Nachteilsausgleich – die meistgelesenen Beiträge

Ist diese Autismus Diagnose eigendlich noch gültig?

Sehr geehrtes Gute-Frage Forum ich wollte wissen ob Meine Autismus Diagnose noch gültig ist!

Die Diagnose wurde vom SPZ gemacht. Vor Ca. 10 Jahren als Ich (männlich)13 war

Sie wurde nach dem ICD 10 gemacht und laut dem ICD 11 (was seit 2022 in kraft getreten ist) müssen ja auch

-anhaltend eingeschränkte, sich wiederholende, unflexible Verhaltensmuster oder Interessen, die für das Alter und den soziokulturellen Kontext untypisch/übertrieben sind

Und begrenzte Interessensgebiete/repetitive Verhaltensweisen einschließlich der ungewöhnlichen sensorischen Empfindlichkeit

Meine frage ist ob diese Diagnose noch gültig ist und ob sie auch im ICD 11 gültig sein wird. Weil ich in den Dokumenten (die mit anhang gesendet worden sind) diese bereiche nicht sehen kann.

(-anhaltend eingeschränkte, sich wiederholende, unflexible Verhaltensmuster oder Interessen, die für das Alter und den soziokulturellen Kontext untypisch/übertrieben sind und begrenzte Interessensgebiete/repetitive Verhaltensweisen einschließlich der ungewöhnlichen sensorischen Empfindlichkeit.)

Oder sind diese bereiche dort erfasst worden und ich habe sie nicht erkennen können?

Ich Bedanke mich für eure antwort.

Die Autismus-Diagnose ist aus dem Jahr 2014

Hab just for fun noch ein RDOS-Test gemacht (Natürlich ist der Internet Test erst vor kurzem gemacht worden!)

https://rdos.net/de/

mit Freundlichen Grüßen Shadow6767

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Absage bei der Anmeldung an einer weiterführenden Schule?

Hallo liebe Mitmenschen,

wir sind als Eltern ziemlich verzweifelt und wissen nicht mehr weiter.

Unsere Tochter leidet an einer atypischen Autismus Spektrum Störung und macht gerade ihre vierte Klasse an einer Grundschule (Regelschule) fertig.

Sie wird von einer Integrationskraft begleitet und bekommt den Nachteilsausgleich.

Das erste Halbjahreszeugnis der vierten Klasse hat sie bereits bekommen und es fiel sehr gut aus. Sie hat in Deutsch und der Sachkunde 1-er und in allen anderen Fächern 2-er.

Das Empfehlungsgespräch ist erfolgt und es steht als Empfehlung IGS-Gymnasium drin, wobei während des Empfehlungsgesprächs die Lehrerin uns empfohlen hatte es lieber mit einer IGS oder der Realschule+ zu versuchen um das Kind nicht dem unnötigen Leistungsdruck auszusetzen.

Die Lehrerin ist top und wir beherzigen ernsthaft ihre Ratschläge.

Nach gründlicher Überlegung haben wir jedoch beschlossen es doch mit dem Gymnasium zu versuchen unter dem Aspekt, dass sie bei einem zu großen Leistungsdruck heruntergestuft werden kann. Es eben veruchen.

Wir bewarben uns an zwei privaten katholischen Gymnasien und stellten unsere Tochter dort vor.

Das erste Gymnasium erteile uns eine Absage mit dem Hinweis auf bereits erschöpfte Kapazitäten.

Während des Anmeldegesprächs wurde uns dort nahegelegt die Schullaufbahn unserer Tochter bei einer Realschule zu machen. Es ist seltsam, dass zwei andere Kinder in der Klasse, die ihre Gespräche später hatten und vermutlich einen schlechteren Notendurchschnit haben dort nach eigener Aussage Sofortzusagen am Tage des Anmeldegesprächs erhalten haben.

Nun ja.

Das zweite Gymnasium hat sich noch nicht gemeldet. Es gibt aber ebenso ein Mädchen in der Klasse, welches dort eine Sofortzusage bekommen hat.

