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Privat Auto verkauft und Anwaltsbrief jetzt?

Hallo! Haben einen 17 Jahre alten 3er BMW mit 204.000km verkauft mit 5. Hand, privat unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, gekauft wie besichtigt, neueste mobile.de Kaufvertrag-Vorlage. Auto hat noch 10,5 Monate TÜV, 12fach bereift für 3.800€. Der neue Besitzer ist jetzt 6. Hand..

Er hat ihn probegefahren und hat sich den Wagen insgesamt drei Mal angesehen und beim 3. Mal gekauft. Dann 40km nach Hause gefahren und zur Werkstatt zum kontrollieren. Daraufhin kam ein ziemlich interessanter Anwaltsbrief (nach einer Woche), nachdem er mir persönlich aufgelauert hat und ich mich dadurch bedroht fühlte...war der Polizei egal, da keine Zeugen.

Zum Brief: laut seiner Werkstatt, sind von den 4 Zylindern 3 Zylinder defekt (wie kann das sein? Dadurch kann der Motor doch nicht mal fahren?). Und das war der Befund seiner Werkstatt (namentlich nicht genannt) und sie unterstellen uns, dass wir davon Kenntnis hatten und ihm das arglistig verschwiegen haben. Aber bei uns ist der Wagen von a nach b gefahren ohne Probleme, also wir wussten nichts davon. Wir sind ja keiner Mechaniker und der Wagen war zuletzt vor 6 Monaten beim Service.

Jetzt sollen wir ihm den Schaden 2.500-3000€ reparieren (binnen 14 Tage) und ihm noch all seine Kosten ersetzen. Mich ärgert diese Situation fürchterlich, dass wir so behandelt werden, obwohl wir uns 3 Mal getroffen haben zur Fahrzeugabwicklung und er das Fahrzeug jedes Mal gesehen hat.. ist das ein Witz? Zudem ist der Käufer doppelt so alt wie wir. Er Mitte 40 und wir Anfang 20. Da kann man doch Kenntnis voraussetzen, da er zudem noch dasselbe Model (3er BMW) aus den 90ern hatte...

Selbstvertändlich hat er eine Rechtsschutzversicherung und droht mit einer Klage vor Gericht, wenn wir ihm all das nicht bezahlen. Und das sehen wir nicht ein und können das auch nicht! Wie kann der (angebliche Schaden fast mehr kosten, als das ganze Auto?)

Bitte um eure Einschätzung, da mich das echt nicht in Ruhe lässt...

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Auto privat verkauft. Käufer macht Probleme?

Hallo

Haben vor 5 Tagen einen alten BMW aus 2008 mit 203.000 km, 5. Hand verkauft, mit Kaufvertrag und Ausschluss der Sachmängelhaftung für 3.800€.

Gestern überraschte mich der Käufer plötzlich (eher drohende Haltung in der Tiefgarage und wollte meinen Ausweis und wenn ich ihn nicht gebe, dann ruft er die Polizei. Darauf habe ich es ankommen lassen und die Polizei juckte es halt 0, dass er mir in der Tiefgarage aufgelauert hat und wollte nur meinen Ausweis für deren Protokoll, aber nicht um meine Daten an den Herren weiterzugeben (denn darauf bestand ich und ich hoffe, dass sich die Polizistin daran hält, oder nicht? Freiwillig gebe ich ja keine Ausweiskopie an den..)

Jetzt meinte der Kollege, dass der Motor von den 4 Zylindern nur auf 3 laufen würde (ohne Beweise, ohne nix) und sagt in der TG, dass ich ihn verarscht habe.. wie kann das sein? ich weiß von keinen Mängeln und der fordert, dass ich das Auto zurücknehme und droht mir mit Anwalt und Klage. Und er ist den Wagen sogar 2 mal probegefahren und das kann meine Freundin bezeugen.

Hab ich da etwas zu befürchten oder wie sieht es aus? Weil selbst wenn der mir nochmal in der Tiefgarage auflauert, was soll ich tun? Denn ich habe auch die Polizei deshalb gerufen und nach 40 Minuten kamen die? Was soll ich da tun?

Vielleicht versteht mich ja jemand mit meiner Situation und kann mir mit Rat und Tat zur Seite stehen... :/

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Zivilklage KFZ Haftpflicht?

Hallo zusammen,

ich hatte im Dezember einen Autounfall, bei dem ich schuld war. Ich habe den Schaden bei der ADAC gemeldet, und Mitte Januar wurde mir mitgeteilt, dass der Fall erledigt sei. Ich dachte, das wäre damit abgeschlossen. Nun habe ich jedoch eine Zivilklage erhalten, weil die Unfallgegnerin mehr Geld fordert. Laut Gutachten wurden 9.500 € verlangt, die ADAC hat jedoch nur 5.000 € überwiesen.

Ich wurde nun mit verklagt und frage mich, was als Nächstes passieren wird. Die Klage hat die ADAC nun auch erhalten.

Muss mir die ADAC gesetzlich einen Anwalt zur Verfügung stellen, der für mich die Klage abwehrt und den Widerspruch einlegt?

Die ADAC teilte mir jedoch mit, dass ich zunächst selbst der Klage widersprechen soll und sie danach alles Weitere übernehmen würden.

Muss ich dafür einen Anwalt beauftragen oder reicht es, wenn ich selbst ein kurzes Widerspruchsschreiben ans Amtsgericht sende?

Z.B

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich fristgerecht meine Verteidigungsbereitschaft und widerspreche der gegen mich erhobenen Klage vollumfänglich.

Die Angelegenheit fällt in den Deckungsbereich meiner Kfz-Haftpflichtversicherung (ADAC Autoversicherung AG). Ich habe meinen Versicherer informiert und um vollständige Freistellung sowie Übernahme der Prozessvertretung gebeten. "

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Subsumtionstechnik; Was genau fällt noch unter das Anspruchsschema?

Hallo,

mir ist gerade das Thema Recht durch den Kopf gegangen.
Unter anderem das Thema "Subsumtionstechnik".

Bei der Prüfung von einem Fall muss der Prüfer nach einen bestimmten Schema vorgehen. Ich habe die mir eingefallenen Prüfungspunkte aufgeführt und mit Beispielen beschrieben. Wäre jemand so lieb und würde mal bitte drüber schauen ob es in der richtigen Reihenfolge ist, ich etwas vergessen habe oder weitere Beispiele aufgeführt werden können?

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I. Anspruch entstanden ist

Hier wird geprüft ob der Anspruch wirklich entstanden ist.
Bsp.:

Liegt ein Kaufvertrag vor. Liegt ein anderer Vertrag vor aus dem ein Anspruch entstehen könnte.

A hat mit B einen wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen, A ist Käufer.

Weitere prüfbare Punkte;
Prüfung der Geschäftsfähigkeit (Altersprüfung)
Form (Was ist damit gemeint)
Verbotsgesetz (Was ist damit gemeint)
Gute Sitten (Was ist damit gemeint)
Anfechtung (Was ist damit gemeint)

II. Ist der Anspruch durchsetzbar?

Hier wird geprüft ob A die nötigen Mittel zur Zahlung der Kaufsumme zur Verfügung stehen.

III. Ist der Anspruch untergegangen?

Hier wird geprüft ob der Anspruch verjährt ist, oder aus irgendeinem anderen Grund untergegangen ist. Eventuell andere Gesetzliche Rahmenbedingungen die Greifen.

IV. Ergebnis

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