Muss der Autohändler mich in Kenntnis setzten?
Moin,
bei meinem Auto aus 2021 wurden augenscheinlich Stoßstange und Motorhaube nachlackiert. Ein Farbunterschied ist bei direkter Sonneneinstrahlung problemlos zu erkennen. Zudem weist der Lack an diversen Stellen an der Stoßstange und auf der Motorhaube auf Fehler hin.
Habe ich das Recht das Fahrzeug, welches ich finanziert habe, zurückzugeben und mein Geld zurück zu verlangen, oder darf das Autohaus die o.g. Arbeit verschweigen?
3 Antworten
Ich vermute, dass das Auto wegen Kratzer oder Steinschlägen zum Verkauf optisch aufbereitet wurde.
Wenn der Lack noch jung ist, sind Farbnuancen möglich.
(Sollte einem Profibetrieb allerdings nicht passieren.)
Eine überschaubare Nachlackierung muss nicht zwingend angegeben werden und zählt auch nicht unbedingt als Unfall. Wenn der Farbunterschied so problemlos zu sehen ist, genauso wie die Lackmängel, musst du dir natürlich gefallen lassen, dass dir gesagt wird, dass das kein verborgener Mangel ist, weil bei einer vernünftigen, gründlichen Besichtigung des Fahrzeugs sowas sehr offenbar ohne weiteres zu sehen gewesen wäre.
hast du denn neben Unfallfreiheit auch die Freiheit von Nachlackierungen etfragt? Wenn ja, hätte das natürlich gesagt werden müssen. Wenn nein, muss dir das in überschaubarem Umfang nicht unbedingt dargelegt werden. Sollte aber natürlich im Idealfall schon… Zwischen sollte und muss ist aber immer noch ein Unterschied.
Wurde er als Unfallfrei verkauft ?