Wir haben jetzt ein ungutes Gefühl, dass uns dort ebenso eine Absage erteilt wird.

Es ist ja nicht so, dass wir unser Kind auf Teufel komm raus auf einem Gymnasium sehen wollen.

Wir möchten jedoch es nicht unversucht lassen sie eine Schule für das sie eine schriftliche Empfehlung der Grundschule erhalten hat besuchen zu lassen.

Jetzt bekommen wir es auch noch mit der Angst zu tun, dass wir nachträglich auch keine Realschule bei uns in der Stadt finden werden, die bereit sein wird unsere Tochter mit ihrem Handicap aufzunehmen.

Wir machen uns große Sorgen und wissen nicht weiter.

War vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation und/oder kann uns irgendwie weiter weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!

P.S. wir leben in Rheinland-Pfalz.

Kinder, Schule, Recht, Autismus, Gymnasium, Realschule, weiterführende Schule, Nachteilsausgleich, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Klassenkonferenz/ Nachteilsausgleich?

Ich bin momentan aufgrund von mentalen Erkrankungen von der Schulpflicht befreit worden. Wegen der Fehlzeiten/der schlechten Leistungen, die ich dieses Jahr bisher leider erbracht habe, werde ich das Schuljahr wiederholen müssen.

Mir steht ein Nachteilsausgleich zu, den ich auch nutzen möchte, wenn ich in die Schule zurückgekehrt bin. Ich habe eine mehrere Angststörungen (diagnostiziert!)/andere Erkrankungen, wodurch jede Interaktion mit Menschen für mich zur Hölle wird./Der Schulalltag unter 'gewöhnlichen Umständen' für mich dauerhaft nicht realisierbar sein wird.

Bitte verurteilt mich nicht. Ich habe in den letzten Jahren echt viel versucht, aber wenn mündliche Mitarbeit/Vorträge bei mir 'normal' bewertet werden, kann ich die Schule abbrechen. Da ich dann in einen neuen Jahrgang komme, wird es noch härter für mich werden. Ich möchte mich darauf fokussieren, wenigstens den schriftlichen Bereich 'angstfreier' abzudecken. Ich bin auch in Therapie.

Meine Lehrer haben mir ebenfalls empfohlen, über einen offiziellen Nachteilsausgleich nachzudenken, da nicht jeder Kollege ohne 'offizielle Bestätigung' Rücksicht auf mich nehmen möchte. Das Thema ist auch bereits mit meinem Therapeuten abgesprochen.

Sind unter euch User*innen, die Erfahrung(en) mit dem Thema haben und wissen, wie so eine Klassenkonferenz ablaufen würde?

(Das variiert sicher etwas von Schule zu Schule. Aber ein 'grober' Ablauf/eigene Erfahrungen könnten mich etwas 'beruhigen'.)

Ich werde zu dem Zeitpunkt bereits 18 sein, daher würde ich mich freuen, wenn meine Eltern nicht teilnehmen müssten. Das Verhältnis ist kompliziert...

Schule, Recht, Psychologie, Angststörung, Klassenkonferenz, Lehrer, Nachteilsausgleich, Ausbildung und Studium

Weshalb erhält man einen Nachteilsausgleich bei LRS, jedoch nicht bei geringer Intelligenz?

Guten Tag,

mich beschäftigt aktuell eine besondere Frage. Dazu alsgleich ein kurzer Warnhinweis, der meine Position hierzu etwas verdeutlichen soll: Auch ich bin minder intelligent (Im Volksmund auch dumm, stupide und / oder stumpfsinnig genannt.), selbst wenn mein eloquenter Schreibstil nicht direkt darauf schließen lässt. Einen Text wie diesen hier zu verfassen kostet mich mitunter mehrere Tage, da ich immense Probleme mit meiner Rechtschreibung habe und auf Rechtschreibüberprüfungsprogramme angewiesen bin, welche mir unter die Arme greifen. Nun kommen wir auch direkt zur Frage:

Wieso erhält man in der Schule einen Nachteilsausgleich bei LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche), jedoch nicht bei mangelnder Rechtschreibung aufgrund einer geringen Intelligenz, die allerdings noch nicht als Behinderung zählt?

