schonmal fragen ob ihr was dazu sagen könnt.

Ich werde nächstes Jahr meine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin an einem Berufskolleg antreten. Zu diesem Zeitpunkt bin ich dann 21 und wenn ich die Ausbildung antrete frisch verheiratet. Ich lebe bereits seit März diesen Jahres in einer eigenen Wohnung zusammen mit meinem Freund.

Daraus schließe ich, dass mir auf jedenfall vom Alter her und aufgrund der Wohnbedingungen "elternunabhängiges BAföG" zu stehen würde. Allerdings weiß ich nun nicht wie es aussieht, wenn ich nun auch verheiratet bin. Meine zukünftige Schwiegermutter meinte, dass es mir dann vermutlich deswegen nicht mehr zusteht, weil dann mein Mann für mich aufkommen kann und deswegen sollten wir die Hochzeit verschieben, aber das möchten wir nicht. Falls es wirklich so sein sollte, dass ich aufgrund des Einkommens meines Mannes keinen Anspruch mehr auf Schüler-BAföG haben sollte, heiraten wir dennoch vorher und verzichten auf die Zuschüsse.

http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/schueler-bafoeg.html

Laut diesem Link würde mir ja offenbar ein Höchstbetrag von 538€ zustehen, aber ist das wirklich so? Mein Verlobter verdient wirklich extrem gut. Über den Zuschuss würde ich mich dennoch sehr freuen um nicht mein Kindergeld für Schulkram ausgeben zu müssen.

Wäre lieb wenn mir jemand was zum "Wahrheitsgehalt" sagen kann oder vllt sogar sagen kann, mit wie vielen Zuschüssen ich nun letzen Endes rechnen kann.

Lg und einen schönen Abend Butterflies

Finanzen, Ausbildung, Amt, BAföG, Erzieher
Briefgeheimnis - gilt dies auch für Behörden und Ämter?

Hallo meine Besten, mal wieder eine Frage zum Staatsapparat BRD.

Ich bin verwarnt worden wegen eines kleineren Delikts (passiert schonmal). Habe natürlich Einspruch eingelegt und diesen an die Sachbearbeiterin addressiert und nun eine Antwort von einem anderen Sachbearbeiter bekommen in der ziemlicher Quatsch steht, der juristisch nicht haltbar ist. Aber das war jetzt nur die Backgroundstory. Meine eigentliche Frage ist diese:

  • Ich habe den Bußgeltbescheid von einer Sachbearbeiterin bekommen. War interessanterweise maschinell erstellt und sogar ohne Vornamen unterschrieben ("Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Frau XYZ").

  • Meine Antwort habe ich an diese Frau gerichtet ("Hallo Frau XYZ")

  • Darauf habe ich eine Antwort bekommen von einem "Herrn ABC", der schrieb "(...) Ihren Brief vom 15.07. habe ich erhalten (...)" so nach dem Motto, unterschrieben "Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag,Herr ABC".

Jetzt ist mir ja klar, dass die Leute anscheinend in der Behörde Dienst ableiern und dies formell, ob sauber oder auch nicht, im Auftrag irgendeines gewählten Volksvertreters tun. Da würde mich interessieren ob man hier eine Vollmacht verlangen darf. Ich denke das ist aber durch irgendwelche Gesetze geregelt auf die die Behörde verweisen könnte.

Allerdings ist mir nicht bekannt, dass Herr ABC ohne weiteres Briefe lesen darf, die ich an Frau XYZ gerichtet habe!? Sind Behörden in irgend einer Form vom Briefgeheimnis entbunden?

Kann man auf der Grundlage darauf bestehen, Antworten von Frau XYZ und niemand anderem zu bekommen?

Post, Amt, Behörden, BGB, HGB, öffentliches Recht, Staat, Vollmacht, Briefgeheimnis
Wie kann mein Vater die Bedarfsgemeinschaft verlassen?

Hallo, ich (20) wohne zurzeit mit meinem Bruder (18) bei meinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft in einer 2 Zimmer Wohnung. Da die Wohnung zu klein ist muss ja eine neue her, ich und mein Bruder wollen aber lieber zusammen wohnen, und die Wohnung von meinem Vater übernehmen, sprich die 2 Zimmer Wohnung! Mein Vater erklärt sich auch bereit, zu seiner Freundin zu ziehen, weil sie auch wahrscheinlichen heiraten wollen!

Ich weiß zwar dass man bis 25 Jahre oder so bei seinen Eltern wohnen muss wenn man ALG 2 II bezieht, ich habe aber schonmal alleine mit 16 in einer WG gelebt und habe mit 18 eine eigene Wohnung vom Jugendamt bekommen!

Da ich chronisch krank bin und meine Ausbildung abbrechen musste, lebte ich auf der Straße und bin halt seit einigen Monaten wieder bei meinem Vater in der Bedarfsgemeinschaft, aber jetzt sagt das AMT, dass ich und mein Bruder nicht raus können und mein Vater auch nicht, aber was ist, wenn wir uns NICHT mit unserem Vater verstehen und wir z.b. auf einander los gehen, gebe es in dieser Richtung eine Möglichkeit? Oder wäre es eher besser, wenn mein Vater beim Amt sagt, dass er eine Zukunft mit seiner Freundin aufbauen will und deswegen auch dorthinziehen will!

Also mein Vater, meinem Bruder und mir, ist es sehr wichtig dass wir ein paar Ideen bekommen, wie ich die Wohnung behalten kann und mein Vater die Bedarfsgemeinschaft austreten kann!

Hoffe jemand hat dass verstanden! ;-)

Danke in voraus für die Antworten!

ALG II, Amt, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialhilfe

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