Teilrücktritt aus einem Kaufvertrag möglich?

5 Antworten

Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt schließen sich jedenfalls gegenseitig aus, beides gleizeitig kannst du nicht begehren.

Für einen Rücktritt wäre zunächst zu klären, ob ein einheitlicher Kaufvertrag vorliegt, oder mehere. Auch müßten die sonstigen Voraussetzungen des Rücktritts gegeben sein.


nichtmitmir9 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 16:51

in einem Anwaltschreiben eines anderen Falles steht, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag Schadensersatzleistung nicht ausschließt, und das wurde vorm Gericht so anerkannt. Also muss da was Wahres dran sein.

sonstige Voraussetzungen des Rücktritts für diesen Fall wären: wenn der Verkäufer zu keiner Nacherfüllung und Nachbesserung nach § 437 und 439 BGB bereit gewesen ist und dies alles erfolglos gewesen ist, und wenn der Verkäufer die rechtswirksame Frist zur Nacherfüllung untätig hat verstreichen lassen.

Da privat gekauft , wird eine Beweislast schwierig.

Das kann ich dir jetzt schon sagen. Es wird immer wieder gewarnt vor Privatverkauf über nur internet und Versand.

Hast du eine gesamtpaket gekauft, kannst du gar nichts mehr aufbröseln. Am besten setze dich mit dem Verkäufer in verbindung. Und dann auch mit der Plattfoorm. Zumindest gesperrt werden kann der Verkäufer.

Und bei Paypal (nicht paypal for friends) kannst du versuchen, das Geld zurückzubekommen. Paypal vertraut eher dem Käufer, als Verkäufer.


nichtmitmir9 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 19:48

Danke. Es war zwar ein Gesamtpaket, da alle Artikel in 1 Paket verschickt. Sie wurden aber vom Verkäufer pro Stück berechnet - für jedes Stück derselbe Preis. Schriftlich belegbar. Käufer hat x Stücke gekauft , mal x Euro pro Teil = Gesamtsumme Kaufbetrag. Daher fraglich , ob es als "Gesamtpaket" gesehen werden kann/ gekauft worden ist, wenn der Verkäufer den Preis pro Stück berechnet hat.

Daher meine Eingangsfrage, ob ein Teilrücktritt nur für die Artikel möglich ist, die falsch geliefert/ mit Mängeln geliefert und gar nicht geliefert worden sind. Das ist eine Frage, die das Zivilrecht betrifft. Vielleicht ist hier ja jemand, der rechtliches Wissen dazu hat.

Meiner Erinnerung nach ging es um ein Konvolut Kleidung. Du kannst nur vom gesamten Paket den Kaufvertrag rückgängig machen - Es sei denn, der Verkäufer lässt sich auf das gewünschte Durcheinander ein. Ich verstehe, dass du unzufrieden bist (wäre ich vermutlich auch), aber dennoch kannst du hier nur komplett oder gar nicht zurück treten.

Schadsensersatz wird wohl auch nicht funktionieren. Da du nicht belegen kannst, für wieviel du die nicht erhaltenen Artikel verkauft hättest. Das ist reine Spekulation.

Geh zum Anwalt und lass dich dort beraten. Hier glaubst du ohnehin keinem.


nichtmitmir9 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 19:17

Belegen kann man anhand aktuellen Verkaufsangeboten auf dem Gebrauchtmarkt schon, wieviel man normalerweise für solche Kleidungsstücke bezahlt, wenn man sie anderswo ersatzweise in dem vom Verkäufer beschriebenen Zustand kauft.

Die Kleider waren vom Verkäufer pro Stück berechnet.

Schadensersatz würde doch erst mal bedeuten du musst auch einen nachweislichen Schaden haben oder?

was genau hier möglich ist und ob eine gütliche Einigung nicht besser wäre sollte spätestens bei einer Klage von einem Rechtsbeistand erklärt bzw geklärt werden um Aussicht auf Erfolg zu haben.


nichtmitmir9 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 16:34

Ja nachweislichen Schaden. Belegbar.

Das kann der Käufer tun, damit wird er aber nicht weit kommen, denn dem Verkäufer steht ein Recht auf Nachbesserung zu.


nichtmitmir9 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 16:38

Nachbesserung kann man in dem Fall mit überwiegend nicht mehr reparablen Schäden an Artikeln, die deshalb für den Müll sind, vergessen. Und Ersatzliegerung fällt auch weg. Der Verkäufer ist zur Nachbesserung eh nicht bereit.

nichtmitmir9 
Beitragsersteller
 25.06.2025, 17:14
@Jurafuchs

so schauts aus. Keine Bemühungen des Verkäufers, seine Pflichten aus dem Kaufvertrag zu erfüllen.