Untermiete – die meistgelesenen Beiträge

Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete

Ersatzmieter für Untermietvertrag?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage bzgl. des Untermietvertrages, den ich mit meinem Mitbewohner abgeschlossen habe. Der Untermietvertrag ist an das Ende des Hauptmietvertrages gebunden, für den Untermieter besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, Kündigung muss schriftlich und nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen, und es ist eine Ersatzuntermieter-Klausel vorhanden.

Heute hat mein U mir mündlich mitgeteilt, dass er ab dem 1.5. einen Job im Ausland hat und entsprechend in drei Wochen auszieht.
Er würde sich aber, wegen einer Nachmieter/innen-Suche entgegenkommend zeigen, und notfalls auch noch für den halben Mai die Miete zahlen. Jetzt meine erste Frage: Da die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und der dritte Werktag des Monats selbst bei persönlicher Übergabe bereits verstrichen ist, ist das nächstmögliche Vertragsende doch eigentlich der 31.7., d.h. er müsste den entsprechenden Anteil an der Miete bis dahin auf jeden Fall übernehmen?
Bis dahin dachte ich eigentlich, es sei alles klar, aber da es eine Ersatzuntermieter-Klausel gibt, bin ich jetzt etwas verwirrt:

Dort steht: "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mind. drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

Meine Fragen:
a) Stellt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf §573c BGB ab?
D.h. für mich bedeutet die Klausel letztlich: U kündigt mir gegenüber fristgerecht zum 31.7., kann aber stattdessen jemanden vorschlagen, der den Mietvertrag an seiner Stelle erfüllt - vermutlich dann auch ab sofort? Wie sieht die vertragliche Bindung aus? Besteht die weiterhin zwischen mir und U - und der Ersatz wird quasi nur als Ergänzungsvereinbarung in den Untermietvertrag mit aufgenommen - oder muss hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?

- Habe ich als Hauptmieterin dann auch die Möglichkeit, eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen, da ich finanziell von der Untermiete abhängig bin? Der U-Mieter wäre ja in dem Szenario "vorzeitig" raus, wenn ich das oben richtig lese - wäre dann der U-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben?

c) Wenn ich die Wohnung - nach Zugang der Kündigung von U - nun auch selbst zum 31.7. kündigen würde, könnte ich da keine Probleme mit dem Ersatzuntermieter bekommen? Der wäre ja auch an das durch die Kündigung von U entstandene Mietende gebunden - d.h. hier wären dann die zusätzlichen drei Monate zur Kündigung einer Untermiete egal, richtig?

Miete, Recht, Untermiete, Wohngemeinschaft

Untermiete im Studentenwohnheim?

Hallo,

Ich beginne im April ein Studium und hatte mich für mehrere Wohnheime beworben aber leider noch keine Rückmeldung bekommen. Habe jetzt eine Untermiete, aber leider nur für 1 Monat im Studentenwohnheim ab April, aber ich bin mir bei allem ziemlich unsicher und hab so meine Bedenken. Ich musste eine Kopie von meinem Ausweis, Studienbescheinigung und einen ausgefüllten Mietvertrag(ohne Unterschrift) ausfüllen und es wurde genehmigt, aber ich habe bisschen Zweifel dran, ob das wirklich so echt ist, dass ich jetzt eine Untermiete hab, weil ich hab ja nur diese Daten angegeben, aber nix unterschrieben.

Außerdem muss ich dem Bafög-Amt mitteilen, wenn sich was an meiner Wohnsituation ändert. Soll ich das jetzt schon Bescheid sagen und den Antrag für die Untermiete mitsenden oder soll ich warten bis ich wirklich am 1.April da einziehe?

Und wenn alles klappt und ich da wirklich einziehe, erhöht das meine Chancen an diesem Studentenwohnheim eine Zusage zu bekommen? (Habe am 4.März eine Bewerbung gesendet und diese Bewerbung gilt für 3 katholische Studentenwohnheime vom selben Verein). Habe erfahren, dass jemand schon nach 4 Wochen (also vor paar Tagen)eine Zusage bekommen hat und am 1.Mai einziehen kann. Denkt ihr wenn ich da jetzt als Untermiete wohne und mit dem Wohnheimreferat rede, würden die mir dann eher ein Platz geben (wenn was frei ist)?

