Zivilrecht – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

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Strafantrag & Schadensersatzklage gegen DPD (siehe Bilder)?

Hallo zusammen. Ich habe zum wiederholten Male ein Paket von DPD nicht erhalten trotz angeblicher Zustellung (siehe Bilder). Die meisten Pakete sind wenig später eingetroffen, eins ist aber auch mal komplett verschwunden. Das habe ich dann ersetzt bekommen (89€ Warenwert). Nun ist allerdings keine Information zu meinem neuen Paket im Wert von 530€ (!) einsehbar. Es wäre angeblich zugestellt worden. Im Kundenservice erreicht man telefonisch auch niemanden, da es ja angeblich zugestellt wurde. Nun habe ich aber endgültig die Schnauze mit diesen Falschmeldungen voll & habe denen eine hübsche Mail geschrieben (siehe Bild). Wenn das Paket eintrifft, werde ich dem Paketboten mal sagen, dass sie gefälligst korrekte Angaben im Lieferstatus angeben sollen & es mir nun endgültig reicht! Leider konnte ich mir den Versanddienstleister nicht aussuchen.

Meine Frage ist, kann ich irgendwelche zivilrechtlichen Rechte DPD gegenüber geltend machen? Bzw. wo stelle ich einen Strafantrag auf Schadensersatz, wenn das Paket mal wieder gar nicht ankommen sollte? Denn es reicht mir jetzt wirklich! Die sollen gefälligst endlich mal ihren Job richtig machen! Ich muss meine Pakete grundsätzlich nicht immer sofort haben, aber ich will wenigstens wahrheitsgemäße Angaben in meinem Lieferstatus! Sowas kann echt nicht sein! Also welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung & wer ersetzt mir bei Verlust wann den Warenwert? Der Verkäufer nach 21 Tagen? Ich sehe da die volle Verantwortung bei DPD! Bin mal gespannt, ob der Fahrer noch abliefert, dann gibt's jetzt echt mal 'ne fette Ansage!

Danke für Eure Antworten.

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Rechtslage: Miete eines E-Scooters, Produktionsfehler und anderer Mangel?

Ich habe mir beim Marktführer für das Mieten von Elektronik einen E-Scooter gemietet (24,90€ monatlich) für 18 Monate, ich bin volljährig.

Bei mir kam ein neues Gerät an, also alles spitze - bis ich mit dem Teil mal gefahren bin. Das Ventil am Hinterreifen steht sehr weit nach außen und schlägt bei jeder Reifenumdrehung gegen die Stehfläche des E-Scooters, das Ventil bekommt also mehrfach pro Sekunde einen heftigen Schlag ab. Ein Drehen/Abknicken davon ist nicht möglich, da es sich immer wieder in die Ursprungsposition biegt. Das führt dann unweigerlich dazu, dass das Ventil innerhalb von kurzer Zeit herausgerissen wird und der Reifen kaputt ist.

(Habe dieses Modell vorher bei einem Freund getestet, welcher ihn auf Amazon gekauft hat, bei ihm passiert das nicht und das Ventil steht nicht ab. Mein gemieteter Roller ist das identische Modell, lediglich eine andere Farbe und das Logo der Verleihfirma ist aufgedruckt - es handelt sich also um eine Charge, welche direkt für die Vemietfirma produziert wurde und lediglich im Design angepasst wurde).

Daher habe ich mich an den Vermieter gewendet und mir wurde innerhalb von 48 Stunden ein neues Gerät gesendet, ebenfalls brandneu. Tatsächlich liegt beim zweiten Roller aber ebenfalls der Fehler an dem Ventil vor, es schleift und haut gegen die Stehfläche (-> defekter Reifen in kurzer Zeit).

Ich habe mich ein zweites Mal unverzüglich an den Support gewendet und beschrieben, dass innerhalb von kurzer Zeit ein defekter Reifen auftreten wird und ich gerne einen Roller hätte, bei dem der beschriebene Fehler nicht vorliegt. Darauf kam bisher keine Antwort (fünf Werktage vergangen).

Ich gehe davon aus, dass die gesamte Charge dieses Modells vom Vermieter fehlerhaft ist (zwei Roller, beide exakt identischen Fehler). Ebenfalls existiert ein weiterer Mangel: Die Reichweite. Der Scooter ist angegeben mit "bis zu 60km".

Natürlich sind diese Werte oft übertrieben, ist mir klar. Der Roller schafft aber gerade einmal 13km, ich fahre auf gutem Straßenbelag ohne nennenswerte Steigung und unterschreite das Maximalgewicht des Rollers um über 40kg.

Ich hatte mal eine Zivilrechtsvorlesung und habe noch ein wenig Ahnung davon, würde mich aber gerne absichern. Wenn ich es noch korrekt im Kopf habe, könnte ich vom Vertrag zurücktreten sofern auch nach zwei Mängelbeseitigungsversuchen der Mangel immer noch vorliegt.

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Wie lange muss ich als Babysitterin aufpassen?

Hey ihr Lieben☺️

Ich bin Lola, 19 Jahre alt und in der 13. Klasse. Ein bis zwei mal pro Woche bin ich Babysitterin für Kinder aus unserer Nachbarschaft, um mir was dazu zu verdienen. Gestern ist dann etwas passiert und ich brauche mal euren Rat😬

Und zwar habe ich auf einen 8 Jährigen Jungen aufgepasst, während die Eltern bei einer Geburtstagsparty von Freunden waren. Ich habe mit ihm gespielt und ihn dann um 21 Uhr ins Bett gebracht. Danach habe ich mich aufs Sofa gelegt und bin selbst eingeschlafen, muss so gegen 23 Uhr gewesen sein. Der Kleine ist dann irgendwann aufgewacht und in die Küche gegangen. Da hat er sich dann auf die Spühlmaschinenklappe gestellt, um an einen Schrank zu kommen. Die Klappe ist kaputt gegangen und er hat sich am Fuß geschnitten und leicht die Stirn angeschlagen.

Ich bin davon natürlich aufgewacht und habe mich sofort um ihn gekümmert!! Trotzdem geben die Eltern jetzt mir die Schuld. Die haben sich mega aufgeregt und gesagt, dass sie mich anzeigen und Schadensersatz haben wollen. Ich habe jetzt total Angst, dass ich da halt echt Ärger bekommen kann, aber traue mich nicht, mit meinen Eltern darüber zu sprechen. Kann ich da eine Strafe bekommen und muss den Schaden bezahlen?😕

Es ist doch eigentlich ganz natürlich, dass man mal einschläft und ich kann doch nicht ewig wach bleiben müssen oder? Ich bin echt ziemlich nervös……

Freue mich sehr auf hilfreiche Antworten🫶🏼

Dankeschön an euch alle und liebe Grüße! Lola

Du musst die Konsequenzen tragen 76%
Du hast keine Schuld 24%
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