Zivilrecht – die besten Beiträge

Komische Situation?

Gleich mal zum Thema: Heute war ich im Einkaufszentrum unterwegs, als ich bemerkte, dass eine Frau, etwa 30 Jahre alt, mich seltsam anstarrte. Sie sah weder verrückt noch auffällig aus, sondern war eine ganz normale Frau, die mit ihrer Mutter oder Freundin unterwegs war. Trotzdem beobachtete sie mich die ganze Zeit, drehte sich immer wieder zu mir um. Es ging soweit das es auch anderen Passanten aufgefallen ist während ich die Treppe hinunterging blieb sie kurz stehen, schaute nochmals um , und ihre Begleitperson griff ihr an die Schulter und sagte auf Türkisch: „Komm jetzt.“ und Sie lief weiter und schaute weiterhin Auch davor, als wir im selben Laden waren, drehte sie sich immer wieder um und schaute mich an.

Ihr Blick wirkte irgendwie verwirrt, verwundert, sauer, aber auch irgendwie neutral – als würde sie mich gleich ansprechen.

Ich habe sie nicht angesprochen, weil die ganze Zeit eine gewisse Entfernung zwischen uns war und ich ehrlich gesagt keine Lust hatte, in dem Moment mit irgendjemandem zu diskutieren.

Ich habe jetzt noch einmal darüber nachgedacht, aber ich kenne sie auf keinen Fall und wüsste auch nicht, wie ich sie kennen könnte.

Ich bin übrigens auch eine Frau, daher finde ich das Ganze umso seltsamer.

Wie beurteilt ihr das Ganze? Was hättet ihr gemacht?

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Wehrpflicht wieder einführen?

Laut #NDRfragt-Umfrage sehen die Befragten die Bundeswehr mehrheitlich nicht in der Lage, Deutschland gegen einen Angriff angemessen zu verteidigen. Es fehle demnach an Ausrüstung und Personal. Viele sind für die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

schreibt der NDR. Des Weiteren geht aus selbiger Umfrage hervor, dass sich 2/3 der Menschen die Wehrpflicht wieder zurück wünschen.

Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern 2011 ausgesetzt. Die Wehrpflicht galt dem Zwecke [m]ilitärische Verantwortung und das Engagement für demokratische Prinzipien sollten sich verbinden".

Im Grundgesetz steht unter Artikel 12a:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Die Verweigerung dessen kann zu einem Ersatzdienst verpflichten. Allerdings ist es klar eine Kann-Bestimmung. Die Wehrpflicht stellt allerdings auch eine Heterogenität sicher, und verhindert ein Auffangbecken für radikale Demokratiefeinde.

Die Bundeswehr ist personell nicht mehr gut aufgestellt. Im Falle eines Krieges kann sich Deutschland nicht ausreichend verteidigen, so die Meinung vieler Menschen.

Meine Fragen an euch:

  • Sollte die Wehrpflicht bzw. ersatzweise ein Zivildienst eingeführt werden?
  • Sollten, wenn die Wehrpflicht wieder inkrafttritt, auch Frauen zum Militär?
  • Sollte, wenn der Zivildienst wieder eingeführt wird, dieser auch von Frauen abgeleistet werden?
  • Sollte die Bundeswehr besser finanziert werden?

Quellen:

https://www.ndr.de/ndrfragt/Umfrage-zur-Bundeswehr-Mehrheit-will-die-Wehrpflicht-zurueck,wehrpflicht186.html

https://www.merkur.de/politik/wehrpflicht-pistorius-wehrdienst-bundeswehr-pro-kontra-vorteile-nachteile-armee-verteidigung-krieg-92704376.html

https://praxistipps.focus.de/kommt-die-wehrpflicht-zurueck-pro-und-contra-argumente_173891

Nein, die Wehrpflicht sollte nicht wieder inkrafttreten, weil. 58%
Ja, die Wehrpflicht sollte wieder inkrafttreten, weil... 39%
Es sollte stattdessen der Zivildienst eingeführt werden, weil... 3%
Ich bin zwiegespalten/keine Meinung... 0%
Andere Lösung: 0%
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Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagen (Flecken+ Loch nach Umzug)?

Hallo,

habe, bereits im Juni, einen Gebrauchtwagen erworben, der, wie sich später herausstellte, stark mangelbehaftet ist. (Wahrscheinlich Vetternwirtschaft beim TÜV, uns wurde gesagt, er hätte die Plakette gar nicht erhalten dürfen).

Es fing an mit einem Problem mit dem Ausgleichsbehälter wodurch das Auto Wochen lang still stand. Nachdem endlich eine Reaktion des Verkäufers erfolgte, wurde das Probleme in der Werkstatt behoben - dabei kamen aber deutlich schlimmere Mängel zum Vorschein, vor allem ist die Zylinderkopfdichtung Schrott und muss zeitnah ausgetauscht werden. Grob geschätzt, mindestens 2500€ an Reparaturkosten für einen 4000€ Wagen.

Die Kommunikation mit den Verkäufer war von Anfang an schwierig (von einfach keine Antwort bis falsche Versprechungen).

