Hypothetischer Fall, wir sind ja alle ganz brav:
Der Käufer K bestellt beim Versandhändler V einen gebrauchten Komplett-PC. Als dieser geliefert wird, stellt K mit einem handelsüblichen Testprogramm fest, daß eins der beiden verbauten RAM-Module (Wert: ca. 9 Euro) fehlerhaft ist. Er kann den Fehler klar auf dieses Modul eingrenzen; er tritt auf, egal in welchem Slot dieses verbaut ist, auch nach Zurücksetzen der BIOS-Einstellungen auf die Standardwerte, und tritt nicht auf, wenn es nicht im PC steckt.
Noch am gleichen Tag sendet der K deshalb eine E-Mail mit einer Fehlerbeschreibung, einer Beschreibung seiner Fehlersuche und einem Screenshot der Fehlermeldungen des Testprogramms an den V und erhält eine automatische Antwort, die ankündigt, daß aufgrund von Personalknappheit eine Reaktion bis zu 10 Tagen dauern könnte, und darum bittet, von Nachfragen abzusehen, da diese zusätzlichen Aufwand bedeuten und damit den Ablauf weiter verzögern würden.
Nachdem er 14 Tage lang nichts weiter gehört hat, kauft K anderweitig ein weiteres RAM-Modul und nimmt den PC in Betrieb, wobei keine weiteren Fehler auftreten.
Einen Monat nach seiner Mail erhält K dann von V eine Antwort mit einem Rücksendelabel und der Bitte, das defekte Gerät zurückzusenden. Daraufhin schickt er das defekte RAM-Modul unverzüglich ein.
Nach zwei weiteren Wochen meldet sich der V und fordert den K auf, den kompletten PC einzusenden, damit dieser überprüft und weitere Schäden ausgeschlossen werden können.
K weigert sich mit der Begründung, daß er das Gerät benötige und bei einer Rücksendung zunächst seine Daten löschen müsse und eine weitere monatelange Wartezeit befürchte, er keine weiteren Probleme festgestellt habe und V den Defekt des RAM-Moduls ja durch einen eigenen Test leicht feststellen könne; ebenso durch Vergleich der Seriennummern, daß das zurückgeschickte Modul tatsächlich aus dem gelieferten PC stamme.
Daraufhin verweigert V die Nacherfüllung oder Minderung.
- Zurecht?
- Wenn nicht: Welche Möglichkeiten hat K?