Zivilrecht – die besten Beiträge

Welche Ansprüche hat B?

B und F sind verheiratet. B kauft eine Küchenmaschine bei A. B überreicht A als Anzahlung 500 € und vereinbart mit diesem, dass er am nächsten Tag die Restsumme vorbeibringt. A ist einverstanden und gibt dem B die Küchenmaschine schon mit, vereinbart aber zur Sicherheit mit B einen Eigentumsvorbehalt. B zahlt am nächsten Tag vereinbarungsgemäß die restlichen 3.500 €. Da F auf Geschäftsreise ist und B sich ohnehin selbst versorgen muss, probiert er nunmehr die Küchenmaschine aus, kommt aber nicht so richtig damit klar. Als er am 07.09. im Golfclub dem C, einem alleinstehenden Immobilienmakler davon berichtet, ist dieser nicht uninteressiert. Am nächsten Tag bespricht C die Angelegenheit mit seiner Haushälterin D, die auch meint, dass die Maschine eine gute Ergänzung in der Küche sei. C beauftragt daher die D, das Gerät von B zu besorgen. Da das Gerät jetzt ja gebraucht sei, sollte sie über den Preis verhandeln. D handelt mit B einen Preis von 3.300 € aus und bringt das Gerät samt Zubehör, dessen Wert zu diesem Zeitpunkt 3.700 € beträgt, zu C. Der C überweist noch am selben Tag die 3.300 € an B. Die D kann sich nunmehr auf ihre anderen Aufgaben als Haushälterin konzentrieren, da das Gerät ihr einen Teil der Küchenarbeit abnimmt. Bereits nach kurzer Zeit ist der verwöhnte C aber das Essen leid und möchte doch lieber von D persönlich bekocht werden. Deswegen veräußert C am 11.09. das Gerät an einen Kunden, den E. Der gesch.ftstüchtige C erzielt hierbei einen Kaufpreis von 3.900 €, weil er zutreffend äußert, das Gerät sei wie neu und dass es wegen der großen Nachfrage zur Zeit für neue Geräte Lieferengpässe gebe. Fortan benutzt E das Gerät und ist hiermit auch absolut zufrieden.

Als nunmehr F am 05.10. von ihrer Geschäftsreise zurückkommt und ihr B über die Ereignisse berichtet, ist F empört: Da B „zwei linke Hände habe“ sei klar, dass er mit dem Gerät nicht zurechtgekommen sei, jedoch hätte sie gern mit dem Gerät gearbeitet. Die F macht dem B daher Vorwürfe, dass er das Gerät veräußert habe. Er solle zusehen, wie er das Gerät zurückbekomme. Da B deswegen übelgelaunt bei C anruft und nunmehr auch noch erfährt, dass C die Maschine gewinnbringend weiterveräußert hat, was von F im Hintergrund des Telefonates auch noch höhnisch kommentiert wird, kocht B vor Wut. Er erklärt gegenüber C die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Die D habe ihn „abgezockt“. Die D habe ihm der Wahrheit zuwider erklärt, es gebe bereits ein Nachfolgemodell bzw. es gebe auf das Modell erhebliche Rabatte wegen technischer Fehler. Das sei aber unzutreffend, wie er am 10.09. durch Anruf bei A erfahren habe. C, der ohnehin nicht mehr gut auf B zu sprechen ist, nachdem er kürzlich erfahren hatte, dass B beim letzten Golfturnier geschummelt habe, weist den Täuschungsvorwurf entschieden zurück: D, seine langjährige Haushälterin, würde niemals bewusst die Unwahrheit sagen. Nunmehr springt F ans Telefon und äußert gegenüber C, der Vertrag des C mit B sei „null und nichtig“. C äußert, wenn dem so sei, müsse er dann ja auch seinen gezahlten Kaufpreis zurückerhalten. Ferner habe er eine defekte Sicherung sowie eine defekte Dichtung an der Maschine austauschen lassen, was ihn 30 € gekostet habe. Dies müsse dann ja wohl auch erstattet werden. Im Übrigen sei es seine Sache, wenn er die Maschine gewinnbringend weiterveräußert habe. Schließlich sei bekannt, dass er ein guter Geschäftsmann sei.

Ansprüche B gegen C, D, E?

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Feststellungs- oder Leistungsklage bei rückwirkender Mietminderung?

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten eine Klage gegen meinen Vermieter eingereicht, in dem ich ihn dazu auffordere, die (defekte) Badezimmerheizung zu reparieren, weil er ganz lange nichts gemacht hat trotz Aufforderungen, sowie folgendes: "II.