Ganz offen gesagt, mein Intelligenz-Quotient liegt laut mehreren professionellen Messungen zwischen 75 und 85 Punkten. Damit bin ich unterdurchschnittlich intelligent, möglicherweise sogar lernbehindert. Die Grammatik ist mir zuwieder. Zeichensetzung ergibt für mich keinen Sinn und einige Worte mit doppelten Konsonanten, etc. machen mir das Leben schwer.

Die WHO definiert Legasthenie als Entwicklungsstörung im sprachlichen Bereich mit durchschnittlicher Intelligenz. Wer also immens verblöded ist, so wie ich, der kann keine Lese-Rechtschreib-Schwäche haben, laut WHO, sondern ist einfach nur dumm.

Für Personen mit LRS gibt es Nachteilsausgleich. Das ist nachvollziehbar und gut, da es ja unverschuldet ist. Nur warum bekommen dumme Leute, wie ich, keinen Nachteilsausgleich? Ich kann auch nichts dafür, dass ich immense Probleme mit dem Schreiben habe, ich strenge mich aber trotzdem an und geben mein Bestes. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit unglaublichen Ausmaßes. Zu dumm für LRS und zu schlau für eine Behinderung. Die Schulzeit habe ich so nur mit Mühe und Not überstanden.

Wieso wird hier zweierlei Maß angelegt?

Hochachtungsvoll,

Rainer von Wink

Dummheit, IQ, Nachteilsausgleich

Legasthenie gerade im Jurastudium? Sind Rechtswissenschaften vereinbar mir Legasthenie?

Hallo Mein Name ist Ann-Kathrin.

Ich habe gerade erst mit meinem Jurastudium begonnen und ich habe Legasthenie.

Wie seht ihr dass, glaubt ihr mir wird es dennoch möglich sein dieses Studium zu meistern?

Ich interessiere mich sehr für Sprache (trotz der Störung) und habe gerade in den letzen Jahren meiner Schulzeit das Fach Deutsch für mich entdeckt. Sowohl das Schreiben einer Analyse als auch die Arbeit mit Texten im allgemeinen gefielen mir. Auch Fächer, wie Geschichte und Sozialkunde haben mir immer gelegen. Die Naturwissenschaften waren meine Lieblingsfächer. Physik lag mir genauso wie Mathe, Chemie und Informatik (für diese Fächer musste ich nahezu nichts lernen da sie für mich rein logisch gewesen sind).

Dennoch fiel es mir, besonders in der Oberstufe schwer, da mir keinerlei Nachteilsausgleich gewährt wurde. Fächer wie Musik, Religion, Geschichte, Sozialkunde/Erdkunde, Englisch und Deutsch (hier verstehe ich den Abzug für die mindere Orthografie) wurden für mich schlagartig schwerer.

Dies wirkte sich auch auf meine mentale Verfassung aus. Ich machte mir mehr Druck, denn vorher hatte ich mit Leichtigkeit meine 1 erzielt. Doch jetzt musste ich Inhaltlich 15(1+ oder 0,66) Punkte erzielen um am Schluss noch 13(1- oder 1,33) zu erhalten. (in all den oben genannten Fächern wurden mir 2 MSS-Punkte abgezogen)

Ich arbeite schon lange an meiner Legasthenie und diese hat sich inzwischen auch gebessert. Auch die Prüfungsangst die ich entwickelt hatte, habe ich soweit ich das bewerten kann überwunden oder zumindest gut im Griff.

Ich weis, dass ich es mir mit meinem Studium absolut nicht leicht mache, doch wie seht ihr das oder habt ihr Tipps für mich?

