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Firma "Fair parken" - Forderung einer Vertragsstrafe für Parken ohne Parkscheibe aussitzen oder zahlen?

Wer hat schon mal eine Forderung einer Vertragsstrafe von fair parken für Parken ohne Parkscheibe auf einem von dieser Firma bewirtschafteten Parkplatz bekommen?

Die Firma schickt mir wiederholt Forderungen in immer größerer Höhe, weil ich angeblich auf einem von ihe bewirtschafteten Supermarktparkplatz geparkt haben soll. Dazu folgende Fragen, bitte nur Antworten, wenn du oder eine dir gut bekannte Person Kenntnis über Fälle dieser Art hat:

  1. gehen die tatsächlich in das gerichtliche Mahnverfahren, das sie immer androhen?
  2. wie groß sind die Chancen, einen Prozess im Falle eines Mahnverfahrens zu gewinnen (Fahrer nicht bekannt, zusätzliche Gebühren nicht berechtigt, weil Benachrichtigung an der Windschutzscheibe nicht nachweisbar oder andere Argumente)? Wie urteilen die Gerichte üblicherweise in solchen Fällen? So etwa in Prozent, was sagen erfahrene Anwälte oder der ADAC aus Erfahrung von solchen Fällen?
  3. wie hoch sind die Kosten, wenn man das gerichtliche Mahnverfahren verliert und zum Zahlen verdonnert wird?
  4. Wie kann man die Vertragsstrafen-Abzocker möglichst effektiv schwächen und schädigen, damit diese Abzocke für sie aunrentabel wird, dieser Scheiß an deutschen Supermarktparkplätzen aufhört und die Supermärkte eine bessere Lösung für ihre Parkplätze zu finden gezwungen sind als Abzockfirmen zu beauftragen?
Auto, Recht, parken, Parkplatz, Zivilrecht, vertragsstrafe, Auto und Motorrad

Ist das eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Hallo,

ich schreibe, da ich wegen Körperverletzung angezeigt wurde, welche Tat ich auf keinem Fall begangen habe.

Ich und meine Freundin haben eine Wohnung und mein Untermieter und seine Frau beziehen unter uns Eine. Zu dem Zeitpunkt war meine Freundin nicht da.

Mein Nachbar hat mich bewusst in meinen Keller vom Hof verdrängt, damit ich keine Zeugen habe. Seine Frau war dabei, hat zugeguckt und ab und zu irgendwas Verbales, Unnötiges dazugegeben.

Dort hat er mich am Arm gefasst und geschubst, worauf hin ich ihn zurück schubste und er leider leicht gegen die Wand stößte und mich danach wegen Körperverletzung anzeigte.

Wie schon gesagt, ich habe keine Zeugen von der vermeintlichen Straftat, nur davon, dass er mich angeschrien, um mich "klein zu halten" und dass ich und alle anderen im Haus generell nicht mit ihm klarkommen, wegen seiner unfreundlichen Art.

Er geht bewusst zur Polizei, um zu klagen, Schadensersatz zu verlangen und den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Er versucht das auch vorher außergerichtlich zu machen, was sich durch Aussagen wie: "50€ reichen mir nicht, es müssten schon 500€ sein! Sie sollen ja auch bluten!" Das hat er bei vielen schon im Haus versucht.

Bei mir hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Jetzt nutzt er den Privatklageweg.

Jetzt meine Frage:

Sind die beiden oben genannten, fett markierten "Taten" strafbar o. ordnungswidrig?

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Schuldrecht BT II und Sachenrecht in 6 Wochen?

Hey allerseits,

ich weiß gerade nicht so genau, was ich machen soll. Ich bin jetzt im 4. Semester meines Jura-Studiums und beende dieses Semester meine ZP.
Problem: Ich war nun die ersten 2 Monate des Semesters krank, also richtig krank, so dass ich nichts machen konnte. Jetzt bin ich wieder komplett genesen und habe noch 6 Wochen Zeit, dann muss ich in ZR III eine Klausur schreiben, welche aus Schuldrecht BT II und Sachenrecht besteht (ferner auch noch die Klausur im Verwaltungsrecht AT, welche aber eher weniger ein Problem ist, da es wirklich nur AT ist und kein Prozessrecht ist). Ist das irgendwie machbar? Ich bin am verzweifeln. Abmelden oder die Klausuren schieben geht bei uns an der Uni nicht, ich muss sie mitschreiben. Ich habe mir die ersten 3 Semester wirklich den Hintern aufgerissen und fast jede Klausur zweistellig geschrieben. Mein Traum ist es einmal bei der Großkanzlei Clifford Chance zu arbeiten und der erste Meilenstein wäre das Stipendium von Clifford Chance. Sie wollen mindestens 10 P Durchschnitt in der ZP dafür sehen. Ich bin derzeit zwischen 10 und 11 im Durchschnitt, deswegen muss ich die ZR III und die ÖffR III Klausur zumindest 9 Punkte schreiben, um bei diesem Schnitt zu bleiben, sonst würde der Traum des Stipendiums platzen. Aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll. GoA, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht, Sachenrecht I (mit Ausnahme von Pfandrechten an beweglichen Sachen) und Sachenrecht II (mit Ausnahme von Hypothek und Grundschuld) in 6 Wochen. Ich mache mir gerade nicht nur Gedanken, ob ich in der Klausur 9 Punkte schreiben, sondern, ob ich sie überhaupt bestehen kann. Das ist so viel. Hat jemand Tipps, wie ich vorgehen sollte? 1 Tag die Woche, bin ich von morgens bis abends arbeiten. 1 Tag VerwR und 1 Tag StrafR. Ich habe also 4 Tage die Woche für ZR. Pro Tag lerne ich immer 2x 4h. Wenn jemand eine gute Strategie hat, wäre ich wirklich sehr sehr dankbar, wenn er sie mit mir teilen könnte.

Lernen, Schule, Jura, Jurastudium, Zivilrecht, Ausbildung und Studium

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