Festzustellen, dass die monatliche Bruttomiete in Höhe von derzeit ***,00 Euro (inkl. Betriebskosten und Heizkosten) wegen der seit Mietbeginn am **.**.2024 anhaltenden Funktionsunfähigkeit der Badezimmerheizung ab dem 08.12.2024, hilfsweise ab einem früheren, vom Gericht zu bestimmenden Zeitpunkt, bis zur vollständigen Mängelbeseitigung in Höhe von 20 %, hilfsweise in einem vom Gericht gemäß § 287 ZPO zu bestimmenden Umfang, gemindert ist."

Ich bin kein Jurist und habe die Klage nach meinem besten Können geschrieben. Da ich zusätzlich einen Antrag auf PKH gestellt habe, ist die Klage noch nicht anhängig.

Die Klageschrift habe ich am 15.04.2025 beim Amtsgericht eingereicht, am 23.04.2025 hat mein Vermieter die Heizung repariert (die haben einfach das Rohr im Keller aufgedreht, ohne mich zu benachrichtigen). Ich habe das dem Amtsgericht gemeldet und den Antrag auf Reparatur zurückgezogen. Jetzt schreibt mein Vermieter in einer Stellungnahme zu meinem Antrag auf PKH an das Gericht, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, weil ich ja eine Leistungsklage einreichen müsste und keine Feststellungsklage.

Ich frage mich aber, ob das stimmt, weil die Höhe der Mietminderung sowie die Dauer ja noch fraglich ist und ich das erstmal gerne klären möchte bevor ich meinen Vermieter auf Zahlung verklage. Hat mein Vermieter Recht oder was soll ich jetzt machen? Ich weiß, dass das ein recht kompliziertes Thema ist, aber ich würde mich wirklich sehr über eine fachkundige Meinung freuen!

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Weiteres Vorgehen - Unternehmen reagiert nicht auf Anwaltsschreiben?

Ich habe bei einem großen Online-Technikvermieter ein E-Bike gemietet, dabei zahle ich über die Mindestlaufzeit von 24 Monaten 69,90 € monatlich und kann anschließend kündigen oder den Vertrag weiterlaufen lassen.

Nun ist bereits nach knappen sechs Wochen der Akku ausgefallen, es tut sich gar nichts mehr. Ich habe das Fahrrad immer pfleglich behandelt und bin auch nicht durch die Botanik gefahren, es muss sich um eine mindere Qualität handeln. Über den Schaden habe ich unverzüglich den Support des Unternehmens kontaktiert und um Reparatur/Austausch gebeten, da die AGB das einem garantieren.

Long-Story-Short: Die wollen/können mir keinen Ersatz schicken und eine Reparatur können die auch nicht stemmen. Ich habe vorgeschlagen, das Fahrrad auf Kosten des Unternehmens in einer hiesigen Werkstatt reparieren zu lassen, da bei dem zügigen Schaden von einem nicht von mir verursachten Schaden ausgegangen werden muss - abgelehnt. Ich habe um ein anderes Modell als Ersatz gebeten, ebenfalls abgelehnt. Es wurde ausschließlich vorgeschlagen, den Vertrag aufzulösen und ich solle das kaputte E-Bike zurückschicken.

Mit der Auflösung des Vertrages bin ich nicht einverstanden, da es sich um einen absoluten Sonderpreis handelte und andere Modelle mind. 30-40€ monatlich mehr kosten. Ich setzte eine Frist zur Beseitigung des Schadens und machte auf anfallende Schadensersatzpflichten aufmerksam.

Die Frist verstrich und das Unternehmen ignoriert mich seitdem, das Bike steht weiterhin bei mir Zuhause (mittlerweile seit über 7 Monaten, es gingen über 20 Mails hin und her, teilweise mit sehr wirren Aussagen des Unternehmens, da jede Mail von einem anderen Mitarbeiter bearbeitet wird).

Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert, um mein Recht durchzusetzen. Er setzte insgesamt vier Schreiben mit Fristen auf, auf welche das Unternehmen ebenfalls nicht reagiert. Durch den Ausfall des Schadens sind mir mittlerweile Schäden in Höhe von knapp 800 Euro entstanden, welche sich mit jedem Monat natürlich weiter steigern.

Selbst mithilfe des Anwalts tut sich nichts. Mein Anwalt sagt, dass es sich bei der geringen Summe nicht für ihn lohnt, mit dem Fall vor Gericht zu ziehen und er sieht auch geringe Chancen, dass überhaupt noch etwas passiert. Das Unternehmen ist ausschließlich per Mail oder eben per Brief erreichbar, man bekommt keinen Ansprechpartner und es wird alles ignoriert. Das Unternehmen sitzt quasi am anderen Ende der Republik in Berlin, ich kann also nicht mal eben bei denen reinspazieren und die zur Sau machen.

Welche weiteren Möglichkeiten habe ich?

Studium, Miete, Recht, Gesetz, Gericht, Jura, Zivilrecht

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