Das alles macht mir immer panische Angst, da ich eine große Angst vor Veränderungen habe(metathesiopobia) fühlt es sich noch schlimmer an und ich hab immer ein starkes Angstgefühl und mir wird übel. Mir fällt es sehr viel schwerer als einer durchschnittlichen Person, mit Veränderungen klar zu kommen, meine Gewohnheiten zu ändern und in einer neuen Umgebung klarzukommen, in der ich 24/7 bin und nicht einfach so nachhause kann. Und wenn alles auf einmal neu ist und ich muss mich gleichzeitig noch um den Uni-Kram kümmern und verschiedene Sachen im Kopf behalten, auch die Sache mit dem Bafög - ich weiß noch nicht mal ob mein Antrag genehmigt wird und wann ich das Geld bekomme.

Bewerbung, Angst, Umzug, Veränderung, Angstzustände, BAföG, Student, Universität, Unsicherheit, Untermiete, Erstsemester, Sommersemester, Studentenwohnheim

Wer muss die Entrümpelung zahlen in einer WG?

Guten Tag,

ich bin Hauptmieter einer WG geworden, zu welcher ein Kellerabteil gehört. Durch einen Stellenwechsel konnte ich fix ausziehen und mein Vermieter hat gestattet, dass in mein Zimmer ein 3. Untermieter in die WG ziehen darf bis zum Kündigungsende. Dennoch bin ich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der alleinige Hauptmieter und alle anderen Untermieter. Nach meinem Auszug wurde jetzt ein vollgestellter Kellerraum entdeckt, den ich auch schon so von dem letzten Hauptmieter übernommen habe, welcher nun allerdings ausgeräumt werden muss. Leider wohne ich schon 500km entfernt und auf Unterstützung meiner Mitbewohner kann ich bei der Entrümpelung nicht hoffen, da sie sich nicht verantwortlich sehen. Ich mich hingegen auch nicht, biete aber dennoch an Hilfe und Firmen zur Unterstützung zu kontaktieren. Leider bekomme ich keinerlei Unterstützung und muss eine Firma die Entsorgung übernehmen lassen, welche ich jetzt aus Sicht meiner Mitbewohner auch noch alleine bezahlen soll. Habe ich eine Chance, dass Sie sich finanziell beteiligen müssen? Als Bewohner wollten wir uns immer gleichrangig sehen, zahlen soll ich jetzt aber alles allein. Die vorherigen Mieter lassen sich nicht mehr kontaktieren. Kann ich ihnen diesbezüglich meinen Mitbewohnern ihren Anteil von der Kaution abziehen, wenn sie sich nicht beteiligen wollen? Die Entrümpelung würde so 2000 Euro kosten, welche ich selbst nicht habe.

Hoffe auf Eure Hilfe.

Finanzen, Mietwohnung, Untermiete, WG-Zimmer

Wie lange kann der Hauptmieter meine Kaution einbehalten?

Hallo ihr Lieben,

ich bin im Februar in eine WG gezogen, ich bin 38 Jahre alt. Es ist eine reine Frauen WG. Zu dem Zeitpunkt war ich alleine in der WG. Im März sind alle anderen eingezogen, alles junge Frauen im Alter von 18 bis 21. Ich habe einer WG Mitbewohnerin mein Zimmer überlassen. (Weil ständig jemand reingeschaut hat, entweder der Hauptmieter oder seine Mitarbeiter). Das Zimmer in welches ich ziehen sollte war zu dem Zeitpunkt noch nicht fertig. Sondern erst Ende März, Anfang April. Für März habe ich die Miete gekürzt weil im Zimmer keine Wand war, ich schlief auf dem Sofa im Wohnzimmer. Ich hatte daraufhin Stress mit dem Hauptmieter, der übrigens ein Mann ist. Dazu kam, daß ständig Männer in die WG gekommen sind mit dem Hauptmieter zusammen der aber nicht in der WG wohnt. Dazu muss ich sagen, das der Hauptmieter jedes Mädel mit Schatz anspricht, ich am Anfang Quai Liebesnachrichten erhalten habe. Der Typ aber eine Frau hat und ein Kind mit ihr.Als die neuen Mieteterinnen eingezogen sind fing er an einer davon 18 Jahre alt, an den Arsch zu fassen. Etc... Das war auch der Grund weshalb ich nicht wollte das die Typen da ein und ausgehen wie sie wollen.

