Datenschutzgesetz: Darf ich meinen Innenhof auf dem Gewerbegrundstück filmen?

5 Antworten

Meines Kenntnisstandes nach darfst du das, es muss aber eindeutig und unübersehbar so ausgeschildert sein, dass jeder, der die Fläche betritt oder befährt, das sieht. Also könnte z.B. neben der Beschilderung der Zufahrt auch eine Beschilderung nötig sein, wenn Kundschaft z.B. von vorn durch ein Ladenlokal nach hinten in den Innenhof gelangt.

Vorsicht. Das ist zwar bei Aushang entsprechender Hinweisschilder grundsätzlich zulässig, aber dann muss der Zugang zu dem Gelände auch abgesperrt sein, mindestens mit einer Schranke. Sonst wäre es eine öffentliche Verkehrsfläche, und die Aufzeichnung ggfs. widerrechtlich.

gnuman79 
Fragesteller
 17.03.2022, 09:19

Der Innenhof wird abends durch ein Schiebetor abgesperrt. Tagsüber fahren dort Mieter und deren Kunden drauf

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FordPrefect  17.03.2022, 09:20
@gnuman79

Dann ist es nichts mit Videoüberwachung. Entweder Zugangssperre einrichten (Schranke und Kunden müssen klingeln) oder Parkwächter engagieren.

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FordPrefect  17.03.2022, 09:21
@gnuman79

Sobald die Fläche nicht baulich vom öffentlichen Straßenraum abgetrennt ist, gilt sie als öffentliche Verkehrsfläche, und dann ist die Videoüberwachung unzulässig.

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T3Fahrer  17.03.2022, 09:50
@FordPrefect

Hast du eine Quelle dazu? Ich hatte mich vor ein paar Monaten dazu belesen, da wir hier eine ähnliche Konstellation haben, da hieß es, dass die Videoüberwachung einer solchen Fläche rechtlich in Ordnung sei, wenn es jeder betretenden oder befahrenden Person eindeutig und unübersehbar ausgeschildert sei. Sonst dürfte man ja keinen Vorgarten überwachen, wenn er nicht eingezäunt ist…

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FordPrefect  17.03.2022, 10:02
@T3Fahrer

Das Problem mit der öffentlichen Zugänglichkeit stellt sich immer, wenn es um Parkplätze geht, die u.a. auch für Kunden zur Verfügung gestellt werden, oder um Verkehrswege, über die Kunden zu dem entsprechenden Firmen gelangen. Reine Mitarbeiterparkplätze sind diesbezüglich eher unproblematisch, aber sobald jeder Dritte dort auch auf das Gelände gelangen kann, ist es heikel. Da hilft dann auch das Schild an der Einfahrt ggfs. nichts.

Mit den Vorgärten, die nicht eingefriedet sind, ist es übrigens ebenso. Ohne Einfriedung kann der Besucher ja nicht seinem Willen Ausdruck verleihen, in Kenntnis der Überwachung diese bewusst in Kauf genommen und somit selbiger Aufzeichnung zugestimmt zu haben. Und wo soll da auch das Hinweisschild stehe?

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T3Fahrer  17.03.2022, 10:10
@FordPrefect
Mit den Vorgärten, die nicht eingefriedet sind, ist es übrigens ebenso. Ohne Einfriedung kann der Besucher ja nicht seinem Willen Ausdruck verleihen, in Kenntnis der Überwachung diese bewusst in Kauf genommen und somit selbiger Aufzeichnung zugestimmt zu haben. Und wo soll da auch das Hinweisschild stehe?

Da muss ich zugeben, dass der durchschnittliche Grundbesitzer doch wohl davon ausgehen können muss, dass „Besucher“ den/die Gehweg/e benutzen, da wäre dann entsprechend die Überwachung ausgeschildert. Wer querfeldein durch (m)einen Vorgarten stromert, benimmt sich gegen ganz normale landläufige Regeln und kann nicht erwarten, dass ich zwischen Rhododendron und Tulpen eine weitere Ausschilderung vornehme. Sonst landen wir doch bei amerikanischen Verhältnissen, wo Einbrecher entschädigt werden, weil sie sich beim Einbruch verletzt haben. 😉

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FordPrefect  17.03.2022, 10:17
@T3Fahrer

Juristisch ist das dünnes Eis. Käme im Einzelfall auf den Richter an. Ich würde es nicht riskieren.

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Jopp darfst Du ist ja Dein Grund- und Boden und somit "Privatgelände" per Defintion

ABER

Du mußt klar am Einfahrtstor ein Schild anbringen, daß der Platz kamera-überwacht wird

Da dieser Innenhof öffentlich zugänglich ist und dort gewisse Leute parken dürfen, musst du so ein Warnschild aufhängen.

Vielleicht reich erst mal Nur das Schild 😉