Zivilrecht – die besten Beiträge

Weiteres Vorgehen - Unternehmen reagiert nicht auf Anwaltsschreiben?

Ich habe bei einem großen Online-Technikvermieter ein E-Bike gemietet, dabei zahle ich über die Mindestlaufzeit von 24 Monaten 69,90 € monatlich und kann anschließend kündigen oder den Vertrag weiterlaufen lassen.

Nun ist bereits nach knappen sechs Wochen der Akku ausgefallen, es tut sich gar nichts mehr. Ich habe das Fahrrad immer pfleglich behandelt und bin auch nicht durch die Botanik gefahren, es muss sich um eine mindere Qualität handeln. Über den Schaden habe ich unverzüglich den Support des Unternehmens kontaktiert und um Reparatur/Austausch gebeten, da die AGB das einem garantieren.

Long-Story-Short: Die wollen/können mir keinen Ersatz schicken und eine Reparatur können die auch nicht stemmen. Ich habe vorgeschlagen, das Fahrrad auf Kosten des Unternehmens in einer hiesigen Werkstatt reparieren zu lassen, da bei dem zügigen Schaden von einem nicht von mir verursachten Schaden ausgegangen werden muss - abgelehnt. Ich habe um ein anderes Modell als Ersatz gebeten, ebenfalls abgelehnt. Es wurde ausschließlich vorgeschlagen, den Vertrag aufzulösen und ich solle das kaputte E-Bike zurückschicken.

Mit der Auflösung des Vertrages bin ich nicht einverstanden, da es sich um einen absoluten Sonderpreis handelte und andere Modelle mind. 30-40€ monatlich mehr kosten. Ich setzte eine Frist zur Beseitigung des Schadens und machte auf anfallende Schadensersatzpflichten aufmerksam.

Die Frist verstrich und das Unternehmen ignoriert mich seitdem, das Bike steht weiterhin bei mir Zuhause (mittlerweile seit über 7 Monaten, es gingen über 20 Mails hin und her, teilweise mit sehr wirren Aussagen des Unternehmens, da jede Mail von einem anderen Mitarbeiter bearbeitet wird).

Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert, um mein Recht durchzusetzen. Er setzte insgesamt vier Schreiben mit Fristen auf, auf welche das Unternehmen ebenfalls nicht reagiert. Durch den Ausfall des Schadens sind mir mittlerweile Schäden in Höhe von knapp 800 Euro entstanden, welche sich mit jedem Monat natürlich weiter steigern.

Selbst mithilfe des Anwalts tut sich nichts. Mein Anwalt sagt, dass es sich bei der geringen Summe nicht für ihn lohnt, mit dem Fall vor Gericht zu ziehen und er sieht auch geringe Chancen, dass überhaupt noch etwas passiert. Das Unternehmen ist ausschließlich per Mail oder eben per Brief erreichbar, man bekommt keinen Ansprechpartner und es wird alles ignoriert. Das Unternehmen sitzt quasi am anderen Ende der Republik in Berlin, ich kann also nicht mal eben bei denen reinspazieren und die zur Sau machen.

Welche weiteren Möglichkeiten habe ich?

Studium, Miete, Recht, Gesetz, Gericht, Jura, Zivilrecht

Komische Situation?

Gleich mal zum Thema: Heute war ich im Einkaufszentrum unterwegs, als ich bemerkte, dass eine Frau, etwa 30 Jahre alt, mich seltsam anstarrte. Sie sah weder verrückt noch auffällig aus, sondern war eine ganz normale Frau, die mit ihrer Mutter oder Freundin unterwegs war. Trotzdem beobachtete sie mich die ganze Zeit, drehte sich immer wieder zu mir um. Es ging soweit das es auch anderen Passanten aufgefallen ist während ich die Treppe hinunterging blieb sie kurz stehen, schaute nochmals um , und ihre Begleitperson griff ihr an die Schulter und sagte auf Türkisch: „Komm jetzt.“ und Sie lief weiter und schaute weiterhin Auch davor, als wir im selben Laden waren, drehte sie sich immer wieder um und schaute mich an.

Ihr Blick wirkte irgendwie verwirrt, verwundert, sauer, aber auch irgendwie neutral – als würde sie mich gleich ansprechen.

Ich habe sie nicht angesprochen, weil die ganze Zeit eine gewisse Entfernung zwischen uns war und ich ehrlich gesagt keine Lust hatte, in dem Moment mit irgendjemandem zu diskutieren.

Ich habe jetzt noch einmal darüber nachgedacht, aber ich kenne sie auf keinen Fall und wüsste auch nicht, wie ich sie kennen könnte.

Ich bin übrigens auch eine Frau, daher finde ich das Ganze umso seltsamer.

Wie beurteilt ihr das Ganze? Was hättet ihr gemacht?

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Gewährleistungsanspruch bei Gebrauchtwagen (Flecken+ Loch nach Umzug)?

