Scheibe im Treppenhaus beschädigt wer zahlt?

Hallo zusammen,

wir sind im Dezember aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Ein Klaviertransportunternehmen hat mein Klavier die zwei Stockwerke heruntergetragen und dabei eine Scheibe im Treppenhaus zerbrochen. Der Unternehmer wurde benachrichtigt und meinte das sei kein Problem, er tausche die Scheibe aus. Die Hausbesitzerin hat mit ihm telefoniert und schrieb mir per WhatsApp alles okay, kn drei Wochen tauscht er die Scheibe.

Nach vier Monaten kontaktierte mich die Hausbesitzerin wieder und sagte mir es sei noch nichts passiert, der Klaviertransportunternehmer würde sie die ganze Zeit vertrösten und immer wieder sagen er komme zum vermessen und es dann nicht machen, ich soll mich jetzt darum kümmern. Die Mietkaution blockiert sie. So ging es weiter, er behauptet immer wieder er muss ausmessen, inzwischen will er ausgemessen haben und am 5.8. schrieb er dass er gerade die Scheibe bestellt. Ich bat um einen Nachweis, Bestellbestätigng, keine Antwort.

Nach wiederholtem Nachfragen behauptet er will ab kw 39 oder später die Scheibe wechseln. Keine Ahnung ob und was er bestellt hat, die Abmessungen hat er mir genannt und die haben gestimmt.

Die Hausbesitzerin sagt jetzt dass sie nicht mehr will dass er das macht und dass er mich sowieso nur hinhält, sie kennt einen Glaser, der soll es machen und ich soll die 300 Euro bezahlen.

Rechtlich darf sie es nicht von mir verlangen habe ich gehört, unsere Privathaftpflicht müssten wir anlügen und behaupten wir hätten die Scheibe zerbrochen, das wollen wir auch nicht., also ich muss es wohl bezahlen. Ich frage mich aber ob so etwas geht dass einer sich einfach drückt, er müsste ja eigentlich auch eine Versicherung haben, oder die Hausbesitzerin muss doch auch eine haben? Wir wohnen in einem Dorf bei Tübingen, der klaviertransport in Nürnberg. Ich möchte das im Guten beenden. Hat jemand einen Rat?

Haftpflichtschaden, Zivilrecht
Welche Anspruchsgrundlage?

Folgender Fall:

ich schreibe grade meine Hausarbeit im Schuldrecht AT und bin total verwirrt. Im Fall verkauft Privatverkäufer V seine antike Teak-Holz Kommode (also Stückschuld) für 1.500€ an die K weiter. Auf Wunsch der K soll die Kommode zu ihr geliefert werden. Der V beauftragt somit seinen Nachbarn N, der ihm als sehr zuverlässiger Fahrer bekannt ist, damit, für 100€ die Kommode zu K zu liefern. Auf dem Weg zur K hat N jedoch einen Autounfall, der durch leichte Unachtsamkeit des N verursacht wurde und die völlige Zerstörung der Kommode zur Folge hatte. Die K hatte die Kommode einen Tag zuvor gewinnbringend für 2000€ an X weiterverkauft und verlangt jetzt Schadensersatz aus abgetretenem Recht in Höhe von 2000€ von N. Der V hat ihr auf K‘s Wunsch seine gegen N gerichteten Schadensersatzansprüche wegen der Zerstörung abgetreten, wobei V dem N die Abtretung sofort schriftlich anzeigt.

N ist aber der Meinung, dass ihn keine Schadensersatzpflichtige trifft, schon garnicht in der Höhe.

Fallfrage: Steht K gegen N der geltend gemachte Anspruch aus abgetretenem Recht zu?

Nun meine Fragen:

  1. Welche Art Vertrag haben V und N geschlossen ? im Bearbeitervermerk ist die Prüfung von HGB Normen nämlich ausgeschlossen, was ist das denn sonst als ein Speditionsvertrag gemäß §453 HGB?
  2. Welche Anspruchsgrundlage kommt hier in Frage? ist hier im Obersatz die Abtretung zu erwähnen?
  3. Wo wird die Abtretung geprüft?
  4. ist hier die Drittschadensliquidation zu prüfen? und wenn ja, warum? ist diese überhaupt von der Fallfrage umfasst? es geht ja nur um einen Anspruch aus abgetretenem Recht
  5. Wo wird der entgangene Gewinn angesprochen?
  6. Habt ihr vielleicht ein grobes, vollständiges Prüfungsschema für meine Fallkonstellation?

ich danke euch schonmal im Voraus! Tut mir leid für die vielen Fragen, Schuldrecht AT ist bei mir schon 2 Semester her und ich habe darin keine Klausur geschrieben, weswegen ich es nie intensiv gelernt habe. Also bitte seht von jeglichen Vorwürfen ab.