Von Anfang an sagten wir, dass wir das Auto spätestens Ende August einsatzbereit benötigen. Jetzt hat er einen Ersatzwagen in Aussicht gestellt. Wir mussten allerdings einen Umzug durchführen - Auto war fest eingeplant, hatten keine andere Möglichkeit - wobei leider der Autohimmel in Mitleidenschaft gezogen wurde: Er hat sich an einigen Stellen gelöst und hängt ein bisschen herunter, außerdem ist leider ein stecknadelgroßes Loch an einer Stelle entstanden+ ein kleiner Fleck, der sich aber wahrscheinlich entfernen lässt.

Meine Frage: Inwiefern beeinträchtigen diese (neuen) optischen Mängel das Gewährleistungsrecht? Inwiefern müssen wir hier den durch uns entstandenen Schaden beim Tausch "gegenrechnen"? Wir haben ihm nochmals eine Frist bis zum 15. gesetzt, am 10. soll nun der potenzielle Autotausch stattfinden.

Wenn du/Sie bis hierhin gelesen hast, vielen Dank.

Freue mich über Tipps/Anregungen/Erfahrungen und natürlich Fachwissen.

Gruß

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Gewährleistung: Darf der Verkäufer beim Defekt eines kleinen Bauteils die Rücksendung des ganzen Geräts verlangen?

Hypothetischer Fall, wir sind ja alle ganz brav:

Der Käufer K bestellt beim Versandhändler V einen gebrauchten Komplett-PC. Als dieser geliefert wird, stellt K mit einem handelsüblichen Testprogramm fest, daß eins der beiden verbauten RAM-Module (Wert: ca. 9 Euro) fehlerhaft ist. Er kann den Fehler klar auf dieses Modul eingrenzen; er tritt auf, egal in welchem Slot dieses verbaut ist, auch nach Zurücksetzen der BIOS-Einstellungen auf die Standardwerte, und tritt nicht auf, wenn es nicht im PC steckt.

Noch am gleichen Tag sendet der K deshalb eine E-Mail mit einer Fehlerbeschreibung, einer Beschreibung seiner Fehlersuche und einem Screenshot der Fehlermeldungen des Testprogramms an den V und erhält eine automatische Antwort, die ankündigt, daß aufgrund von Personalknappheit eine Reaktion bis zu 10 Tagen dauern könnte, und darum bittet, von Nachfragen abzusehen, da diese zusätzlichen Aufwand bedeuten und damit den Ablauf weiter verzögern würden.

Nachdem er 14 Tage lang nichts weiter gehört hat, kauft K anderweitig ein weiteres RAM-Modul und nimmt den PC in Betrieb, wobei keine weiteren Fehler auftreten.

Einen Monat nach seiner Mail erhält K dann von V eine Antwort mit einem Rücksendelabel und der Bitte, das defekte Gerät zurückzusenden. Daraufhin schickt er das defekte RAM-Modul unverzüglich ein.

Nach zwei weiteren Wochen meldet sich der V und fordert den K auf, den kompletten PC einzusenden, damit dieser überprüft und weitere Schäden ausgeschlossen werden können.

K weigert sich mit der Begründung, daß er das Gerät benötige und bei einer Rücksendung zunächst seine Daten löschen müsse und eine weitere monatelange Wartezeit befürchte, er keine weiteren Probleme festgestellt habe und V den Defekt des RAM-Moduls ja durch einen eigenen Test leicht feststellen könne; ebenso durch Vergleich der Seriennummern, daß das zurückgeschickte Modul tatsächlich aus dem gelieferten PC stamme.

Daraufhin verweigert V die Nacherfüllung oder Minderung.

  1. Zurecht?
  2. Wenn nicht: Welche Möglichkeiten hat K?
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Zivilprozess: wie hoch die Chance, dass ich gewinne :(?

Hallo zusammen!

Im September letzten Jahres ist mir ein Roller-Fahrer hinten links draufgefahren und hat einen guten 4-stelligen Schaden bei mir am Heck verursacht.. Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe, musste ich mir das Geld für die Klage leihen und später noch das ganze Geld für den Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde. (waren auch fast 4.000€ - geliehen :/ )

Das Gutachten wurde seit Feburar in Auftrag gegeben, nachdem der von mir Beschuldigte beim Richter meinte, er weiss nicht, ob es zur Kollision kam (hat er 3x wiederholt), bis ihn der Richter zwang zu sagen, ob es eine gab oder nicht und er meinte "hmm, nein". Nun ist der Gutachter erkrankt und seit Mai wurde ein neuer beauftragt und bis 31.12.2025 soll das Gutachten dem Gericht vorliegen.

Jetzt habe ich natürlich bisschen Sorgen, dass ich alles verlieren werde und Schulden ohne Ende haben werde, da ich schließlich unschuldig bin.. den Richter hat der Polizeibericht auch nicht unbedingt interessiert, obwohl die Polizisten es so festhielten, dass er den Sicherheitsabstand nachweislich nicht eingehalten hat und die Schäden (mit Zollstock ausgemessen) durch den Roller verursacht wurden und meine Bilder vom Unfallort wurden in der 1. Verhandlung nicht gezeigt vom Anwalt...

Das warten macht mich verrückt, kann ich nur sagen..

Was sagt ihr dazu? Und wie sind eure Erfahrungen, was Zivilprozesse angeht, ob ihr euer Recht bekommen habt oder nicht, und ob ihr auf Kosten sitzengeblieben seid, obwohl ihr unschuldig wart

Freue mich auf Erfahrungsberichte :)

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