Videoueberwachung – die meistgelesenen Beiträge

Darf ich meinen ,,Parkplatz" Videoüberwachen?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen da mir jetzt zum 2 mal mit einem Schlüssel Kratzer in mein Auto gemacht wurde, wollte ich meinen Parkplatz überwachen die frage ist ob das erlaubt ist also ich erkläre mal kurz die Lage

Meine Oma und meine Freundin wohnen im gleichen Mehrfamilienhaus, rechts und links vom Haus sind jeweils 2 Garagen die zur Straße hin gerichtet sind und vor den Garagen sind noch ein paar Meter Fläche wo das Auto stehen kann wenn es nicht in der Garage ist und eine davon gehört meiner Oma. Da ich halt öfter bei meiner Freundin Schlafe darf ich die Garage meiner Oma benutzen und dementsprechend stelle ich mein Auto immer vor der Garage ab. Da mich aber anscheinend jemand aus dem Haus nicht leiden kann oder derjenige einfach aus Purem Neid mein Auto schon zum 2 mal zerkratzt hat wollte ich diesen Bereich vor der Garage Video überwachen, ich weiß, dass ich die Straße nicht mit drauf haben darf nur mein oder eher das Grundstück meiner Oma die Sache ist jetzt aber, dass die Mülltonnen in so ,,Steinschränken" aufbewahrt werden und man diese nur öffnen kann wenn man auf dem Grundstück meiner Oma steht also da wo mein Auto steht das wiederum heißt aber das sobald Nachbarn Müll raus bringen sie auf der Kamera zu sehen sind was ja eigentlich nicht erlaubt ist, Aber irgendwo ja doch weil sie das Grundstück betreten oder?

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🎦📷📸📹🎥🤳 Wie funktionieren die Kameras in den Supermärkten?

Ich arbeite in Edeka, habe ab und zu Zugriff ins Chef-Büro, aber verstehe bis heute nicht, wie die Überwachungs-Kameras dort genau funktionieren. Kann es mir villeicht jemand erklären, der schonmal damit zu tun hatte?

  1. Gibt es eine sogenannte "Gesichtserkennung"?
  2. Gibt es, sozusagen, eine "Gesichtsverfolgungsfunktion", mit der man durch das Gesicht eine bestimmte Person, ohne die Kameras jedes Mal manuell umzuschalten und nach der Person zu suchen, durch den gesamten Laden punktgenau den ganzen Tag hinterher-verfolgen kann?
  3. Hat der Chef zB. auch auf seinem Handy (statt am PC wie üblich) zugriff auf eine Video-Echtzeit-Überwachung?
  4. Sieht man durch die Kamera auch punktgenau bzw. deutlich, zB. was eine Person gerade in sein Handy getippt hat?
  5. Kann man auch Gespräche abhören?
  6. Wie groß ist der Video-Speicher bzw. wie lange bleiben die Aufnahmen gespeichert?
  7. Geben die Kameras zB. ein Signal, wenn jemand einen bestimmten Raum/Stelle im Raum betritt?
  8. Gibt es Kameras im gesammten hinteren Lagerbereich, oder nur die nötigsten?
  9. Gibt es Kameras im Klo?
  10. Gibt es auch zur Sicherheit versteckte "sehr kleine/Mini-" Kameras?
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Kein „Alarm, Videoüberwachung“ vor dem Eingang im Geschäft - was bedeutet das?

Steht überall „Videoüberwachung“ oder/ und „Kamera“ vor dem Eingang in Geschäften, wo es die Dinger wirklich gibt und wo sie existent sind? Oder kann es auch sein, dass da nichts steht, es aber trzd ist? Das heißt, da steht weder Kamera noch Alarm vor dem eingang, ist aber dennoch eine Kamera im Geschäft oder Alarm vorhanden?

kann man sich sicher sein, wenn da nichts steht, dass da auch nichts ist? Weil in so einem Geschäft stand weder Kamera noch Alarm und im Geschäft sahen wir auch keine Kameras.. also bin mir ziemlich sicher, dass da nichts ist..

in vielen vielen Geschäften die ich war, stand auch „Alarm“ und „Videoüberwachung“ oben, aber in manchen halt auch Garnichts und da wo auch garnichts drauf stand habe ich paar mal geklaut (nicht stolz drauf, aber is halt so….), nichts passierte.. kein Alarm, keine Kameras.. nichts.

ich frag nicht, weil ich klauen will oder so, aber mich interessiert es halt nur, ob man dem Vertrauen kann was da oben steht/ oder eben nicht steht..

also sind die Geschäfte verpflichtet, drauf zu schreiben oder drauf zu kleben „Videoüberwachung, Alarm“ falls es das da auch wirklich gibt? Sind sie verpflichtet? Und kann man dem Vertrauen?