Ich hatte mich dermaßen mit dem Hauptmieter verzofft, das er mich anschrie, ich soll ausziehen am besten sofort. Er wolle mich da nicht mehr haben und auch nicht mehr sehen. Ich habe am gleichen Tag Anfang April meine Sachen gepackt und bin ausgezogen. Nun behält er meine Kaution ein. Ignoriert meine Nachrichten und auch Anrufe. Außerdem finde ich das ich da nicht mehr richtig reingehört habe, mit meinen 38. Ich hatte das Gefühl ich muss sie mit Essen mitversorgen, dann sollte ich Amtsbesuche mit ihnen machen, also ich hab mich gefühlt als wäre ich die Mutti. Dann kamen Sprüche wie " du bist ja schon älter".

Wie soll ich vorgehen? Ich bin auf Wunsch des Hauptmieter ausgezogen. Er möchte mir aber scheinbar die) Kaution nicht mehr wieder geben.

Mieter, Mietwohnung, Mietvertrag, Untermiete, WG, Wohngemeinschaft, Hauptmieter, WG-Zimmer

ich habe ein problem mit meiner wohnung?

Ich bin untermieter und bewohne momentan ein kleines zimmer zur untermiete.

das ist ein mega altbau und er wurde wohl nie saniert, jedenfalls wurden baum bau des hauses wohl bleirohre benutzt(wasseranalyse)

ich habe dem vermieter dann angeschrieben, er sagte zu mir das er sich nicht erinnern kann, das überhaupt eine untervermietung erlaubt sei!

Meine Vermieterin die Hauptmieterin, durfte wohl untervermieten, das aber mit dem vorherigen Vermieter, der im März diesen Jahres sein Objekt verkauft hatte.

  • Ich darf hier gar nicht Mieten, ich wollte das die Bleirhohre ersetzt werden, aber nichts ist passiert.

Das Gesundheitsamt stellt sich ein wenig quer nach mehrmaligen Mailkontakt.

Die chemische Analyse wurde von einem Akkreditieren Labor gemacht, allerdings habe ich die Wasserprobe genommen(5h Stagnationswasser, 1 Liter ablaufen lassen und dann in das Behähltnis fliessen lassen)
Die Eisen Werte waren Extrem Hoch und die Bleiwerte viel viel zu hoch, man soll damit nicht mehr kochen und es nicht trinken.

Da ich hier warscheinlich relativ schnell rausfliege, wenn ich da weiter stress mache wegen den Bleirohren, würde ich was anderes suchen wollen, ich lebe seit Monatn am Exxistenzminimum weil ich zusätzlich wasser schleppen muss, bin autoimmunerkrankt und muss auf eine spezielle ernährung achten.

Das Problem ist, ist dass ich momentan Alg2 bezieher bin und ich nicht ohne weiteres umziehen kann.

ist das ein grund fürs jobcenter umzuzeiehen?

ich kann vieles im normalen handel nicht essen und brauche eine Küche ohne Bleiwasser und das ist das Problem.