Studium, Angst, legasthenie, lrs, Jura, Jurastudium, Rechtswissenschaft, Nachteile, Legastheniker, Nachteilsausgleich, Rechtswissenschaften studieren

Von der Berufsschule auf ein allgemeinbildendendes Gymnasium wechseln?

Hallo,

Ich hatte mich hier in angemeldet um die obige Frage zu stellen.

Zu mir: Ich bin 17 Jahre alt und gehe zur Zeit wie man der Frage entnehmen kann auf eine Berufsschule (in Niedersachsen, falls es wichtig ist).

Ich bin in einer Berufsfachschule um dort den erweiterten Abschluss zu machen. Den Realschulabschluss habe ich, habe aber keinen erweiterten geschafft, da ich zu diesem Zeitpunkt keinen Nachteilsausgleich hatte und auch die Lehrer auf der Realschule damals meinten, dass ich das Zeug für das Gymnasium hätte, wenn ich einen Nachteilsausgleich hätte.

Jetzt habe ich zwar einen aber in der Klasse habe ich kein Mathe, was man ja braucht. In der Realschule hatte ich eine 3 in Mathe auf dem Zeugnis (Abschlusszeugnis logischerweise). (Halt weil keinen Nachteilsausgleich hatte). Der Nachteilsausgleich ist auf die mündliche Mitarbeit ausgelegt und ich befinde mich auch in Therapie, sprich ich habe psychologische Unterstützung.

Wie gesagt würde ich gerne auf ein allgemeinbildendes Gymnasium gehen und nicht auf das berufliche, da ich mich mit der Art der Berufsschule nicht identifizieren kann.

Mein Problem wäre aber, falls die sagen, dass ich mein altes Zeugnis vorlegen müsste, damit die mein Note in Mathe und den anderen Fächern auf der Realschule sehen, dass die auch sehen, dass mein Arbeits- und Sozialverhalten beides ein D ist, da ich zu diesem Zeitpunkt durch meine Erkrankung so eingeschränkt war, dass ich weder die Möglichkeit hatte mich zu beteiligen, noch mich auf andere einzulassen oder mich mit ihnen zu unterhalten.

Auf meinem damaligen Zeugnis sind dadurch auch die Fächer in denen mündliche 60 oder 70% gezählt hat dementsprechend auch alle 4. In Sport aber auch, da mit meiner Krankheit auch die Angst vor körperlicher Erprobung einhergeht. Durch die Therapie geht es mir aber mittlerweile viel besser und ich kann auch z.B. in Gruppen arbeiten. Zwar kann ich noch nicht alles aber zumindest bin ich auf einem guten Weg dahin und schließlich brauche ich ja mein Abitur um meinen Traumberuf später studieren und ausüben zu können.

Sport, Mathe und Deutsch habe ich hier auch und ich hatte 5 Jahre noch Französisch.

Danke jetzt schon mal, an jede hilfreiche Antwort.

PS: Falls jemand wissen möchte, von welcher Erkrankung ich rede, ich habe selektiven Mutismus.

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Wie beurteilt der MSD den Nachteilsausgleich bei Autismus?

Nächste Woche kommt eine Frau vom MSD zu uns in die Klasse und setzt sich hinten rein um zu beurteilen wie der Nachteilsausgleich für mich aussehen kann auf Grund von Autismus (Asperger). Anschließend gibt es auch ein Gespräch mit ihr, der Lehrerin die für den Nachteilsausgleich zuständig ist an der FOS und mir. Und ich habe beantragt, dass ich Zeitzuschlag in Leistungsnachweisen bekomme und Referate in schriftlicher Form abgeben darf.

Und da stellt sich mir jetzt die Frage wie die Frau beurteilen will ob ich einen Anspruch darauf habe wenn sie sich in den Unterricht setzt und ich aber weder Referat halten muss noch einen Test schreibe ?

Oder ist es so gedacht, dass die Frau sich den Unterricht anschaut um herauszufinden ob man mich noch zusätzlich irgendwie unterstützen kann?

