Im letzten Jahr ist mein Vater verstorben. Er hat neben mir noch eine Tochter zu der jedoch kein großer Kontakt bestand. Nach seinem Tod hat sie sich nicht um eine Erbschaft gekümmert. Nun ist vor 2 Monaten meine Mutter gestorben (mit der war sie nicht verwandt). Nun kommt meine Halbschwester plötzlich über einen Anwalt an und möchte ihre Erbansprüche geltend machen. Mein Vater hatte eine kleine Rente und hat uns nichts hinterlassen.
Hat sie jetzt nach dem Tod meiner Mutter überhaupt noch Ansprüche die sie geltend machen kann oder hätte sie diese nicht vorher schon erheben müssen?
Auch meine Mutter hat mir nichts hinterlassen.
Vielen Dank für die Antworten!!!