Autohändler möchte mich abziehen?
Guten Tag,
ich habe vor Kurzem ein Auto bei einem Autohaus gekauft und eine Anzahlung von 1.000 Euro geleistet. Leider hat die Finanzierung nicht funktioniert, und der Händler hat 1 Woche auf keine mails reagiert. Und er war unhöflich und deshalb wollte ich das Auto nicht mehr haben. Daraufhin habe ich den Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen.Jetzt möchte der Händler von mir die Kosten für den TÜV und die Bremsbeläge in Rechnung stellen, obwohl der Vertrag bereits widerrufen wurde. Meine Frage ist jetzt: Würde ich laut gesetz beim Anwalt gewinnen ?Hat jemand Erfahrung damit oder kann mir Tipps geben
noch mal nebenbei er hat die Finanzierung bei einer Bank angefragt ! Und der Idiot hat mir Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mitgegeben. Also theoretisch mein Auto und ich könnte es als gestohlen, melden
Lief die Finanzierung über das Autohaus?
er hat die bei der Bank angefragt
5 Antworten
Widerrufsrecht gibt es nur bei reinen Onlinekäufen!
Hast Du vor Ort beim Händler gekauft, kannst Du nicht zurücktreten, Du machst dich dann unter Umständen schadensersatzpflichtig!
Warum werden solch wichtige Punkte nicht mit in die Frage aufgenommen.
Hat der Verkäufer die Finanzierung vermitteln wollen, und diese wurde abgelehnt, dann ist der gesamte Kauf hinfällig (Verbundgeschäft)!
Ausnahme:
Du bist Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und die Finanzierung hätte geklappt, wenn Du alle erforderlichen Dokumente/Nachweise eingereicht hättest!
Ich hätte welche eingereicht aber er hat sich nicht gemeldet
Und der idiot hat mir den Farzeugbrief und Schein mitgegeben, also eigentlich mein Auto jetzt
Okay, die Finanzierung lief also über das Autohaus.
Dann handelt es sich um verbundene Verträge, und mit dem Nichtzustandekommen des einen (Finanzierung) ist auch der andere (Kauf) nichtig.
Du hast praktisch nie einen Vertrag gehabt und schuldest daher nichts. Die von dir erbrachte Anzahlung ist vollständig zurückzuzahlen.
Wenn er sich stur stellt, gehstu Anwalt.
Und genau das ist die Situation, in der man von verbundenen Verträgen spricht.
Einen schönen Tag noch.
TÜV und Bremsbeläge in Rechnung zu stellen finde ich dreist, weil beim nächsten Käufer müsste er die ja ohnehin wieder machen, er verliert dadurch nichts.
Dass er die 1000 Euro einbehält, würde ich angemessen finden, nachdem er dir kulanterweise erlaubt hat vom Vertrag zurückzutreten. Solche Klauseln sollten aber eigentlich im Kaufvertrag aufgeführt sein, was bei Nichteinhaltung des Vertrages bzw. Zurücktreten schlagend wird.
Wenn du den Vertrag vor Ort gemacht hast gibt es garkein Widerrufsrecht - außer es steht ausdrücklich im Vertrag als Angebot vom Händler … und dann steht sicher auch was zu den Kosten die entstehen wenn du einfach nicht mehr willst oder kannst
Die finanzierung wurde von ihn Angefragt und ein Einkommensnachweis hat gefehlt daraufhin hat er einandhalb Wochen nicht auf seine Mail reagiert!
Du hast es vergeigt, bevor man bestätigt, einen Kaufvertrag abzuschließen. Einfach eine Anzahlung machen und auf deiner Seite keine 100% Genehmigung geht leider immer gewaltig schief
Die finanzierung wurde von ihn Angefragt und ein Einkommensnachweis hat gefehlt daraufhin hat er einandhalb Wochen nicht auf seine Mail reagiert!