Zivilrecht – die neusten Beiträge

Betrug begangen - welche Folgen?

Guten Tag geehrte Community,

ein guter Kollege von mir hat im Internet Betrug begangen und ist total frustriert und ängstlich, psychisch am Boden. Da ich ihm diesbezüglich nicht weiterhelfen kann (wenig bis keine Erfahrung), melde ich mich hier zu Worte, um von eurerseits Hilfe zu bekommen.

Folgender Fall: Im Jahre 2017 hat mein Kollege, der zu diesem Zeitpunkt noch 16 Jahre alt war, ein Abonnement mit Fake Daten abgeschlossen. Er hat dafür die Webseite "fake-it.ws" verwendet. Die Angaben auf der Seite sind alle komplett erfunden und gehören keiner Person zugeordnet. Auf der Webseite gibt es auch Bank Daten, die ebenfalls nach einem Algorithmus generiert werden, um den Kauf auf der Webseite zu bestätigen, ohne das am Ende Geld vom "Konto" gezogen werden kann. Mehr zu diesem Thema könnt ihr auf folgender Seite lesen: https://www.giga.de/ratgeber/specials/fake-it.biz-fake-identitaeten-falsche-konto-daten-generieren-ist-das-legal/

Die Angegebene Mail-Adresse ist von Outlook, jedoch nicht mit realen Daten sondern ebenfalls mit Fake, bspw. sieht der so aus: "apfel@live.de".

Bei der Webseite handelt es sich um eine online Lernplattform, mit verschiedenen Abonnement Angeboten. Das heißt, mein Kollege hat sich jetzt nichts Nachhause bestellt, sondern es verlief alles online ab. Der Schaden liegt bei 540€. Als erstes kamen Mahnungen von der Seite aus, diese wurden ignoriert, da es seiner damaligen Naivität verschuldet war und er über Mögliche Konsequenzen nicht gedacht hat. Nach gut zwei Jahren meldete sich per Mail eine Anwaltskanzlei, da man ihn auf postalischem Wege natürlich nicht erreichen konnte (wegen den Fake Angaben) und das Abonnement lief 2 Jahre, aus diesem Grund melden sich sie sich wieder. Bei der Mail wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Die Anwaltskanzlei nennt sich "KSP Rechtsanwälte". Es wurde kein VPN/keine Proxy verwendet.

Mein Kollege war bereit, die Summe zu bezahlen. Jedoch riet der Anwalt ihm, nichts zu unternehmen, da das Unternehmen trotz möglicher Zahlung eine Anzeige wegen Betrug stellen könnte. Aus diese Grund sitzen wir sozusagen im Zwiespalt.

Nun meine Frage, kann man anhand der IP-Adresse (die mittlerweile 2 Jahre alt ist) und der Mail Adresse meinen Kollegen ausfindig machen? Welche Art von Post könnte er erwarten? Ist eine Hausdurchsuchung möglich?

Ich bedanke mich. Nimmt bitte Rücksicht auf seine Psyche, da er die Tat absolut bereut und nach 2 Jahren auch nichts mehr damit zu tun haben wollte. Er ist sowieso komplett belastet mit anderen Problemen in seinem Leben (Familie etc.).

Vielen Dank!

Apple, Windows, Rechnung, Betrug, Rechtsanwalt, Schulden, Polizei, Webseite, Cookies, Recht, Anwalt, MacBook, Gesetz, Gaming, iOS, Tor, Android, Bestellung, Filme und Serien, Forderung, Gerichtsvollzieher, Identität, Inkasso, IP-Adresse, Jura, Kriminalität, Mahnung, Philosophie, Proxy, Rechtswissenschaft, Steam, Strafe, Strafrecht, Straftat, VPN, Zivilrecht, Abonnement, Betrugsversuch, KSP Rechtsanwälte, Strafverfolgung, Tor Browser

Kann man sich vor Gericht selbst vertreten im Zivilrecht?

Hallo

mir steht in den nächsten Monaten eine Gerichtsverhandlung bevor, es geht darum dass ich so einem Idioten mit dem ich einmal eine Affäre hatte vor einiger Zeit mal 300 Euro geliehen habe und diese nicht wiederbekam. (Und ja das war der der einmal bei einem Bierzelt jemanden zu Tode prügeln wollte.)

Ich habe ihn ein paar mal erinnert aber er ignorierte mich immer oder schrieb etwas freches zurück.

Vor ein paar Wochen schrieb ich ihm dann:

"Hallo NAME HERDENKEN

ich forderte dich auf den Betrag in Höhe von 300 Euro binnen 2 Wochen zu begleichen, andernfalls werden wir uns in naher Zukunft vor Gericht sehen.

Du tätest uns beiden einen Gefallen bei der Zahlung keine Probleme zu machen, aber wenn du möchtest helfe ich dir gerne dabei dir deine Zukunft zu verhauen.

Ich gewinne nichts dadurch, aber ich richte mich ganz nach dir."

