Zivilrecht – die besten Beiträge

Weiteres Vorgehen - Unternehmen reagiert nicht auf Anwaltsschreiben?

Ich habe bei einem großen Online-Technikvermieter ein E-Bike gemietet, dabei zahle ich über die Mindestlaufzeit von 24 Monaten 69,90 € monatlich und kann anschließend kündigen oder den Vertrag weiterlaufen lassen.

Nun ist bereits nach knappen sechs Wochen der Akku ausgefallen, es tut sich gar nichts mehr. Ich habe das Fahrrad immer pfleglich behandelt und bin auch nicht durch die Botanik gefahren, es muss sich um eine mindere Qualität handeln. Über den Schaden habe ich unverzüglich den Support des Unternehmens kontaktiert und um Reparatur/Austausch gebeten, da die AGB das einem garantieren.

Long-Story-Short: Die wollen/können mir keinen Ersatz schicken und eine Reparatur können die auch nicht stemmen. Ich habe vorgeschlagen, das Fahrrad auf Kosten des Unternehmens in einer hiesigen Werkstatt reparieren zu lassen, da bei dem zügigen Schaden von einem nicht von mir verursachten Schaden ausgegangen werden muss - abgelehnt. Ich habe um ein anderes Modell als Ersatz gebeten, ebenfalls abgelehnt. Es wurde ausschließlich vorgeschlagen, den Vertrag aufzulösen und ich solle das kaputte E-Bike zurückschicken.

Mit der Auflösung des Vertrages bin ich nicht einverstanden, da es sich um einen absoluten Sonderpreis handelte und andere Modelle mind. 30-40€ monatlich mehr kosten. Ich setzte eine Frist zur Beseitigung des Schadens und machte auf anfallende Schadensersatzpflichten aufmerksam.

Die Frist verstrich und das Unternehmen ignoriert mich seitdem, das Bike steht weiterhin bei mir Zuhause (mittlerweile seit über 7 Monaten, es gingen über 20 Mails hin und her, teilweise mit sehr wirren Aussagen des Unternehmens, da jede Mail von einem anderen Mitarbeiter bearbeitet wird).

Daraufhin habe ich einen Anwalt konsultiert, um mein Recht durchzusetzen. Er setzte insgesamt vier Schreiben mit Fristen auf, auf welche das Unternehmen ebenfalls nicht reagiert. Durch den Ausfall des Schadens sind mir mittlerweile Schäden in Höhe von knapp 800 Euro entstanden, welche sich mit jedem Monat natürlich weiter steigern.

Selbst mithilfe des Anwalts tut sich nichts. Mein Anwalt sagt, dass es sich bei der geringen Summe nicht für ihn lohnt, mit dem Fall vor Gericht zu ziehen und er sieht auch geringe Chancen, dass überhaupt noch etwas passiert. Das Unternehmen ist ausschließlich per Mail oder eben per Brief erreichbar, man bekommt keinen Ansprechpartner und es wird alles ignoriert. Das Unternehmen sitzt quasi am anderen Ende der Republik in Berlin, ich kann also nicht mal eben bei denen reinspazieren und die zur Sau machen.

Welche weiteren Möglichkeiten habe ich?

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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

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Strafantrag & Schadensersatzklage gegen DPD (siehe Bilder)?

Hallo zusammen. Ich habe zum wiederholten Male ein Paket von DPD nicht erhalten trotz angeblicher Zustellung (siehe Bilder). Die meisten Pakete sind wenig später eingetroffen, eins ist aber auch mal komplett verschwunden. Das habe ich dann ersetzt bekommen (89€ Warenwert). Nun ist allerdings keine Information zu meinem neuen Paket im Wert von 530€ (!) einsehbar. Es wäre angeblich zugestellt worden. Im Kundenservice erreicht man telefonisch auch niemanden, da es ja angeblich zugestellt wurde. Nun habe ich aber endgültig die Schnauze mit diesen Falschmeldungen voll & habe denen eine hübsche Mail geschrieben (siehe Bild). Wenn das Paket eintrifft, werde ich dem Paketboten mal sagen, dass sie gefälligst korrekte Angaben im Lieferstatus angeben sollen & es mir nun endgültig reicht! Leider konnte ich mir den Versanddienstleister nicht aussuchen.

Meine Frage ist, kann ich irgendwelche zivilrechtlichen Rechte DPD gegenüber geltend machen? Bzw. wo stelle ich einen Strafantrag auf Schadensersatz, wenn das Paket mal wieder gar nicht ankommen sollte? Denn es reicht mir jetzt wirklich! Die sollen gefälligst endlich mal ihren Job richtig machen! Ich muss meine Pakete grundsätzlich nicht immer sofort haben, aber ich will wenigstens wahrheitsgemäße Angaben in meinem Lieferstatus! Sowas kann echt nicht sein! Also welche rechtlichen Mittel stehen mir zur Verfügung & wer ersetzt mir bei Verlust wann den Warenwert? Der Verkäufer nach 21 Tagen? Ich sehe da die volle Verantwortung bei DPD! Bin mal gespannt, ob der Fahrer noch abliefert, dann gibt's jetzt echt mal 'ne fette Ansage!

Danke für Eure Antworten.

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Schadensersatz, Paket, DPD, Paketzustellung, Zivilrecht, Strafantrag

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