Minderjährige Mitbewohnerin - was beachten?

5 Antworten

Theoretisch kann auch die Minderjährige den Vertrag unterschreiben, aber die Unterschrift des Erziehungsberechtigen muss mit auf dem Vertrag stehen. Ohne Zustimmung ist der Vertrag nämlich unwirksam. Theoretisch geht diese Zustimmung zwar auch durch schlüssiges Handeln (z.B. die Eltern treten aus Bürgen ein), aber ich würde das schriftlich fixieren.

Dazu wäre dann eine Vertragsklausel sinnvoll, wonach der Vertrag mit Erreichen der Volljährigkeit allein auf die Mieterin übergeht.

Die Bürgen würde ich aber dauerhaft lassen.

Das hatte ich vor einiger Zeit auch (Ich hab mit 17 allein gewohnt).

Die Bewerberin kann den Vertrag unterschreiben, aber die Eltern müssen das mit unterschreiben und zustimmen. Die Bürgschaft ist dann schon wichtig, da sie bestimmt auch kein richtiges Einkommen hat.

die kann überhaupt keine mietverträge machen

nimm die eltern direkt als vertragspartner, dann haften die auch für alles

mach den vertrag nur mit den eltern, nicht mit ihr

Sie kann keinen Vertrag schließen, sie ist nicht voll geschäftsfähig.

Die gesetzlichen Vertreter - normalerweise also die Eltern - müssen das Zimmer anmieten. Ein Vertrag mit ihr wäre nichtig.

Ah, ergibt Sinn. Wie formuliert man denn sowas, dass dann trotzdem sie die Bewohnerin ist und nicht zB ihre Mutter?

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@suuusu

Würde ich gar nicht machen. Eltern mieten das Zimmer an, was sie dann damit machen ist ja ihre Sache.

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@VollderOtto

Da ja auch die Mitbenutzung der gemeinsamen Räume vertraglich festgehalten wird, ist es eben nicht nur ihre Sache ;)

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Die beschränkte Geschäftsfähigkeit ist dahingehend voll ausreichend, wenn die Eltern zustimmen. Das kann auch konkludent erfolgen, was hier sogar der Fall ist, wenn die Eltern als Bürgen eintreten.

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Der Mietvertrag muss da über die Eltern laufen. Sie haben damit jederzeit die Möglichkeit zu euch zu kommen, auch ohne Anmeldung. Also würde ich das nur machen wenn der 18. Geb in naher Zukunft liegt max. 3 Monate.

ok, würde man zum 18. Geburtstag einen neuen Vertrag aufsetzen?

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Nein, der Vertrag muss nicht über die Eltern laufen. Sie müssen lediglich zustimmen. Das kann (wie hier) auch stillschweigend über die Bürgschaft laufen.

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@ChristianLE

Bist du Anwalt? dann setz ihr doch das schreiben auf. Statt uns allen was mitzuteilen das wir gar nicht oder ich nicht mehr brauchen. zumal deine variante ja mehr als Diffus ist.

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@MarSusMar

Warum so aggressiv?

Was ist daran diffus, wenn die Zustimmung der Eltern rechtlich gesehen ausreichend ist?

Es ging lediglich um deine Aussage, dass der Vertrag über die Eltern laufen MUSS. Das ist einfach falsch.

Was passiert, wenn die Eltern alleinige Vertragspartner sind, es zum Bruch/Streit kommt und diese willkürlich den Vertrag kündigen, bzw. den Wunsch der Kündigung der Tochter ablehnen?

Was passiert, wenn die Eltern nach Volljährigkeit der Tochter aus dem Vertrag wollen, der Vermieter das aber ablehnt?

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@MarSusMar
zumal deine variante ja mehr als Diffus ist.

und deine Variante ist falsch. Kein Plan, warum du den richtigen Kommentar da so runtermachen musst.

Ich hab damals auch allein gewohnt und der Vermieter hat das über 'nen Anwalt abchecken lassen. Ich hab dann unterschrieben und meine Mom. Den Vertrag allein über die Eltern abzuschließen hat ne Menge Risiken, sowohl für die Eltern als auch die Tochter.

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@Truemmerliese02

Weil niemand außer dem FS es wissen wollte. Netterweise hast du dem es aber schon mitgeteilt.

Zumal so falsch nicht sein kann, weil es bei Junior damals erst 16 auch so lief. Es gehen also beide Möglichkeiten, Deine komplizierte Oder meine aufwendigere aber dafür erfassbare Variante

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