Auf Dauer würde ich mich so kaputt machen, ich merke das wenn ich mich ein üpaar tage falsch ernähre, sieht es schlecht aus,mir geht es sehr viel schlechter usw.

ich habe beim arbeitsamt geguckt bleiwasser in dem sinne ist kein umzugsgrund.

seit 6 Monaten habe ich mit gesundheitsämtern hin und her geschrieben da kommt nix, der vermieter antwortet nicht mehr insofern, habe ich pech und muss gucken wo ich bleibe oder das gift wasser trinken.

meine Hauptmieterin ist konfliktscheu so dass sie quasi nichts macht, sie sagt immer ja, das macht sie, macht es aber dann nicht. und da jetzt bereits einige zeit um ist, will ich einfach umziehen.

welche mölgichkeiten gibt um dem Arbeitsamt dies klar zu machen?

das die das erlauben? Ich kann Chatverkehre usw, - die wassertestung, das ergebnis usw. alles nachweisen. auch das mir nicht mehr geantwortet wird vom u.a. vermieter( der mich wenn ich ihm weiter stresse, vermutlich ganz schnell rauswirft).

was ist zu tun, ich bitte dringend um hilfe

ALG II, Altbau, umziehen, Untermiete, Chancenlos

Bin auf Wohnungssuche in Berlin und ich habe dieses Angebot bekommen, was denkt ihr?

Hallo! Ich bin 20 und habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Inserat gepostet das ich eine WG/Wohnung wegen meinem Unistart suche. Promt haben mich einige Perverslinge abgeschrieben die ich aber sofort geblockt hab. Irgendwann habe ich eine Nachricht von einem 40 jährigen Mann erhalten, der sich eine Wohnung gekauft hat und die eine Hälfte eigentlich in eine Ferienwohnung oder riesen Küchenecke umwandeln wollte, das aber zu viel Aufwand gemacht hätte.

Er meinte Er würde mir die Hälfte mit eigenem Bad usw für meine Vorstellung von 300-400€ zur Untermiete zur Verfügung stellen. Ich habe sofort geschrieben das ich Interesse habe, jedoch nur an der potentiellen WG und keinen anderen Dingen und, dass wir das Gespräch sofort beenden, wenn er irgendwelche Hintergedanken haben sollte.

Er meinte das dies nicht der Fall wäre und das er nur helfen wollen würde da für ihn das Geld jetzt keine große Rolle spielt. Wir haben noch ein wenig geschrieben und ich habe ihn von den monatlichen Kosten meiner Privatuni erzählt woraufhin er meinte, dass ich sehr Nett bin und, dass er mir anbietet für ein paar Monate keine Miete zahlen zu müssen, und, dass diese dann auf 275€ gesenkt werden würde.

Er meinte, dass er mir nur aushelfen will, und das es ihm Leid tut, dass ich bereits schlechte Erfahrungen mit ekligen Menschen in dieser Art hatte. Ich bin sehr skeptisch und weiß nicht was ich davon halten soll.. Ich habe ausdrücklich meine Grenzen geäußert und er hat keine Anzeichen gegeben weitere Leistungen von mir zu wollen aber naja nicht alles was glänzt ist Gold.

Das Auswechseln des Schlafzimmerschlosses hat er such zugestimmt und er meinte er hat kein Problem damit. Eine Freundin und ich würden noch nach Kameras suchen wenn sie sie mit mir anschaut aber ja. Was sind eure Gedanken und Meinungen? Auf was soll ich noch achten und welche Fragen soll/muss ich stellen? Danke euch!

Wohnung, Berlin, Hilfestellung, Mietvertrag, Student, Universität, Untermiete, WG, Wohnungssuche, Fragestellung, mitbewohner, Untermieter, WG-Zimmer

Schaden durch Haustiere von der Kaution abziehen?

Hallo,

Ich habe in meiner 2-Zimmer Wohnung für neun Monate ein Zimmer an eine Freundin untervermietet. Sie hat 2 Katzen mit in die Wohnung gebracht, wobei ich von Anfang an ein schlechtes Gefühl hatte. Deshalb habe ich im Untermietervertrag festgelegt, dass Sie für sämtliche Schäden, die von den Katzen verursacht werden, aufkommen muss. Jetzt zieht sie aus und leider läuft nicht alles glatt. Sie weigert sich für entstandene Schäden aufzukommen. Konkret geht es um folgendes:

  1. Die Katzen haben an der Tapete im Flur gekratzt. Muss sie jetzt nur die Stelle aufbessern, oder den ganzen Flur neu streichen, wenn eine Ausbesserung nicht klappt?

