Wie lange muss ich als Babysitterin aufpassen?

Das Ergebnis basiert auf 17 Abstimmungen

Du musst die Konsequenzen tragen 76%
Du hast keine Schuld 24%

11 Antworten

Kein ganz einfacher Sachverhalt. Ich wage zu behaupten, dass alle, die hier eine eindeutige Antwort geben, deshalb schon grundsätzlich Unrecht haben.

Für eine Haftung nach § 832 BGB wäre der Umfang der Aufsichtspflicht zu prüfen. Zu prüfen wäre hier zum Einen, was konkret vereinbart wurde. Da es vermutlich keinen umfassenden schriftlichen Vertrag gibt, ist auf die Erwartungen und Annahmen der Vertragspartien bei Vertragsschluss abzustellen. Sind die Eltern davon ausgegangen, dass du bis zu ihrer Rückkehr am Bett ihres Kindes wachst? Das ist bei Uhrzeiten nach 23 Uhr untypisch und wäre aktiv zu belegen; eine besonders gute Bezahlung wäre hier ein mögliches Indiz.

In Ermangelung festzustellender wirksamer Absprachen diesbezüglich würde ich hier mal die Behauptung in den Raum stellen, dass an die Sorgfalt eines nicht professionell tätigen Dritten keine höheren Ansprüche gestellt werden können, als typische Eltern üblicherweise hier anwenden. Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, ein schlafendes achtjähriges Kind permanent zu beaufsichtigen und an dessen Bett zu wachen. Achtjährige können sich typischerweise alleine und eigenverantwortlich im Haushalt und auch draußen in bekannten Gegenden bewegen.

Ich bezweifele ganz erheblich, dass die Eltern selbst die ganze Nacht über am Bette ihres Kindes wachen. Und wenn doch, wäre das wohl eher ein Fall für den Psychologen.

Ich würde eine Haftung deinerseits daher erst mal bezweifeln. Grundsätzlich ist es aber u. A. Sache deiner Haftpflichtversicherung (ohne wirst du ja hoffentlich nicht solche Tätigkeiten übernehmen!?), unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Lola2oo3 
Fragesteller
 28.10.2023, 20:01

Aber kann ich auch dafür angezeigt werden?😬

0
Answer1234567  28.10.2023, 20:11
@Lola2oo3

Das wäre nach § 229 StGB zu prüfen. Aber auch hier dürfte es nach meiner Einschätzung an einem Verschulden deinerseits fehlen. Wenn du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, ist dir rechtlich nichts vorzuwerfen.

1
Destranix  28.10.2023, 20:12
@Lola2oo3

Sicherlich. Aber das wird mangels ersichtlichem Tatbestand wohl nicht weit kommen.

1
Du hast keine Schuld
  • Niemand und auch nicht die Eltern können 24 h wach bleiben um auf einen achtjährigen aufzupassen.
  • Wenn bei dem achtjährigen eine gesundheitliche Störung vorliegt, die eine ununterbrochene Beaufsichtigung erfordert, dann hätten es dir die Eltern vorher sagen müssen.
  • Wenn der achtjährige hätte eingeschlossen werden müssen, da er solche nächtlichen Ausflüge in der Wohnung öfter macht, auch das hätten dir die Eltern sagen müssen.
  • Haften müsstest du nur, wenn du fahrlässig deine Pflicht verletzt hättest. Du hast ihn nicht allein gelassen und das du in einem anderen Zimmer eingeschlafen bist ist nichts anderes als wenn die Eltern zuhause gewesen wären und zu dieser Zeit normal im Bett geschlafen hätten.
  • Ich denke mal das die Bezahlung schwarz erfolgt, somit würden sich die Eltern gleichzeitig wegen Schwarzarbeit anzeigen.
  • Dein Verhalten war bei einem achtjährigen vollkommen korrekt und sehe keinen Fehler den du gemacht hast (bei normaler Wohnraumaufteilung).

PS Die Unterstützung deiner Eltern wäre natürlich gut wenn es darüber noch Diskussionen geben sollte.

Du hast keine Schuld

Mit 8 Jahren ist man ja schon in der 2. / 3. Klasse da kann und muss niemanden mehr komplett beaufsichtigen wie ein Baby oder Kleinkind.

In dem Alter braucht man normal garkeinen Babysitter mehr wenn man weis das für den Notfall noch Nachbarn im Haus sind. Sonst reicht es da wenn du ihn ein bisschen beschäftigst, da bist wenn er wegen einem Film Angst bekommt und ihn eine Gute Nacht Geschichte vorliest.

Du musst die Konsequenzen tragen

Na Anzeige ist übertrieben aber du hast die Verantwortung dafür und wurdest dafür auch bezahlt. Heisst es ist eine Arbeit und da darfst du nicht schlafen. Du dachtest das du ihn jetzt gut schlafen gelegt hast und nichts mehr passieren kann und hast gemerkt das es eben nicht so war. Das war etwas fahrlässig aber keine Absicht. Ich hoffe trotzdem das sie milde/versöhnlich mit dir umgehen und er wieder gesund wird.

Wichtig ist das du daraus lernst und mehr in solchen Situationen aufpasst.

Du hast keine Schuld

Ich würde sagen, dass du keine Schuld hast. Ist aber tatsächlich einschwieriger Fall, denn die Frage ist, ob eserwartbar war, dass du wach bleibst oder ob du beim Babysitten lediglich die Aufgabe der Eltern in der Kindesbetreuung für einen Zeitraum übernimmst.

Ich würde sagen letzteres ist der Fall, womit sich ergäbe, dass du, sobald die Kinder im Bett sind, auch selbst schlafen darfst.

Am besten fragst du da aber einen Anwalt, da braucht man denke ich Wissen über Urteile dazu.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Laie mit Interesse an Psychologie