Schadensersatz, Hausarbeit, Anspruch, Jurastudium, Schuldrecht, Zivilrecht, Abtretung
Bekomme ich Recht?

Ich habe vor 4 Jahren für mich und meine damalige Partnerin einen Hund gekauft ich stehe im Kaufvertrag und habe ihn auch bezahlt.Steuer zahle ich auch allein und Haftpflichtversicherung läuft auf meinen Namen .

Wir haben uns getrennt vor ca 2 Jahren und da ich mehr arbeite und sie zu Hause ist bzw unsere Tochter bei ihr wohnt ist der Hund die meiste Zeit bei ihr.Vor einem Jahr wurde mein Hund trächtig Vater ist der Hund von ihrem neuen Partner . Über die Schwangerschaft würde ich sehr spät informiert und die 10 Welpen sind gesund und munter zur Welt gekommen und sie sind bei ihr aufgewachsen ich habe das Essen zum Teil bezahlt.

Wie ich später herausgefunden habe hat sie und ihr neuer Partner die Welpen bei einer Tiervermittlung announciert und für 900 Euro pro Welpe diese alle verkauft.Also muss ich davon ausgehen daß sie 9000 Euro verdient haben und sich das Geld wohl geteilt haben. Ich zahle für die Frau noch diverse andere Dinge und habe ihr auch viel Geld geschenkt bzw Sachen wue Urlaub und Auto bezahlt. Jetzt fordert sie von mir immer mehr Geld sprich Unterhalt und besteht auf ihr Recht. Ich bin zahle alles brav aber sehe nicht ein das Geld der verkauften Welpen ihnen auch noch zuzugestehen. Habe ich eine Chance das zivilrechtlich einzuklagen wahrscheinlich über das Landgericht mit Anwalt weil die Summe von 9000 im Raum steht.Tierarzt Kosten und Pflegegeld würde ich natürlich nicht einfordern.

Ich wollte nicht die Mutter meiner Tochter verklagen aber sie macht mich finanziell und psychisch fertig und ich bin nicht bereit alles zu akzeptieren.

Hundebesitzer, Unterschlagung, Zivilrecht
Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagen (Flecken+ Loch nach Umzug)?

Hallo,

habe, bereits im Juni, einen Gebrauchtwagen erworben, der, wie sich später herausstellte, stark mangelbehaftet ist. (Wahrscheinlich Vetternwirtschaft beim TÜV, uns wurde gesagt, er hätte die Plakette gar nicht erhalten dürfen).

Es fing an mit einem Problem mit dem Ausgleichsbehälter wodurch das Auto Wochen lang still stand. Nachdem endlich eine Reaktion des Verkäufers erfolgte, wurde das Probleme in der Werkstatt behoben - dabei kamen aber deutlich schlimmere Mängel zum Vorschein, vor allem ist die Zylinderkopfdichtung Schrott und muss zeitnah ausgetauscht werden. Grob geschätzt, mindestens 2500€ an Reparaturkosten für einen 4000€ Wagen.

Die Kommunikation mit den Verkäufer war von Anfang an schwierig (von einfach keine Antwort bis falsche Versprechungen).

Von Anfang an sagten wir, dass wir das Auto spätestens Ende August einsatzbereit benötigen. Jetzt hat er einen Ersatzwagen in Aussicht gestellt. Wir mussten allerdings einen Umzug durchführen - Auto war fest eingeplant, hatten keine andere Möglichkeit - wobei leider der Autohimmel in Mitleidenschaft gezogen wurde: Er hat sich an einigen Stellen gelöst und hängt ein bisschen herunter, außerdem ist leider ein stecknadelgroßes Loch an einer Stelle entstanden+ ein kleiner Fleck, der sich aber wahrscheinlich entfernen lässt.

Meine Frage: Inwiefern beeinträchtigen diese (neuen) optischen Mängel das Gewährleistungsrecht? Inwiefern müssen wir hier den durch uns entstandenen Schaden beim Tausch "gegenrechnen"? Wir haben ihm nochmals eine Frist bis zum 15. gesetzt, am 10. soll nun der potenzielle Autotausch stattfinden.

Wenn du/Sie bis hierhin gelesen hast, vielen Dank.

Freue mich über Tipps/Anregungen/Erfahrungen und natürlich Fachwissen.

Gruß

Gebrauchtwagen, Anwalt, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Kfz-Recht, Zivilrecht, Gebrauchtwagenverkauf, Gebrauchtwagenhändler, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht

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