  2. Schäden am Sofa in der Küche, ebenfalls durch Katzenkrallen verursacht. Das Sofa war vorher nicht neu, aber in gutem Zustand. In welchem Rahmen kann ich dafür die Kaution kürzen?

  3. Das Laminat. Sie hat leider in keiner Weise darauf geachtet, verstreutes Katzenstreu aufzusaugen oder wegzufegen. Dadurch dass sich das Zeug in der ganzen Wohnung verteilt hat, ist das Laminat nun an einigen Stellen deutlich abgenutzt. Kann ich hier nachweisen, dass der Schaden durch sie entstanden ist und einen Teil der Kaution einbehalten?

  4. Der allgemeine Zustand der Wohnung. Die gesamte Wohnung ist mit Katzenhaaren verdreckt. Sie hat zwar "geputzt" beim Auszug, dennoch ist die Wohnung noch immer sehr dreckig. Darf ich in einem solchen Fall ein Reinigungsunternehmen von der Kaution beauftragen?

  5. Die Katzen haben einige Küchengegenstände runtergeworfen und zerbrochen. Besonders weh hat mir eine antike Teekanne von meiner Großmutter getan, für die ich bis jetzt keinen Ersatz erhalten habe. Darf ich hier einfach einen Ersatz kaufen oder muss sie das selber machen?

Der Mietvertrag endet am 31.08., sie ist aber bereits ausgezogen. Die offizielle Übergabe findet erst zum Ende des Mietvertrags statt. Ich wäre wirklich sehr dankbar für einige antworten.

Haustiere, Mietrecht, Kaution, Schäden, Untermiete

Untermietung Anspruch auf Kindergeld und Bafög?

Guten Abend,

und zwar lebe ich mit meinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und alles was wir verdienen wird auf den Hartz 4 Satz angerechnet. (Mein Dad hat ein Teilzeit Job und 450 Job und mum 450€ + früh Rentnerin bekommt Rente/ die Kosten für das Haus ist zu hoch deswegen Hartz 4) nun ist es so das ich fragen wollte, ob ich nach dem Abi mit meinen Eltern und dem Vermieter fragen würde ob er mich Untermieten lassen könnte in unserem Haus (unser Haus ist nicht gekauft sondern wir mieten es) ich dann mehr Anspruch auf Bafög hätte und Fälle somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Die Frage ist:

als Untermietern auf was hätte ich dann Anspruch ?

Kindergeld ?

bafög (wurde ich glaube ich auch kein mietzuschuss bekommen, da ich bei meinen Eltern lebe ?? Keine Ahnung)

Unterhalt ? Meine Eltern leben getrennt und sind nie verheiratet gewesen

wenn es nicht klappen würde mit dem mietzuschuss könnte ich allein als Untermieterin mit einem 450€ + den wenigen Bafög Geld dann die Miete dann mit meinen Eltern bezahlen ? Miete ist 1200€ monatlich

oder ist es am besten ausziehen, da würde ich auch den Bafög Höchstsatz bekommen und bin raus der BG - würde meine Eltern belasten da sie höchstwahrscheinlich ausziehen müssten

lebe mit meinen kleinen Bruder bei meiner mum

eltern sind getrennt

bin 20

danke im Voraus

Studium, Schule, Recht, Arbeitslosengeld II, BAföG, eigene Wohnung, Jobcenter, Student, Untermiete, Ausbildung und Studium

Untermiete - Mietpflichten bei Auszug

Hallo zusammen,

ich bin vor einem Jahr in eine WG gezogen. Weil der damalige Hauptmieter ausgezogen ist, war die Bedingung, dass ich den Hauptmietvertrag übernehme. Ich habe ihn übernommen und das vorherige Übergabeprotokoll plus Ergänzungen meinerseits ohne offizielle Übergabe mit dem Vermieter übernommen. Ich habe mit meinen Mitbewohnerinnen einen Untermietvertrag abgeschlossen. (Standardmietvertrag aus dem Internet). Hier gibt es drei zusätzliche Klauseln: 2 MM Kaution, Nebenkostenabrechnungen werden zu einem Drittel getragen und der Untermieter erkennt den Hauptmietvertrag an.

