Untetmietvertrag Kündigung sofort, also Auszug heute?
Hallo, die Frau bei der ich zur Untermiete lebe hat mir heute ein selbstgeschriebenen Brief vorgehalten ich müsse heute ausziehen, weil ihre Vermieterin nicht will dass ich hier wohne. Ist das gültig?
Was ich dazu im Internet finde ist, dass wenn sie mich angelogen hat, dass ich zur Untermiete wohnen darf, sie da rechtswidrig gehandelt hat und dass es nicht gültig ist, da sie im Namen der hauptvermieterin schreibt und nicht sie selbst. Dazu hätte ich auch da 2 Wochen bis ich ausziehen muss, oder?
3 Antworten
Nein.
Für sog. Untermietverhältnisse gilt dasselbe Mietrecht wir für alle anderen Mietverhältnisse auch.
Das deine Vermieterin evtl. Keine Erlaubnis zur Untervermietung von ihrem Vermieter hat ändert daran nichts.
Deine Vermieterin kann dir nur aus wichtigem, rechtlich zulässigem Grund kündigen.
Die Kündigung muß in Schriftform und mit Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen.
Etwas anders ist es wenn Du ein möbliertes Zimmer gemietet hast und die Vermieterin auch mit in der Wohnung wohnt.
Dann könnte sie dir ohne Grund kündigen. Bis zum 15. des Monats zum Ende des Monats. Aber auch in Schriftform.
„Ist das nicht die klassische Untervermietung ?
Oft ist das so. Mietrechtlich spielt es aber keine Rolle ob der Vermieter selbst nur Mieter oder Eigentümer ist. Den Begriff Untermiete, Untermietvertrag, Untermieter usw. gibt es im Mietrecht nicht.
Der Vermieter, also Eigentümer hat wohl offensichtlich der Untervermietung nicht zugestimmt .
Mag ja sein.
Für das Mietverhältnis zwischen der FS und ihrer Vermieterin spielt das aber keine Rolle.
Die Vermieterin der FS kann sie nicht einfach vor die Tür setzen. Sie muß sich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht halten.
Moin,
das ist eine schwierige Dreierkonstellation. (ich schließe mich der Argumentation von anitari an!)
Der Hauptvermieter kann dich aus der Wohnung werfen lassen. Aber deine Vermieterin kann ja auch sagen, das du Ihr Gast bist. Sollte sie dich rauswerfen wollen, begeht sie wahrscheinlich Vertragsbruch und wird Schadenersatzpflichtig. (Du muss natürlich klagen!) D.h. du gehst erstmal eine angemessene Zeit ins Hotel und sie zahlt die Rechnung bis du eine neue Wohnung hast! Wie lange kann das dauern ? 4 Wochen sind sicherlich nicht unüblich!
Lösung:
Wichtig wäre das du dir nichts bei dem Vermieter zu schulden kommen lassen hast, was für ein grundsätzliches (Haus)Verbot sorgen könnte. (Wenn das überhaupt möglich ist!)
Deine Vermieterin kündigt den Vertrag Fristgerecht. (Du suchst dir natürlich eine andere Wohnung!) Gegenüber dem Vermieter behauptet sie, das du nicht mehr bei Ihr zu Miete wohnst, sondern Ihr Gast/Freundin bist! (Du gibst Ihr trotzdem das Geld! Das ist eure Sache, wie Ihr Freundschaftlich mit Geld umgeht!)
Grüße
Mir geht es aber drum, dass sie Vertragsbruch begangen hat anscheinend, aber trotzdem ich sofort auf die Straße gesetzt werden soll?
Du kannst versuchen, Dein Recht bei ihr einzuklagen, aber da sie die Sache nicht vermieten kann, gibt es folgerichtig auch keinen gültigen Vertrag mit Dir. Du hast jedenfalls kein Anrecht darauf, in der Wohnung zu bleiben. Du könntest nur mit dem berechtigten Vermieter/Eigentümer verhandeln, ob er Dich ersatzweise als Mieter akzeptieren würde. Das muss er aber nicht.
Du hast de facto keinen Vertrag mit dem Vermieter/Eigentümer. Also hast Du auch kein Recht, die Mietsache zu nutzen.
Das wäre vergleichbar mit einem gestohlenen Auto, das der Dieb an Dich vermietet und Du erwartest dann, dass der Eigentümer Dich weiterhin als Mieter dulden müsste. Oder: Du kaufst in gutem Glauben, dass der Verkäufer der rechtmäßige Eigentümer sei, ein Handy von ihm, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist. Das wird gnadenlos beschlagnahmt und dem Eigentümer ausgehändigt. Du kannst hier auch nicht vom Eigentümer erwarten, dass er Dir das Handy überlässt oder Dir den Kaufpreis gibt, den Du an den Dieb bezahlt hast. Du kannst nur den Dieb auf Rückgabe des Geldes verklagen, mit dem Eigentümer hast Du keinen Vertrag.
„Etwas anders ist es wenn Du ein möbliertes Zimmer gemietet hast und die Vermieterin auch mit in der Wohnung wohnt. „Ist das nicht die klassische Untervermietung ?