Wie erwartet kam kein Cent sondern statt dessen lediglich ein paar besoffene Morddrohungen.

Ich schrieb nochmal dass er ja selbst entscheiden kann ob er freiwillig zahlt oder gerne tausende Euro zahlt. Er schrieb dann zurück dass er wenn ich ihn verklage sich vor Gericht schon irgendwie heraus redet und einfach sagt dass er das schon vor Wochen überwiesen hat und er mir dann noch alles mögliche anhängt.

Jetzt habe ich mal diesen Mahnbescheid da beantragt.

Ich weiß jetzt nicht ob er da Widerspruch einlegt oder nicht, ausschließen würde ich es aber nicht. (Vertrag ist da, Chatverläufe habe ich auch als Beweise und die Transaktionshistorie auch noch immer von daher kein Problem)

Allerdings möchte ich jetzt nicht 2000€ für einen Anwalt ausgeben, könnte ich mir zwar problemlos leisten und diese Kosten nachdem ich gewonnen habe auch an ihn abzugeben wäre zwar eine tolle Sache, aber es ist mir dann doch zu lästig irgendwie, die immens teure Gerichtsverhandlung muss er ja so oder so zahlen, da werden die für ihn entstehenden Kosten schon nicht zu kurz kommen.

Zahlen könnte er schon, wenn auch nicht allzu schnell, ich weiß nicht genau wo er arbeitet aber er war einmal beim Militär wo er wegen Unfähigkeit rausflog und jetzt ist er soweit ich weiß Hilfsarbeiter in der Gastronomie. Dort verdient man netto so ca 1400€ glaube ich.

Er besitzt ein Auto welches ein paar tausend Euro wert ist, könnte man sicher pfänden lassen, da er keinen Führerschein mehr besitzt ist er ohnehin nicht darauf angewiesen.

Kann man da einfach selbst zum Gericht hinfahren und sich selbst vertreten?

Oder muss man da einen Anwalt hinzuziehen?

lg Lisa

Geld, Schulden, Recht, Anwalt, Gericht, Gerichtsverhandlung, Pfändung, Zivilrecht

Busfahrer lässt Fahrgast nicht aussteigen, welche Konsequenzen kann man ziehen?

Mein Partner fuhr heute mit dem Bus im Main-Kinzig-Kreis von einem Bahnhof nach Hause. Dabei handelte es sich um einen Bus, welcher zusätzlich einen Art Anhänger mit sich führte, in dem weitere Fahrgäste transportiert werden können aufgrund der hohen Nachfrage. Sprich ein gesondertes Gefährt abgetrennt vom eigentlichen Bus, sodass man mit dem Busfahrer nicht unmittelbar Kontakt aufnehmen kann (hoffe einigermaßen verständlich ausgedrückt...)

Nun zu seinem Problem. Er drückte rechtzeitig den

Stopp
Knopf, um seinen Wunsch an der nächsten Haltestelle aussteigen zu wollen, dem Busfahrer mitzuteilen.

Dieser Aussteigewunsch wurde anscheinend nicht vom Busfahrer bemerkt (warum auch immer...angeblicher Defekt). Somit fuhr der Bus weiter... Mein Partner drückte sodann in seiner Not den Notrufknopf, um sofort Kontakt zum Busfahrer aufnehmen zu können. Er teilte mit, dass er doch aussteigen wollte, wieso er diesem Wunsch nicht nachkam... dieser gab an er habe keinen Wunsch erhalten und fuhr damit weiter in den nächsten Ort..... Er könne nun auch nicht mehr anhalten, da die Haltestelle bereits passiert wurde, so müsse mein Partner an der nächsten Station aussteigen.....die sich 5km in der nächsten Ortschaft befindet.... soweit so schlecht.

Die Laune meines Partners sank dementsprechen, da er bereits eine 12 Stunden Nachtschicht hinter sich hatte und eigentlich so schnell wie möglich ins Bett wollte...

Im nächsten Ort konnte er endlich den Bus verlassen. Der Busfahrer meinte, dass der Stopp-Knopf defekt sei. Woraufhin mein Partner entgegnete, dass man sodann ein Hinweisschild hätte aufhängen können um darauf hinzuweisen....

Nun wollte er sich bei der Verkehrsgesellschaft beschweren, die die Beschwerde jedoch an den Busbetreiber abwiegeln wollte. Dieser Betreiber war meinem Partner am Telefon so unverschämt pampig und aggressiv gegenüber, dass mein Partner nun gegen den Vorfall vorgehen möchte.

Die Frage ist nun jedoch was und wie?

Könnte man zivilrechtlich etwas einklagen oder liegt Strafrechtlich gar eine Freiheitsberaubung durch Unterlassen vor? Bin leider kein Jurist, daher momentan am Abwiegen was wir tun könnten, denn dieses Geschehen möchte mein Partner nicht auf sich sitzen lassen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Recht, Bus, Zivilrecht, Fahrgast, Fahrgastrechte, Freiheitsberaubung, strafrechtliche-verfolgung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Zivilrecht