Nachteilsausgleich aufgrund einer akuten Erkrankung?

2 Antworten

Wie es in NRW geregelt ist weiß ich nicht, aber in SH ist dies tatsächlich möglich. Und wenn dein Arzt es dir vorschlägt wird dies in NRW wohl ebenfalls gehen.

Habe nämlich gerade genau das Gleiche, ich bin seit Januar vielleicht um die 10 Stunden in der Schule gewesen, da es nicht anders ging mit meiner Verletzung. Nun hat die Lehrerkonferenz aber entschieden, dass ich (mit ärztlichem Attest) einen Nachteilsausgleich bekomme und versetzt werde, da auch alle ehemaligen Lehrer bestätigt haben, dass ich den Kram ohne Probleme und zeitgemäß aufholen kann bzw. mitkommen kann.
Möglich ist dies also.

Am besten besprichst du (oder deine Eltern) mal mit deiner Klassenleitung, wie die das ganze sieht. Es kommt nämlich auch darauf an, wie gut du in der Schule bist und wie willig (machst du nur das Nötigste um durch zu kommen oder kümmerst du dich drum und schreibst vielleicht auch mal einen Satz mehr/ kommst du generell gut mit oder hast sowieso Schwierigkeiten (brauchst zum Beispiel länger um Dinge zu verstehen/ verinnerlichen)), das kann aber nur deine Lehrerschaft entscheiden, wie sie deine Erfolge einschätzen und ob es tatsächlich Sinn macht.
Probieren würde ich es an deiner Stelle auf jeden Fall, mehr als ablehnen können die ja nicht.
Wir haben auch viel hin und her überlegt (ich und meine Eltern), ob es nicht doch besser wäre, das Jahr nochmal zu machen oder nicht. Ich habe mich dazu entschieden, dass ich es auf jeden Fall probieren will. Ich habe ja nichts zu verlieren. Wenn ich jetzt das Jahr wiederhole weiß ich nie, ob es mir wirklich etwas gebracht hat, wenn ich jetzt in die nächste Klasse gehe kann ich noch immer zurück gehen, wenn es doch nicht funktioniert, aber dann habe ich es zumindest versucht und weiß, dass es falsch wäre zu bleiben. Ich könnte ja aber dann nach einiger Zeit schlecht sagen, ich gehe doch in die höhere Klasse, würde ich es nicht probieren.

Und das würde ich auch dir raten: Versuch dein Glück, dass du diesen Ausgleich bekommst & dich versetzen lässt :)

Da bin ich etwas skeptisch. Besprich´das - falls Du noch minderjährig bist - mit deinen Eltern. Vor allem im Hinblick auf die Frage, ob es überhaupt realistisch ist, den versäumten Stoff zusätzlich zum neuen Lernstoff im nächsten Schuljahr nachzuholen. Falls ihr doch so einen Antrag stellen wollt, dann wäre wohl auch ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Marius392 
Fragesteller
 18.04.2023, 20:49

Danke für deine Antwort! Ja ich habe mit meinen Eltern darüber gesprochen und die meinten halt auch, dass wir es versuchen sollten.. Ich bin halt auch allgemein ein guter Schüler und möchte aufgrund der Erkrankung nicht wiederholen. Wir sind nur skeptisch, ob es wirklich geht und was die Schule sagt...

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Marius392 
Fragesteller
 18.04.2023, 20:53
@Marius392

Das Gutachten würde mein Hausarzt sowie meine Chirurgin sofort erstellen.

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