videoüberwachung auf privatgrund?
hallo ich hab nur eine frage darf ich dagegen vorgehen wenn ich auf ein fremdes Privat Grundstück über eine Videokamera gefilmt wurde? das Privat Grundstück ist nicht eingezäunt und jeder Hinz und Kunz kann ohne weiteres auf das Grundstück eine Kennzeichnung Achtung videoüberwacht oder ähnliches ist auch nicht vorhanden
1 Antwort
Die Tatsache, dass ein Privatgrundstück nicht eingezäunt ist bedeutet nicht, dass man es betreten darf. Es ist auch nicht erlaubt, landwirtschaftlich genutzte Flächen zu betreten und den Hund darauf ka... zu lassen. Auch wenn kein Zaun drum herum ist und Schilder aufgestellt sind.
Die Kennzeichnung "videoüberwachter Bereich" ist nur in öffentlich zugänglichen Bereichen (aussen wie innen) vorgeschrieben.
Nur weil eine Kamera, oder Kameraattrappe irgendwo angebracht ist, heisst das nicht automatisch, das auch Aufzeichnungen existieren.
Im Wald werden auch oft Wildkameras angebracht, was sogar notwendig ist.
sonst würde ich ja nicht fragen und es existieren ja aufnahmen und wurde angepisst
durch das privatgrundstück verläuft ein weg durch für jedermann ist aufm dorf aber weit ab vom schuss mitten im wald logisch das da auch leute durchgehen und ich wurde von meiner seite aus unerlaubt gefilmt wegen persönlichkeitsrecht
das privatgrundstück ist auch nicht gekenzeichnet das es ein privatgrundstück ist