Und was für Möglichkeiten habe ich im Fall, dass meine Beantragung abgelehnt wird weil sie eventuell der Meinung ist ich bin nicht „autistisch“ genug für einen Nachteilsausgleich in dieser Form ?

Zur kurzen Erklärung: Bei mir wurde die Diagnose Asperger erst mit 18 diagnostiziert und da war ich schon fertig mit der Realschule und habe Pause gemacht von der Schule weil ich in einer Klinik war. Ja die Realschule habe ich auch recht gut abgeschlossen aber hatte echt große Probleme so dass ich öfter in der Kjp gelandet bin, wenn ich jetzt zurück blicke könnte man den Grund dafür auch als „Autistischen Burnout“ bezeichnen weil ich in der Schule ständig über meine Grenzen hinaus gehen musste um gute Leistungen zu erzielen.

Jetzt habe ich echt Angst, dass alles was ich beantragt habe einfach abgelehnt wird und ich wieder in einen „Autistischen Burnout“ verfalle und ich dieses mal wieder nicht in der Lage bin in die Schule zu gehen. Aber ich will auf keinen Fall die Schule abbrechen!!!

Vllt weiß von euch ja jemand wie sowas dann beurteilt wird und so.

Danke schon mal im Voraus :)

Schule, Asperger-Syndrom, Autismus, Behinderung, Fachoberschule, Neurologie, Entwicklungsstörung, Nachteilsausgleich, Autismusspektrumsstörung

Nachteilsausgleich in der gymnasialen Oberstufe wurde zurückgezogen. Komische Begründung?

Hallo Leute, ich hatte zu Beginn der 11. Klasse (Qualifikationsphase I) einen Nachteilsausgleich wegen einer (fachärztlich diagnostizierten) sozialen Phobie und Depressionen beantragt, welcher schriftlich bestätigt worden ist. Ein paar Monate später habe ich so nebenbei von meinem Physiklehrer erfahren, dass dieser gar nicht mehr gültig wäre bzw. noch nie gültig war.

Danach hat meine Mutter, da ich noch keine 18 bin, mit dem Schulleiter darüber gesprochen. Dieser meinte, dass es vom Schulministerium nicht bewilligt worden wäre, da es sich bei mir um eine psychische Krankheit und nicht um eine Behinderung handle. Komischerweise wurde der Nachteilsausgleich bei einer Schulfreundin von mir, welche Autismus, also eine wirkliche Behinderung hat, ebenfalls zurückgezogen.

Auf der Seite des Schulministeriums konnte ich aber auch nirgendwo lesen, dass die Schule nicht selbst entscheiden kann, wem ein Nachteilsausgleich ausgestellt werden kann (wer selbst lesen will, 4.1 : https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Service/Ratgeber/Nachteilsausgleiche/3-Arbeitshilfe_GymnasialeOberstufe-und-Abiturpruefung.pdf)

Was mich am meisten gestört hat, war, dass die Oberstufenleitung so dringend ein fachärztliches Attest neben der Diagnose meiner Therapeutin wollten, aber keiner meiner Lehrer gewusst hatte, dass überhaupt irgendein Attest vorliegt.

Ich bin zwar jetzt mit der Schule durch, weil ich nur das Fachabitur machen wollte, aber dadurch, dass ich mündlich nicht mitarbeiten konnte, habe ich dementsprechend sehr schlechte Noten auf meinem Abschlusszeugnis, trotz Abgabe von Extraarbeiten, also habe ich mein Fachabitur wahrscheinlich gar nicht, da ich zu viele Defizite habe.

Deswegen wollte ich euch fragen, wie ich weiter vorgehen soll. Kann bzw. soll ich der Schule mehr Druck machen? Soll ich das ganze öffentlich machen? Ich bin für jeden Rat dankbar.

Dankeschön schon mal!

Schule, Recht, Gymnasium, Psyche, Nordrhein-Westfalen, Nachteilsausgleich