Nun zieht mein Freund mit mir in die Wohnung und meine beiden Mitbewohnerinnen aus. Mein Freund wird mit in den Hauptmietvertrag aufgenommen. Bevor es zu allfälligen Streitigkeiten bezüglich Renovationen kommt und weil ich irgendwie das Gefühl habe, mich in einer rechtlichen Grauzone zu befinden, wollte ich mich vorher schon einmal über die rechtliche Lage informieren. Ich habe noch nie untervermietet und weiss nicht, was ich von Untermietern beim Auszug verlangen kann.

  1. Die Wände des Zimmers der einen Untermieterin sind stark verschmutzt. Ist sie verpflichtet, diese zu streichen?
  2. Die Küchenwände sind auch stark verschmutzt. Kann ich verlangen, dass wir diese in Gemeinschaftsarbeit streichen?
  3. Sind für Ausbesserungsarbeiten in den Gemeinschaftsräumen meine Untermieterinnen auch verpflichtet?

Ich danke für jegliche Unterstützung! Madame

Mietrecht, Untermiete

Untermieter - Nebenkosten-Rückzahlung trotz Pauschale?

Hallo, ich habe folgende Frage: In einer Studenten-WG mit 4 Mitbewohnern hat einer der Mitbewohner den Hauptmietvertrag, die anderen 3 sind Untermieter. Im Untermietvertrag ist eine monatliche Nettomiete vereinbart, dazu eine monatliche Nebenkostenpauschale. Diese Nebenkosten beinhalten alles was von Seiten der WG (also nicht vom Vermieter aus) an Nebenkosten anfällt. Also Strom, Telefon, Internet und Kabelfernsehen, die Verträge für diese Dinge laufen ebenfalls alle auf den Hauptmieter.

Die WG wurde vor einigen Monaten im Einvernehmen aller Mitbewohner aufgelöst, aber zu diesem Zeitpunkt lag natürlich noch keine Endabrechnung des Stroms vor. Damals erklärte eine der Mitbewohnerinnen (Untermieter), dass sie, da alle aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Strompreise mit Nachzahlungen rechneten, laut Untermietvertrag und der darin vereinbarten Nebenkostenpauschale zu keinen Nachzahlungen an den Hauptmieter verpflichtet wäre und diese auch nicht zahlen würde, was ja so auch zu stimmen scheint. Nun hat sich aber jüngst herausgestellt, dass weniger Strom als zuvor verbraucht wurde und der Hauptmieter daher eine Rückzahlung bekommt. Jetzt meldet sich plötzlich besagte Mitbewohnerin wieder und möchte ihren Anteil an den Rückzahlungen haben. Gehe ich Recht in der Annahme, dass sie darauf kein Anrecht hat, eben wegen der vereinbarten Nebenkostenpauschale auf die sie sich selbst noch berufen hat?

Ich war ebenfalls Untermieterin in besagter WG und bis auf obige Mitbewohnerin waren wir uns alle einig, trotz Pauschale unseren Anteil an der Nachzahlung zu tragen, da wir das ganze eher aus der moralischen Sicht sehen, auch wenn wir rechtlich nicht verpflichtet wären.

Was uns jetzt interessieren würde, wäre schlicht und einfach, ob sie irgendeinen Anspruch auf diese Rückzahlung hat bzw. sich dieser Anspruch auf irgendeine Weise ergeben könnte, oder ob man ihr das genau mit ihrer damaligen Begründung (Verweis auf die NK-Pauschale) verweigern kann? Vielen Dank schonmal! Sara

Mietrecht, Nebenkosten, Rückzahlung, Untermiete