Manchmal ist es auch gelogen 75%
Man kann dem Vertrauen 25%
Andere Antwort/Meinung 0%
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Vermieter geht heimlich in Wohnung - wie beweisen?

Hallo, ich habe dasselbe Problem wie einige andere in diesem Forum: Meine Vermieter gehen während meiner Abwesenheit heimlich in meine Wohnung. Ich habe dafür mehrere Indizien, z.B., dass die Tür zwei Mal abgeschlossen war, ich grundsätzlich aber nur einmal abschließe. Außerdem waren die Heizungen alle runtergedreht. Das Problem: Ich habe keine Beweise. Zwar habe ich schon mehrfach als Tipp gelesen, man soll einfach das Schloss austauschen. Allerdings muss man dann ja haften, sofern es einen Wasserschaden gibt und der Vermieter somit im dringenden Fall nicht rein kann. Um meine Situation zu beschreiben: Ich bin Student und wohne Tür an Tür mit meinen Vermietern, einem Rentner-Ehepaar. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde ich bereits darauf hingewiesen, dass sie sich einen Ersatzschlüssel behalten würden "falls ich mal länger wegwäre und vergessen hätte, die Fenster zu schließen". Sie gingen "aber NICHT IN DIE WOHNUNG WENN [ich] NICHT DA [bin]" Dies betonten danach noch mehrfach, ohne, dass ich irgendwas gesagt hätte, was ich schon verdächtig fand. Da ich darauf angewiesen war, die Wohnung zu bekommen, stimmte ich zu. Seit meinem Einzug komme ich mir nun überwacht vor. Am zweiten Tag wurde ich bereits darauf hingewiesen, ich solle doch bitte lüften, um Schimmel zu vermeiden! Also mussten sie meine Wohnung wohl 24h überwacht haben. Außerdem wissen sie immer bescheid, zu welcher Zeit ich aufstehe, wann ich zu Hause bin etc. Grundsätzlich habe ich ein gutes Verhältnis, da die beiden ansonsten hilfsbereit sind. Da ich aber umziehen will, wäre mir ein fristloses Kündigungsrecht, welches mir durch den Hausfriedensbruch zustünde, nicht unrecht. Jedoch benötige ich dafür Beweise, bevor ich sie persönlich darauf anspreche und dadurch vorwarne. Deshalb frage ich mich, ob es erlaubt wäre, meine Wohnung videozuüberwachen. Bzw., ob diese Beweise rechtliche Gültigkeit hätten. Schließlich handelt es sich ja um meinen Besitz und jemand würde nur gegen seinen Willen aufgezeichnet, wenn er dadurch selbst einen Rechtverstoß begeht. Ich habe gelesen, dass man dann ein Schild hinhängen müsste "dieser Bereich wird aufgezeichnet". Aber meiner Meinung nach würde dies nur Sinn ergeben, wenn es sich um einen öffentlichen Platz, z.B. einen Bahnhof handelt. Kennt sich da jemand näher aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

Mietrecht, videoueberwachung, Hausfriedensbruch, Kündigungsfrist

Teilgrundstück mit Einverständnis mit Videoüberwachung möglich?

Hallo zusammen,

vorab: Ich möchte mich hier nur einmal informieren, falls jemand damit schon Erfahrung hat. Das sowas anwaltlich geprüft werden sollte etc. ist mir bewusst.

Folgendes: Ich wohne als Eigentümer einer Wohnung in einem 4-Parteien Haus, 2 Wohnungen sind vermietet und 2 von Eigentümern bewohnt. Neben dem Haus steht eine Auffahrt mit 2 Garagen, die Garagen sind nicht vermietet und werden von mir und einem anderen Eigentümer genutzt, der aber woanders wohnt. Bei einer Eigentümerversammlung waren alle einstimmig einverstanden, dass ich auch auf der Auffahrt parken darf, weil in der Garage der Zweitwagen steht. Jetzt ist es so, dass niemand das Wegerecht für die Auffahrt hat, außer mir und dem Eigentümer mit der anderen Garage. Die Mieter haben einen Sohn, der offenbar gerne das Eigentum anderer beschädigt, so wie auch nun mehrfach mein Auto, das in der Auffahrt steht. Ich kann nie zweifellos was nachweisen und habe langsam die Schnauze voll.

Weiß jemand, ob es möglich ist, wenn alle Eigentümer zustimmen und ich dann die Mieter und alle anderen informiere, dass ein Teilabschnitt der Auffahrt, um genau zu sein nur mein Auto, Videoüberwacht wird, wenn kein anderes Grundstück und auch kein anderer öffentlicher Weg o.ä. in dem Videoabschnitt zu sehen wäre oder gibt es dort noch bedeutend mehr Hürden, die mir nicht bewusst sind?

Grüße

Datenschutz, videoueberwachung, Mehrfamilienhaus