Hallo,

habe, bereits im Juni, einen Gebrauchtwagen erworben, der, wie sich später herausstellte, stark mangelbehaftet ist. (Wahrscheinlich Vetternwirtschaft beim TÜV, uns wurde gesagt, er hätte die Plakette gar nicht erhalten dürfen).

Es fing an mit einem Problem mit dem Ausgleichsbehälter wodurch das Auto Wochen lang still stand. Nachdem endlich eine Reaktion des Verkäufers erfolgte, wurde das Probleme in der Werkstatt behoben - dabei kamen aber deutlich schlimmere Mängel zum Vorschein, vor allem ist die Zylinderkopfdichtung Schrott und muss zeitnah ausgetauscht werden. Grob geschätzt, mindestens 2500€ an Reparaturkosten für einen 4000€ Wagen.

Die Kommunikation mit den Verkäufer war von Anfang an schwierig (von einfach keine Antwort bis falsche Versprechungen).

Von Anfang an sagten wir, dass wir das Auto spätestens Ende August einsatzbereit benötigen. Jetzt hat er einen Ersatzwagen in Aussicht gestellt. Wir mussten allerdings einen Umzug durchführen - Auto war fest eingeplant, hatten keine andere Möglichkeit - wobei leider der Autohimmel in Mitleidenschaft gezogen wurde: Er hat sich an einigen Stellen gelöst und hängt ein bisschen herunter, außerdem ist leider ein stecknadelgroßes Loch an einer Stelle entstanden+ ein kleiner Fleck, der sich aber wahrscheinlich entfernen lässt.

Meine Frage: Inwiefern beeinträchtigen diese (neuen) optischen Mängel das Gewährleistungsrecht? Inwiefern müssen wir hier den durch uns entstandenen Schaden beim Tausch "gegenrechnen"? Wir haben ihm nochmals eine Frist bis zum 15. gesetzt, am 10. soll nun der potenzielle Autotausch stattfinden.

Wenn du/Sie bis hierhin gelesen hast, vielen Dank.

Freue mich über Tipps/Anregungen/Erfahrungen und natürlich Fachwissen.

Gruß

Gebrauchtwagen, Anwalt, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Gewährleistungsrecht, Kaufvertragsrecht, Kfz-Recht, Zivilrecht, Gebrauchtwagenverkauf, Gebrauchtwagenhändler, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht

Wehrpflicht wieder einführen?

Laut #NDRfragt-Umfrage sehen die Befragten die Bundeswehr mehrheitlich nicht in der Lage, Deutschland gegen einen Angriff angemessen zu verteidigen. Es fehle demnach an Ausrüstung und Personal. Viele sind für die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

schreibt der NDR. Des Weiteren geht aus selbiger Umfrage hervor, dass sich 2/3 der Menschen die Wehrpflicht wieder zurück wünschen.

Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern 2011 ausgesetzt. Die Wehrpflicht galt dem Zwecke [m]ilitärische Verantwortung und das Engagement für demokratische Prinzipien sollten sich verbinden".

Im Grundgesetz steht unter Artikel 12a:

Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Die Verweigerung dessen kann zu einem Ersatzdienst verpflichten. Allerdings ist es klar eine Kann-Bestimmung. Die Wehrpflicht stellt allerdings auch eine Heterogenität sicher, und verhindert ein Auffangbecken für radikale Demokratiefeinde.

Die Bundeswehr ist personell nicht mehr gut aufgestellt. Im Falle eines Krieges kann sich Deutschland nicht ausreichend verteidigen, so die Meinung vieler Menschen.

Meine Fragen an euch:

  • Sollte die Wehrpflicht bzw. ersatzweise ein Zivildienst eingeführt werden?
  • Sollten, wenn die Wehrpflicht wieder inkrafttritt, auch Frauen zum Militär?
  • Sollte, wenn der Zivildienst wieder eingeführt wird, dieser auch von Frauen abgeleistet werden?
  • Sollte die Bundeswehr besser finanziert werden?

Quellen:

https://www.ndr.de/ndrfragt/Umfrage-zur-Bundeswehr-Mehrheit-will-die-Wehrpflicht-zurueck,wehrpflicht186.html

https://www.merkur.de/politik/wehrpflicht-pistorius-wehrdienst-bundeswehr-pro-kontra-vorteile-nachteile-armee-verteidigung-krieg-92704376.html

https://praxistipps.focus.de/kommt-die-wehrpflicht-zurueck-pro-und-contra-argumente_173891

Nein, die Wehrpflicht sollte nicht wieder inkrafttreten, weil. 58%
Ja, die Wehrpflicht sollte wieder inkrafttreten, weil... 39%
Es sollte stattdessen der Zivildienst eingeführt werden, weil... 3%
Ich bin zwiegespalten/keine Meinung... 0%
Andere Lösung: 0%
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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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